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דוח מדינה

EU-Kommission: In Bulgarien stehen Reformen wieder auf der Tagesordnung

Bericht der Kommission über Bulgariens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens

Die EU-Kommission hat Bulgarien bescheinigt, 2015 wichtige Schritte unternommen zu haben, um die Reform der Justiz und die Bekämpfung der Korruption nach einer Phase, in der die politische Instabilität die Fortschritte zu blockieren schien, wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Im vergangenen Jahr hatte die Kommission Bulgarien aufgefordert, „seinen politischen Willen, Reformen herbeizuführen und spürbare Fortschritte zu erzielen“ zu konsolidieren.

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Die Kommission stellt fest, dass Bulgarien zwei umfassende Reformstrategien auf den Weg gebrachte habe, deren Schwerpunkte auf der Justizreform und der Korruptionsbekämpfung lägen. Nun komme es darauf an, die in diesen Strategien enthaltenen Zusagen in konkrete Ergebnisse umzumünzen.

Die EU-Kommission hat Bulgarien bescheinigt, 2015 wichtige Schritte unternommen zu haben, um die Reform der Justiz und die Bekämpfung der Korruption nach einer Phase, in der die politische Instabilität die Fortschritte zu blockieren schien, wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Im vergangenen Jahr hatte die Kommission Bulgarien aufgefordert, „seinen politischen Willen, Reformen herbeizuführen und spürbare Fortschritte zu erzielen“ zu konsolidieren.

Die Kommission stellt fest, dass Bulgarien zwei umfassende Reformstrategien auf den Weg gebrachte habe, deren Schwerpunkte auf der Justizreform und der Korruptionsbekämpfung lägen. Nun komme es darauf an, die in diesen Strategien enthaltenen Zusagen in konkrete Ergebnisse umzumünzen. Die im Januar 2015 von der bulgarischen Nationalversammlung angenommene Strategie für die Reform der Justiz stelle ein umfassendes und detailliertes Konzept für die kommenden Jahre dar. In diesem Zusammenhang sei eine Reform des Obersten Justizrates (SJC) von besonderer Bedeutung. Dieses Gremium hat weitreichende Befugnisse in Bezug auf die Ernennung, Beurteilung, Beförderung und Disziplinarbehandlung sowohl von Richtern als auch von Staatsanwälten. Diese gemischte Struktur wurde von beiden Berufsgruppen als unangemessen angesehen, nach Meinung der Kommission lasse dieses Modell zudem Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz aufkommen und lege die Vermutung nahe, dass auf Richter Druck ausgeübt werden könne.

Die für die Einrichtung zweier getrennter Gremien erforderlichen Verfassungsänderungen hatte das Parlament im Dezember 2015 beschlossen. Dabei änderte die Nationalversammlung jedoch den Entwurf der Regierung hinsichtlich der Zusammensetzung der Gremien. Dies führte zu Protesten der Richterschaft und zum Rücktritt des Justizministers. Die Umsetzung der Verfassungsänderungen durch eine Novellierung des Gerichtsverfassungsgesetzes steht noch aus.

Die Kommission hatte in früheren Berichten immer wieder Bedenken geäußert, dass der SJC seiner Rolle als Hüter der Unabhängigkeit und Integrität der Justiz gerecht werden könne. Bemängelt wurden intransparente Verfahren für die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten, eine uneinheitliche Vorgehensweise bei Disziplinarverfahren und fehlende Folgemaßnahmen bei Bedenken wegen möglicher Manipulationen der nach dem Zufallsprinzip erfolgenden Verfahrenszuweisungen in den Gerichten. Positiv bewertet die Kommission den Anfang 2015 gewählten neuen Präsidenten des SJC, der bereit sei, für Reformen einzutreten und in der Justiz Respekt zu genießen scheine. Jedoch hätten bestimmte Ernennungsentscheidungen des SJC weiterhin Bedenken wegen mangelnder Transparenz und einer etwaigen unzulässigen Einflussnahme hervorgerufen. Auch reagiere der SJC erst nach internem und externem Druck auf schwerwiegende Vorwürfe von Korruption und unerlaubter Einflussnahme und habe erst spät Disziplinarmaßnahmen eingeleitet, nachdem Vorwürfe schwerwiegenden Fehlverhaltens gegen ranghohe Richter am Stadtgericht Sofia erhoben worden waren. Immerhin habe der SJC aber ein neues IT-System für die gesamte Justiz eingeführt, das die Einhaltung des Zufallsprinzips bei der Zuweisung von Verfahren an den Gerichten gewährleisten soll.

Die Befugnisse der Justizinspektion zur Untersuchung von Interessenkonflikten und der illegalen Bereicherung von Richtern habe das Parlament gestärkt, auch sei der neue Chefinspektor in einem transparenteren Verfahren gewählt worden, dies sei bisher auch im Hinblick auf die begonnene aber noch nicht abgeschlossene Wahl des neuen Inspekteurskollegiums festzustellen.

Die Nationalversammlung berate gegenwärtig ein in der neuen Strategie für die Justizreform vorgesehene Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes. Diese sollen zu einer Verbesserung verschiedener Aspekte der Justizverwaltung, einer besseren Transparenz und Unabhängigkeit der Rolle von Richtern in nicht leitender Position, einer Verbesserung der Regelung für die beruflichen Laufbahnen sowie für die Aus- und Fortbildung von Richtern sowie zu einer Verbesserung der Transparenz, Qualität und Effizienz der Justiz durch die Einführung neuer Technologien (E-Justiz) führen.

Die Regierung habe 2015 einen neuen Prozess über eine weitreichende Reform der Strafrechtspolitik eingeleitet, ebenso seien gezielte Änderungen des Strafrechts teils beschlossen, teils in Angriff genommen worden, die Verzögerungen in Strafverfahren beseitigen und die Verfolgung von Korruptionsdelikten erleichtern sollen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe bereits in über 45 Urteilen gegen Bulgarien festgestellt, dass die Behörden ihrer Verpflichtung zur Durchführung einer wirksamen Untersuchung von Straftaten nicht nachgekommen seien, und der daraus schließe, dass es sich um ein system-bedingtes Problem handele.

Der SJC habe Maßnahmen ergriffen, um die ungleiche Arbeitsbelastung der Gerichte zu mindern, bisher jedoch nur mit marginalen Auswirkungen, 2016 sollen neue Vorschläge vorgelegt werden.

Die Kommission drängt auf die Schaffung einheitlicher disziplinarrechtlicher Standards und eine umfassende Reform der Staatsanwaltschaft mit dem Ziel einer weniger hierarchischen Kultur und der Steigerung der Rechenschaftspflicht. Diese Reform sei notwendig, weil in Fällen von Korruption und organisierter Kriminalität auf hoher Ebene immer noch keine soliden Erfolge erzielt worden seien. Bulgarien gelte weiterhin als einer der EU-Mitgliedsstaaten mit einem sehr hohen Grad an Korruption. Deshalb stelle die neue umfassende Strategie zur Bekämpfung der Korruption einen wichtigen Fortschritt dar, denn sie enthalte eine klare Analyse der Herausforderungen und konkrete Vorschläge zur Lösung des festgestellten Problems. Ein Nationaler Koordinierungsrat zur Umsetzung der Strategie sei bereits geschaffen worden. Allerdings habe das Parlament im September 2015 einen Vorschlag der Regierung für ein neues Antikorruptionsgesetz in erster Lesung abgelehnt. Dies lasse Zweifel daran aufkommen, dass ein echter Konsens darüber besteht, dass die Korruption auf hoher Ebene angegangen und die neue Antikorruptionsstrategie verfolgt werden muss. Die Regierung habe indes zugesagt, die Verabschiedung des Gesetzes 2016 voranzutreiben.

Auch habe die Regierung eine Reihe von Initiativen mit dem Ziel eingeleitet, die Korruption in der öffentlichen Verwaltung besser zu bekämpfen, darunter eine Reform der Verwaltungsinspektionen, Maßnahmen zur Verbesserung des Systems öffentlicher Aufträge sowie sektorspezifische präventive Maßnahmen.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität müsse Bulgarien noch einen echten Hinweis erbringen, dass in Fällen schwerer organisierter Kriminalität rechtskräftige Gerichtsentscheidungen ergehen und vollstreckt werden. Viele in den letzten Jahren begangene Auftragsmorde seien immer noch nicht aufgeklärt.

Der Sonderermittlungsdienst für organisierte Kriminalität war von der Vorgängerregierung dem Geheimdienst unterstellt worden, nun untersteht er wieder dem Innenministerium. Er müsse nun die Ressourcen erhalten, die er für seine Arbeit benötigt.

Die Kommission gibt Bulgarien zahlreiche Ratschläge zur Behebung aufgezeigter Defizite und fordert das Land auf, diese umzusetzen. Das Land verfüge aber auch über eigene Strategien und Aktionskonzepte; 2016 werde die große Herausforderung darin bestehen, diese Strategien in konkrete und greifbare Fortschritte umzumünzen.

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