Konferensi spesialis
Details
Bedrohungen aus dem Cyberraum stellen eine große Herausforderung für die Ausgestaltung nationaler und internationaler Sicherheitspolitik dar. Die NSA-Abhöraffäre hat das Thema Cyber Security weltweit in die Schlagzeilen gebracht. Das ferngesteuerte Ausspähen von Informationen und das gezielte Angreifen wesentlicher Infrastrukturen ganzer Länder sind Folgen einer rasanten Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien des Internets. Dabei stellt sich die Frage, welche Rechtsmaßnahmen diese begleiten und ob diese Bürger und Staat zugleich effektiv schützen können. Deshalb widmet sich das weltweite Rechtsstaatsprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) in diesem Jahr im Rahmen der X. Völkerrechtskonferenz dem Thema „Cyber Security“. Gemeinsam mit ausgewählten deutschen und internationalen Experten werden zentrale Herausforderungen eines wirksamen Rechtsschutzes in diesem Bereich diskutiert.
Programm
Mittwoch, 16. Oktober 2013
Veranstaltungsort:
Kurfürstenallee 1
53177 Bonn-Bad Godesberg
18.00 Uhr
Eröffnung der Konferenz
Dr. Gerhard Wahlers
Stellvertretender Generalsekretär der Konrad-Adenauer-Stiftung
18.10 Uhr
Hauptrede: "Herausforderungen einer effektiven Cyberabwehr im Zeitalter globaler Vernetzung"
Dr. Hans-Georg Maaßen
Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz
18.40 Uhr
Kommentar
Professor Russell A. Miller, LL.M.
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Washington and Lee University
Lexington, Virginia, USA
Anschließend Empfang
Donnerstag, 17. Oktober 2013
Veranstaltungsort:
Berliner Freiheit 2
53111 Bonn
9.00 Uhr
Panel 1: Cybersicherheitspolitik im Mehrebenensystem
In einem ersten Schritt soll untersucht werden, wie nationale, regionale und internationale Akteure zusammenarbeiten, um kohärente Strategien in den drei Kernbereichen von Cyber Security zu erarbeiten: Cyberkriminalität (Verstöße gegen Eigentumsrechte nicht-staatlicher Akteure), Cyberspionage (zielgerichtete Angriffe auf fremde staatliche Behörden und Unternehmen) und Cyberwar (als „fünfte“ Dimension kriegerischer Auseinandersetzungen). Obgleich einzelne Staaten, wie zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland 2011, eigene nationale Cyber-Sicherheitsstrategien als Aktionspläne formulieren, ist eine internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich unabdingbar, da klassische Territorialansätze in einem globalen Medium nicht durchsetzbar sind. Multilaterale Absprachen, Vereinbarungen und Vertrauenbildende Maßnahmen auf regionaler Ebene, z.B. innerhalb der Europäischen Union (EU), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), dem Europarat und dem ASEAN-Regionalforum sowie international, u.a. im Rahmen der NATO und den Vereinten Nationen, gewinnen in diesem Kontext deshalb immer mehr an Bedeutung. Ebenso bemühen sich Staaten bilateral, Cyberkonsultationen abzuhalten. Aber wie funktioniert die Zusammenarbeit in diesem Mehrebenensystem genau und wie werden nichtstaatliche Akteure, vor allem aus der Wirtschaft, in diesen sicherheitspolitischen Prozess eingebunden? Wird es möglich sein, einen internationalen Verhaltenskodex für staatliches Verhalten im Cyberraum zu schaffen?
Referenten
- Professor Chris C. Demchak, PhD
Strategic Research Department des US Naval War College (NWC) und NWC Center for Cyber Conflict
Newport
Rhode Island
USA
- Adam J. Mambi
Direktor des Research Department der Law Reform Commission of Tanzania
Berater der ITU (Intellectual Telecommunication Union) für Cybersicherheitsgesetze
Dar es Salaam
Tansania
- Professor Russell A. Miller, LL.M.
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Washington and Lee University
Lexington
Virginia
USA
Dr. Patrick Keller
Koordinator Außen- und Sicherheitspolitik
Konrad-Adenauer-Stiftung
10.00 Uhr
Diskussion
11.00 Uhr
Kaffeepause
11.30 Uhr
Panel 2: Konventioneller Rechtsschutz im Zeitalter von Cyberkriminalität und -spionage
Cyberstraftaten werden grenzüberschreitend begangen. Jedoch sind die Rechtsregeln zu deren Verfolgung in der internationalen Staatengemeinschaft heterogen. Wie aber kann ein effektiver Rechtsschutz im sensiblen Bereich von persönlichen Daten und geheimen Unterlagen gewährleistet werden, wenn sich Täter in Staaten aufhalten, die dieses Verhalten nicht unter Strafe stellen?
Deshalb sind in Fragen von Cyberkriminalität und –spionage die Harmonisierung von Rechtsregeln und der zwischenstaatliche Austausch von Informationen von zentraler Bedeutung. Auf Ebene des Europarats wurde genau dieses Anliegen im Bereich der Cyberkriminalität mit der „Budapest Convention on Cybercrime“ adressiert, die seit 2004 in Kraft ist und auch die justizielle Zusammenarbeit mit außereuropäischen Staaten wie den USA und Kanada regelt. Aber kann durch ein solches Abkommen ein effektiver Individualschutz ohne eine direkte Klagemöglichkeit vor einem regionalen oder internationalen Gerichtshof garantiert werden? Und wie kann eine Harmonisierung von Cyberstraftatbeständen mit den technologischen Entwicklungen mithalten? Wie werden „Lücken“ in der Strafverfolgungskette vermieden? Ein weiterer Diskussionspunkt wird die Schaffung regionaler und internationaler Datenschutzkommen sein – so fordert Bundeskanzlerin Merkel beispielsweise, ein europäisches Datenschutzrecht zu kodifizieren. Können damit auch im Bereich der Cyberspionage klare Handlungsregeln institutionalisiert werden? Wie kann das kollektive Sicherheitsbestreben von Staaten mit dem Recht auf Meinungsfreiheit und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten (Recht auf informationelle Selbstbestimmung, in Deutschland Art. 2 Abs.1 i.V.m. Art 1 Abs.1 des Grundgesetzes) in Einklang gebracht werden?
Referenten
- Dr. Deliang Liu
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Beijing Normal University, Direktor des Asia-Pacific Institute for Cyber-Law Studies
Peking
China
- Jürgen Storbeck
Direktor Europol a.D. und Ministerialdirigent a.D.
Deutschland
- Virgil Spiridon
Direktor der Cyber Crime Unit bei der rumänischen Polizei
Bukarest
Rumänien
Dr. Katja Gelinsky, LL.M.
Koordinatorin Rechtspolitik
Konrad-Adenauer-Stiftung
12.30 Uhr
Diskussion
13.30 Uhr
Mittagessen
15.00 Uhr
Panel 3: Die „fünfte“ Kriegsdimension: Cyberwar als Herausforderung für das Völkerrecht
Die Sicherheit des Staates im Cyberraum zu gewährleisten verlangt eine Neubetrachtung grundlegender völkerrechtlicher Prinzipien. Der gezielte Aufbau von Cyberwarfare-Kapazitäten von staatlichen Sicherheitsbehörden und Militär führt zunehmend zu einer Verwischung der Grenzen von innerer und äußerer Sicherheit. Klassische Rüstungskontrolle wird dabei in ihre Grenzen gewiesen: Wie kann man „Cyberwaffen“ eindeutig als solche klassifizieren und verbieten, wenn sie in den meisten Fällen nicht nur für eine militärische, sondern auch zivile Nutzung vorgesehen sind? Das Völkerrecht basiert auf einem Regelwerk, das sich an klassischer zwischenstaatlicher Kriegsführung orientiert. Im Falle eines Cyberangriffs auf staatliche Einrichtungen ist dieser aber in den seltensten Fällen eindeutig einem anderen Staat zurechenbar. Es handelt sich um asymmetrische Konflikte, in denen „Hackern“ eine zentrale Rolle zukommt und die eine fünfte Kriegsdimension zu Land, Wasser, Luft und Weltraum hinzufügt: den Cyberraum. Aber wie genau wird dieser rechtlich definiert? Und verstößt ein Cyberangriff gegen das Gewaltverbot im Sinne des Artikels 2 Nr. 4 der UN-Charta? Kann er gar das Recht auf militärische Selbstverteidigung i.S.d. Art. 39 der Charter der Vereinten Nationen auslösen, obgleich die verübte Gewalt nicht eindeutig einem anderen Völkerrechtssubjekt zugeordnet werden kann? Die Attributierbarkeit von Cyberangriffen stellt sowohl die internationalen als auch verfassungsrechtlichen Regelungen im Angriffsfall auf die Probe und verdeutlicht die Notwendigkeit der Fortentwicklung selbiger.
Referenten
- Stefan Sohm
Referatsleiter Völkerrecht
Rechtsgrundlagen der Auslandseinsätze der Bundeswehr im Bundesministerium der Verteidigung
Berlin
Deutschland
- Hila Adler
Juristische Fakultät der Hebrew University of Jerusalem
PhD Kandidatin zu Cyber Warfare
ehemals Direktorin der International and Civil Law Section der IDF (Israel Defence Forces)
School of Military Law
Jerusalem
Israel
- Professor Dr. Seong Woo Ji
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Sungkyunkwan University
Seoul
Südkorea
Thorsten Geissler
Leiter des Rechtsstaatsprogramms Südosteuropa
Konrad-Adenauer-Stiftung
16.00 Uhr
Diskussion
17.00 Uhr
Schlusswort
Peter Girke
Koordinator Rechtsstaat
Konrad-Adenauer-Stiftung
17.10 Uhr
Ende der Tagung
Anschließend Empfang
''Anmeldung nur mit persönlicher Einladung möglich.''