イベントレポート
Die COVID-19-Pandemie, die Europa im Februar 2020 erreichte, hat auch die Europäische Union vor neue Herausforderungen gestellt. Bis Ende 2021, und damit innerhalb von ca. zwei Jahren nach Ausbruch der Pandemie, wurden in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich insgesamt rund 1,5 Mio. Todesfälle gemeldet. Doch verfügt die EU nach dem Vertrag über ihre Arbeitsweise über keine eigenständige Kompetenz im Gesundheitswesen (Art. 168 in Verbindung mit Art. 153 AEUV). Angesichts der vor Ort wahrzunehmenden Bekämpfung von Infektionskrankheiten bestehen insoweit nach dem Subsidiaritätsprinzip (Art. 5 EUV) vielmehr Kompetenzen der nationalen Schutzsysteme.
Wie Professor Martin Reuber als Moderator einer Expertendiskussion einleitend ausführte, hat die Europäische Kommission angesichts der besonderen Herausforderungen aller EU-Mitgliedsstaaten durch das um sich greifende Infektionsgeschehen vor gut einem Jahr mit einer gesundheitspolitischen Initiative den Grundstein für den möglichen Aufbau einer europäischen „Gesundheitsunion“ gelegt. Zu ihren gesetzgeberischen Vorschlägen gehören eine Erweiterung des Mandats der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), eine Stärkung des Mandats für das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie eine Aktualisierung des Beschlusses zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren.
Im Sinne ihrer traditionellen besonderen Europafreundlichkeit hat die Konrad-Adenauer-Stiftung die vorgelegten Vorschläge zur Bewältigung der gegenwärtigen gravierenden Herausforderung wie auch möglicher künftiger Epidemien zum Anlass genommen, mit einer Reihe von Fachleuten den Mehrwert zu diskutieren, den die Vorschläge der EU-Kommission für eine Pandemiebekämpfung haben könnten: Sollte das Tätigkeitsfeld der EU, zu dem nach Art. 168 AEUV bereits gewisse Kompetenzen zur Unterstützung der nationalen Gesundheitssysteme zählen, auf die Beobachtung, frühzeitige Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren ausgedehnt werden, um eine Intensivierung der Vorsorge- und Reaktionsfähigkeit in gesundheitspolitischen Krisensituationen sicherzustellen? Und darf man erwarten, dass der politische Wille der EU-Mitgliedstaaten zu einer weiteren Übertragung nationaler Kompetenzen auf supranationale Einrichtungen auf dem Gesundheitssektor groß genug sein wird, um eine solche Erweiterung der Zuständigkeit europäischer Organe zu erreichen?
Die Diskussion: „Lehren aus der Pandemie. Brauchen wir mehr Europa in der Gesundheitspolitik?“ stand damit unter dem Vorbehalt der hierfür erforderlichen Kooperationsbereitschaft der Mitgliedstaaten. Um sie zu gewinnen, erscheint es erforderlich, die am 11. November 2020 von der EU-Kommission gemachten Vorschläge über den Kreis der europapolitischen Fachleute hinaus bekannt zu machen. Dazu hatte die Konrad-Adenauer-Stiftung Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitssektor eingeladen. Diskussionspartner waren Wolfgang Philipp (Brüssel), kommissarischer Direktor der Europäischen Behörde für die Krisenfürsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA), Nina Hammes (Düsseldorf), Justiziarin und Geschäftsführerin Recht und Medien der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Dr. Patrick Stockebrandt (Freiburg), Fachbereichsleiter Verbraucher & Gesundheit des Centrums für europäische Politik, und Professor Dr. Clarissa Kurscheid (Brühl), Präsidentin der Europäischen Fachhochschule Brühl.
Im Zentrum des Gespräches stand die Frage, welchen Beitrag Europa leisten könne, um die nationalen Gesundheitssysteme resilienter zu machen. Patrick Stockebrandt plädierte dafür, das aktuelle politische Momentum zu nutzen, um das Thema Gesundheitspolitik europäischer zu denken. Nina Hammes erinnerte demgegenüber daran, wie schwer es bereits falle, die Bundesländer zu harmonisieren; auf europäischer Ebene sei dies noch „eine ganz andere Nummer“. Clarissa Kurscheid hielt es für möglich, die EU als Koordinatorin auszubauen, welche die einzelnen Staaten bei Pandemiebekämpfungen auf einer Meta-Ebene unterstützt. Dafür schlug Wolfgang Philipp vor: Im Normalfall sollten die Mitgliedstaaten ihre Kompetenzen weitestgehend behalten, in einer Krise sollte die EU sie jedoch schnell und unbürokratisch übernehmen können.
Im Zuge der angeregten Diskussion kristallisierte sich heraus, dass nach vorherrschender Meinung aller Diskussionsteilnehmer, die internationale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit für eine Bekämpfung übertragbarer Krankheiten durch Viren in der Europäischen Union über die bislang vorgenommenen Initiativen und Maßnahmen hinaus, einer weiteren internationalen Zusammenarbeit bedürfen. Im Kampf gegen das neuartige Virus habe sich insbesondere bei dessen Analyse die Wichtigkeit eines zügigen Austausches von Daten gezeigt, der deren Standardisierung als Voraussetzung für eine Digitalisierung erfordere. Damit ließen sich Forschung und Entwicklung von Vakzinen, Arzneimitteln und Verfahren befördern. Zentrale Beschaffungsstrategien könnten unnötige, als preistreibend angesehene Wettbewerbe unterbinden – für die EU somit ein erhebliches Betätigungsfeld.
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