Am 10. November 2020 lud die Konrad-Adenauer-Stiftung Bremen ein zu einer Online-Veranstaltung zum Thema „Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft - eine Zwischenbilanz“ mit dem langjährigen Europa-Parlamentarier Elmar Brok. Elmar Brok war von 1980 bis 2019 Mitglied des Europäischen Parlaments. Außerdem war er von 1999 bis 2007 sowie von 2012 bis 2017 Vorsitzender des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten. Es moderierte Jochen Markett. Diese Veranstaltung fand online über die Plattform Zoom statt. Diese wurde aufgezeichnet und auf der Facebook-Seite von KAS-Bremen veröffentlicht.
Zu Beginn stellte Ralf Altenhof, Leiter des Politischen Bildungsforums Bremen, den Referenten und den Moderator vor und führte in die Thematik ein. Er erklärte, dass Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 inne habe und sie von der Bewältigung der Corona-Pandemie geprägt sei. Er warf zudem die Fragen auf: Wie sieht darüber hinaus das deutsche Programm aus? Wie geht man am besten an die Ratspräsidentschaft heran? Welche Ziele werden verfolgt, welche Initiativen ergriffen? Lässt sich schon eine (vorläufige) Bewertung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft abgeben?
Brok ging auf die verschiedenen Fragen ein und erläuterte dabei seine Sichtweise auf die Erwartungen an die deutsche Ratspräsidentschaft und die Möglichkeiten, sie zu erfüllen. Er ging auch auf seine persönlichen Erfahrungen ein und nahm eine erste Einschätzung der Erfolgschancen vor. Er stellte heraus, dass er die deutsche Ratspräsidentschaft allgemein für gelungen halte und besonders das Corona-Paket eine gewaltige Leistung sei. Die Erwartungen an die deutsche Ratspräsidentschaft dürften zudem nicht zu hoch sein, da ihre (Entscheidungs-) Möglichkeiten von den Absprachen mit den vorherigen Präsidentschaften, den geltenden Gesetzen und den Corona-Bedingungen abhingen. Er übte weiterhin Kritik am Vetorecht und argumentierte, dass die geforderte Einstimmigkeit im Rat problematisch sei, da so Entscheidungen von einzelnen Staaten aus Eigeninteresse heraus blockiert werden können.
Markett fragte, ob der Wiederaufbau-Fonds vom Rechnungshof noch verhindert werden könne. Brok entgegnete mit einem klaren „Nein“, der Rechnungshof könne den Fonds im Nachhinein lediglich kritisieren. Er finde jedoch, dass der Kompetenzbereich des Rechnungshofs gestärkt werden solle.
Auf die Frage, ob es wichtig sei, dass der Rechnungshof bei dem Fonds genau hinschaue, antwortete Brok mit einem deutlichen „Ja“. Wichtig sei zudem ein Stoppmechanismus für die illegitime Verwendung der Mittel und eine Kontrolle der rechtmäßigen Nutzung der Gelder.
Markett ging nachfolgend auf die Kopplung des Corona-Fonds an das Rechtsstaatlichkeitsprinzip ein und fragte, ob es realistisch sei, dass Ungarn oder Polen wirklich auf dessen Grundlage ausgeschlossen würden. Darauf antwortete Brok, dass dies bei nachweisbaren Verstößen möglich sei, jedoch sei es sehr schwer, Sanktionen gegen andere Staaten durchzusetzen, zumal diese Sanktionen auch nach dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip erfolgen müssten.
Markett stellte anschließend Fragen aus dem Chat. Zur Verteilung des Wiederaufbau-Fonds erläuterte Brok, dass das Geld so aufgeteilt werde, dass es hauptsächlich an die ärmeren Länder gehe und es zukunftsorientiert investiert werden solle. Zum Thema Digitalisierung stellte Brok heraus, dass es keinen gemeinsamen digitalen europäischen Binnenmarkt gäbe. Wichtig seien gemeinsame Datenschutz-Regelungen und neue EU-Normen für den Online-Handel.
Abschließend bedankte sich Altenhof für den informativen sowie amüsanten Vortrag.
このシリーズについて
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