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Das Rechtsstaatsprogramm der KAS veranstaltete am 07. und 08. Dezember 2020 ein regionales Seminar in Zusammenarbeit mit dem senegalesischen Verfassungsgericht mit dem Titel „Das senegalesische Verfassungsgericht im Kontext der regionalen Integration: Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft".
Der Einladung zum Seminar unter Vorsitz des Präsidenten des senegalesischen Verfassungsgerichts, Herrn Pape Oumar Sakho und des Direktors des Rechtsstaatsprogramm der KAS, Herrn Ingo Badoreck, folgten zahlreiche Persönlichkeiten des Verfassungsrechts des Landes sowie der Subregion. Insgesamt nahmen 22 Verfassungsrichter aus sechs verschiedenen Ländern an dem Seminar teil. Unter diesen befanden sich ebenfalls die Präsidenten des Verfassungsgerichte von Benin, der Republik Guinea und vom Verfassungsrat der Islamischen Republik Mauretanien. Auch der Gerichtshof der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) war durch eine dreiköpfige Delegation unter Leitung seines Vizepräsidenten vertreten, ebenso wie der Gerichtshof der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) der Subsahararegion.
Gleichermaßen leistete die akademische Welt durch die Teilnahme von mehr als 15 renommierten Professoren einen bemerkenswerten Beitrag zu den Debatten des Seminars. Für den Professoren Babacar Kanté war dies ein besonderer Moment: „Das Seminar ist ein großer Schritt vorwärts im Prozess der Verfassungsgerichtsbarkeit im Senegal".
Die Veranstaltungen boten ebenfalls die Gelegenheit, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts eingehend zu analysieren und zu unterstreichen, dass das Gericht trotz aller Kritik an der Konstitutionalisierung der verschiedenen Rechtsgebiete (zB. der öffentlichen Finanzen, dem Strafrecht, dem Wirtschaftsrecht, aber auch dem Wahlrecht) beteiligt ist.