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Schwangerschaftskonflikt und das Prinzip der doppelten Anwaltschaft

di Jochen Sautermeister

Zur aktuellen Diskussion um § 218 StGB

Die Neuverhandlung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland wirft tiefe Fragen auf: Kann das Gleichgewicht zwischen den Rechten der Frau und dem Schutz Ungeborener gewahrt bleiben? Prof. Sautermeister warnt vor einer Vernachlässigung des Prinzips der "doppelten Anwaltschaft" und fordert eine differenzierte Debatte. Ein kritischer Blick auf einen gesellschaftlichen Wendepunkt.

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Die Debatte um Schwangerschaftskonflikte in Deutschland steht im Spannungsfeld zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der reproduktiven Selbstbestimmung der Frau. Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung strebt eine Stärkung der reproduktiven Rechte an, was eine Überprüfung des bestehenden Abtreibungsrechts nach §218 StGB einschließt. Kritiker sehen darin eine Gefährdung der moralischen und rechtlichen Koordinaten, die das ungeborene Leben schützen. Der Artikel beleuchtet die juristischen, ethischen und gesellschaftlichen Dimensionen des Konflikts und stellt die "doppelte Anwaltschaft" vor – ein Konzept, das sowohl die Selbstbestimmung der Frau als auch das Recht des Ungeborenen auf Leben zu wahren versucht.

Die pauschale Kritik, die Pflichtberatung würde den Anspruch auf reproduktive Selbstbestimmung untergraben, kann nicht überzeugen. Denn sie basiert auf der Vermengung zweier unterschiedlicher Verständnisse von Autonomie bzw. Selbstbestimmung. Den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzes unter der Perspektive der reproduktiven Autonomie zu regeln, würde den Grundsatz der doppelten Anwaltschaft verletzten und den gesellschaftlich bewährten Kompromiss zu § 218 StGB aufgeben. 

Lesen Sie das gesamte Analysen & Argumente: „Schwangerschaftskonflikt und das Prinzip der doppelten Anwaltschaft – Zur aktuellen Diskussion um § 218 StGB“ hier als PDF. 

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