Die Ampel-Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, durch eine Experten-Kommission prüfen zu lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs (§ 218 ff StGB) möglich sein kann. Eine solche Regelung sollte nach Einschätzung der Arbeitsgruppe Fragen der reproduktiven Selbstbestimmung und der Autonomie von Frauen in den Vordergrund stellen.
Die seit 1993 geltende Beratungslösung bietet jedoch einen Kompromiss, der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts den grundgesetzlich vorgesehenen Schutz des ungeborenen Lebens berücksichtigt.
Mit unterschiedlichen Beiträgen und Meinungen wollen wir einen Beitrag dazu leisten auf die Komplexität und Sensibilität des Themas aufmerksam zu machen.
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Patricia Ehret
Kirchen und Religionsgemeinschaften