דוח אירועים
Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Umweltschutz und Wirtschaftswachstum ist eine Ordnungspolitik, die Ökonomie und Ökologie im Sinne des gesellschaftlichen Interesses effizient zusammenbringt.
Hierzu lud die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) am 24. Januar 2011 zu einer Fachtagung mit dem Titel „Umweltschutz und Wirtschaftswachstum – Kohärente Ordnungspolitik zwischen nationalen und internationalen Möglichkeiten“ ein. Politiker und Experten diskutierten die damit verbundenen Herausforderungen.
Im Mittelpunkt der einführenden Vorträge standen die Erörterung der ordnungspolitischen Handlungsfelder, die eine Umweltpolitik im Spannungsfeld zwischen nationalen und internationalen Möglichkeiten enthält, sowie die Potentiale, die sich daraus für die Wirtschaft ergeben.
Schon in seiner Begrüßungsrede machte Frank Spengler, stv. Leiter der Hauptabteilung Europäische und Internationale Zusammenarbeit (EIZ) der KAS, auf die Komplexität des Klimawandels und die dadurch entstehenden ordnungspolitischen Konsequenzen aufmerksam, indem er einen Vergleich zum Verbot des FCKW-Ausstoßes zog, der für die teilweise Zerstörung der Ozonschicht verantwortlich war: „Es stellt sich aber die Frage, ob einfache Verbote auch bei den gegenwärtigen drängenden Umweltproblemen die richtige Strategie darstellen.“ Aktuelle Umweltprobleme, wie der Klimawandel, sind vorwiegend durch die Nutzung von fossilen Energien begründet. Auf der anderen Seite ist der heutige Wohlstand auch maßgeblich auf diese Energien zurückzuführen. Hinzu kommt, dass insbesondere Schwellenländer gegenwärtig einen enormen Anstieg ihres Energiebedarfes zu verzeichnen haben. „Insbesondere die Wirtschaft braucht daher wohl überlegte Anreizsysteme, um Lösungen für eine nachhaltige Energieversorgung entwickeln zu können“, so Frank Spengler.
Einen wesentlichen Rahmen für die Entwicklungsmöglichkeiten der Wirtschaft bilden Internationale Umweltschutzvereinbarungen, wie sie beispielsweise auf der Biodiversitätskonferenz der Vereinten Nationen (VN) in Nagoya (Japan) und während der VN-Klimaverhandlungen in Cancún (Mexiko) letzten Jahres behandelt wurden. Beide Konferenzen gehen letztlich auf die VN-Nachhaltigkeitskonferenz in Rio von 1992 zurück und bilden damit einen langfristig angelegten Rahmen, der für die Wirtschaft eine erhebliche Bedeutung annehmen kann. Ein wesentliches Ergebnis aus dem letzten Jahr wurde dabei – wenn auch in den Medien nicht so präsent wie die Klimaverhandlungen in Cancún (Mexiko) – vor allem im Bereich des Schutzes der Biodiversität erlangt.
Die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser MdB bezeichnet die 10. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) 2010 in Nagoya/Japan als einen „Meilenstein für den Schutz der Artenvielfalt“. Im Hinblick auf die Bedeutung für die Wirtschaft betonte sie vor allem die Einigung auf ein Protokoll (ABS-Protokoll) zur Regelung des Zuganges (Access) zu genetischen Ressourcen und der gerechten Gewinnbeteiligung (Benefit Sharing) bei der Nutzung dieser Ressourcen. Hintergrund ist das Ziel, den ökonomischen Gewinn beispielsweise bei der Entwicklung von Medikamenten oder Züchtungen gerechter zu verteilen. Für die Wirtschaft ergeben sich dadurch verlässliche Rahmenbedingungen, die zum einen Entwicklungsländern Eigentumsrechte an ihren genetischen Ressourcen (z. B. Pflanzen mit medizinischen Wirkungen) garantieren und Industrieländern Rechtssicherheit für zukünftige Geschäfte geben. Das ABS-Protokoll ist eine „Art Patentprotokoll, das dafür sorgt, dass insbesondere die afrikanischen Staaten eine vernünftige Teilhabe an möglichen wirtschaftlichen Gewinnen haben“, so Heinen-Esser.
Als weitere und wesentlich medienwirksamere Konferenz fand 2010 die 16. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 16) in Cancún (Mexiko) statt. Als wichtigstes Ergebnis dieser Konferenz kann sicherlich die Anerkennung des 2-Grad-Zieles gewertet werden. Insgesamt sind mit der Konferenz hohe Erwartungen an die Nachfolgekonferenz in Durban (Südafrika) verbunden. In Cancún wurde im Gegensatz zu Kopenhagen ein schrittweiser Ansatz zum Aufbau einer internationalen Klimaarchitektur verfolgt, der dann tatsächlich zu einer Einigung in verschiedenen Bereichen führte. Heinen-Esser dazu: „Das bedeutet aber konsequenter Weise auch, dass wir bei der nächsten Klimakonferenz in Durban am Ende dieses Jahres noch nicht die Antworten auf alle Fragen haben werden. So wird zum Beispiel die Frage nach der Rechtsform eines zukünftigen Abkommens auch dort nicht zwangsläufig beantwortet werden.“
Um einen Einblick in die nationalen Möglichkeiten Umweltschutz und Wirtschaftswachstum zu vereinen, zu erhalten, verglich Thomas Bareiß MdB, Vorsitzender der Energiekoordinationsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Frage eines auf Verschuldung basierenden Wirtschaftswachstums mit der Frage der Endlichkeit fossiler Energieressourcen. Beides ist nämlich nicht nachhaltig und wird deshalb zukünftigen Generationen hohe Bürden auferlegen, wenn nicht jetzt gehandelt wird. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund ein langfristig angelegtes Energiekonzept vorgelegt, das das Ziel einer nachhaltigen Energieversorgung verfolgt. Für Thomas Bareiß ist das Energiekonzept dabei, „was die Ziele anbelangt revolutionär in der Welt“.
In der anschließenden Diskussion mit Dr. Christian Scheel (Abteilungsleiter Klima und Nachhaltige Entwicklung beim Bundesverband der deutschen Industrie e. V.), Dr. Christian Hey (Generalsekretär des Sachverständigenrates für Umweltfragen), Ursula Heinen-Esser und Thomas Bareiß, die der stv. Chefredakteur der Energiewirtschaftlichen Tagesfragen „et“ Franz Lamprecht moderierte, ging es zunächst um die generelle Frage, was eine „Green Economy“ heute für eine Bedeutung besitzt. Hier kristallisierte sich schnell heraus, dass die Debatte über Nachhaltigkeit, „Green Growth“ oder „Green Economy“ keine neue ist und auch in Deutschland schon seit über 30 Jahren geführt wird. Dr. Hey betonte dabei jedoch, dass uns heute die „biophysischen Grenzen bewusster geworden sind“ und somit eine neue Dimension berücksichtigt werden muss.
Mit Blick auf die Debatte, inwieweit der Umweltschutz die Wirtschaft beeinträchtigen darf, stand schon nach kurzer Zeit das CO2-Minderungsziel in der EU im Mittelpunkt der Diskussion. Innerhalb der EU, aber auch innerhalb Deutschlands gibt es dazu einen lebhaften Meinungsaustausch, der in Hinblick auf die Positionierung der EU für die nächste Klimakonferenz in Durban wieder zunehmen wird. Rigorose CO2-Minderungsziele können danach Anreize für die Entwicklung von effizienten und regenerativen Energietechnologien geben und somit zu einem strategischen Wettbewerbsvorteil führen. Sie können aber auch als eine Belastung der Wirtschaft betrachtet werden. Dr. Scheel verweist an dieser Stelle auch auf die Doppelbelastung, die sich durch europäische CO2-Minderungsziele und zusätzlichen nationalen Anstrengungen für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz zum Nachteil der deutschen Wirtschaft ergeben können.
Als weiteres wichtiges Thema, das im Zusammenhang nationalen Möglichkeiten zum Klimaschutz und Nachhaltigkeit steht, ist das Erneuerbare-Energien-Gesetzt (EEG) diskutiert worden. Hier wurde deutlich, dass das EEG ein deutsches Erfolgsmodell mit Vorbildcharakter für viele andere Länder ist. Es wurde aber auch deutlich, dass es Nachbesserungen geben muss. Frau Heinen-Esser erwähnte dabei den EEG-Erfahrungsbericht, der dieses Jahr veröffentlicht wird und auf dessen Grundlage geeignete Adjustierungen durchgeführt werden können.
Im unmittelbaren Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Umweltschutz und Wirtschaftswachstum steht auch die Akzeptanzfrage. Hier wurde deutlich, dass der Umweltschutz durch die Nutzung von regenerativen Energien unbedingt gewollt ist, die Akzeptanz in Hinblick auf den dafür notwendigen Ausbau von Stromnetzen jedoch nur sehr gering ist.
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