דוח אירועים
Audio-Mitschnitte
Eröffnungsrede von Prof. Bernhard Vogel (11:29 min)Impulsreferat von Prof. Dr. Hans-Hugo Klein (21:22 min)
Impulsreferat von Fritz Raff (15:14 min)
Impulsreferat von Günther Oettinger (17:35 min)
Podiumsdiskussion (52:48 min)
Fragerunde (48:07 min)
Die Positionen könnten unterschiedlicher nicht sein. Während ARD und ZDF in der Neuausrichtung ihrer Digitalsender wahlweise eine „Nachrichtenverdichtung, die durch den achten Rundfunkstaatsvertrag gedeckt ist“, ein „In-Gang-Bringen des Wettbewerbs“ und ein „Anpassen an Nutzergewohnheiten“ sehen, fürchten die jetzigen Betreiber von Nachrichtenkanälen um ihre Reichweite und Erfolg in einem „funktionierenden gesunden Markt“.
Und auch um die Expansionspläne der öffentlich-rechtlichen Anstalten im Internet gibt es Streit. ARD und ZDF sehen im Internet den wichtigsten zukünftigen Verbreitungsweg ihrer Inhalte und pochen auf die gleichen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen wie im Rundfunkbereich, d.h. Vielfaltsicherung und Entwicklungsgarantie. ARD und ZDF wollen daher ihre Online-Aktivitäten neben Radio und Fernsehen zu einem dritten Standbein ausbauen – weit über die heute schon legitime Programmbegleitung hinaus. Geplant ist z.B. die schon vorhandenen Videoclips der Tagesschau mit einem redaktionellen Text zu verbinden. Dies alles könne mit den Mitteln der bereist bewilligten Gebührenerhöhung und einem innerbetrieblichen Umbau realisiert werden. Die Kosten von 41 Millionen Euro per anno – die allerdings keine Vollkostenrechnung darstellen - würden hierbei ein Prozent des Gesamtbudgets nicht überstiegen. „Wir planen keine ungebremste Expansion“, so Fritz Raff, es sei aber eine „Selbstverständlichkeit“ so Schächter, dass ARD und ZDF ob Ihrer Sonderstellung im Rechtssystem der Bundesrepublik auch im Zukunftsmedium Internet mitmischen müssten.
Insbesondere Jürgen Doetz wehrte sich gegen diese Pläne. Die Digitalstrategie würde sowohl im Fernseh- als auch im Internetbereich gesunde Märkte zerstören. Mit ARD und ZDF kämen üppig subventionierte und daher mächtige Konkurrenten in den Wettbewerb, gegen die jetzige kommerzielle Anbieter wohl kaum eine Chance hätten. Zu denken sei nur an das Weltumspannende Korrespondentennetzwerk der öffentlich-rechtlichen Anstalten. „Jeder Klick bei ARD und ZDF kostet uns Geld“, so Doetz. Viele private Nachrichtenanbieter müssten wohl über kurz oder lang aufgeben, so Heinen. Die vielbeschworene Vielfaltsicherung würde somit ad absurdum geführt werden.
Der Politik kommt in diesem verfahrenen Streit die Schlichterrolle zu. Günther Oettinger schloss sich seinem Vorredner an: Im September-Urteil diesen Jahres habe das Bundesverfassungsgericht noch einmal deutlich gemacht, dass es ARD und ZDF zustehe, sich alternativer Übertragungswege, wie dem Internet, die „state of the art“ seien, zu bedienen. Alle Inhalte, die über eine Programmbegleitung hinausgehen, würden allerdings keine Rechtssicherheit genießen, so Prof. Hans-Hugo Klein, Bundesverfassungsrichter a.D. in seinem Einführungsreferat. Das Internet sei kein Feld der Grundversorgung.
Die Kostenlosigkeit des öffentlich-rechtlichen Angebotes läuft der Chancengleichheit im Netz zuwider, sagte Oettinger und verwies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Beihilfeentscheidung der EU. Seitdem sei klar, dass eine Gebühr nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen dürfe. Oettinger forderte im Hinblick auf die Online-Archive von ARD und ZDF eine Definition von Programmbegleitung, denn diese dort auffindbaren Inhalte stellten einen Wert dar. Im Hinblick auf das kommende Prüfungsverfahren der EU-Kommission riet er den Verantwortlichen: „Sich selbst zu beschränken, ist manchmal ein Akt der Klugheit.“ Alternative wichtige Betätigungsfelder sieht er z.B. bei der Aus- und Weiterbildung. Einst von den dritten Programmen wahrgenommen, könnte diesem Zukunftsmarkt mit den modernen Präsentationsmöglichkeiten im Netz begegnet werden.
Eine Wiederholung der Veranstaltung sehen Sie auch am 7.11. ab 10 Uhr, 21.11. und 19.12. ab 22 Uhr im Offenen Kanal Berlin.
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