דוח אירועים
Immer wieder ging es um die Frage, ob die bestehenden internationalen Normen – vor allem das geltende Kriegsvölkerrecht – ausreichen, um auf neuartige Bedrohungsformen (Raketenangriffe durch nichtstaatliche Akteure, Piraterie, Cyberterrorismus) angemessen zu reagieren. Auch die völkerrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes neuartiger Instrumente der Terrorabwehr – zum Beispiel Kampfdrohnen – waren Gegenstand der Debatte.
Besondere Relevanz erhielt die Konferenz dadurch, dass sie diese Fragen nicht nur auf theoretischer Ebene behandelte, sondern unter Beteiligung hochrangiger Praktiker aus Israel, den Vereinigten Staaten und Europa (Fachleute aus Verteidigungsministerien, internationalen Organisationen, internationalen Tribunalen, nationalen Gerichtshöfen, Menschenrechtsorganisationen, Privatunternehmen für maritime Sicherheit).
Am Ende wurde von allen Teilnehmern eine rundum positive Bilanz gezogen: Der interdisziplinäre und akteursübergreifende Ansatz der Konferenz habe das Bewusstsein für die neuen Probleme der Balance von Sicherheit und Freiheit geschärft und gleichzeitig Wege aufgezeigt, wie wirksame Terrorabwehr und praktischer Menschenrechtsschutz auch angesichts neuer Entwicklungen miteinander vereinbart werden können. In vielen Fällen, so wurde ebenfalls deutlich, reichen die vorhandenen internationalen Normen aus, um diese Balance zu gewährleisten.
Nachtrag 12. Juli 2013: Einen ausführlichen Veranstaltungsbericht finden Sie hier.