ქვეყნის ამბები
Es ist nicht das erste Strafverfahren, das gegen einen
ehemaligen französischen Präsidenten eröffnet wird: Bereits
gegen Jacques Chirac gab es nach dessen Ausscheiden aus
dem Präsidentenamt in den Jahren 2007 und 2009 zwei
Strafverfahren (wegen „ emploisfictifs“, fiktiver Beschäftigungsverhältnisse von Mitarbeitern der Partei im
Rathaus von Paris). Chirac wurde zu zwei Jahren Gefängnis
auf Bewährung verurteil.
Und gegen Sarkozy war schon einmal (im April 2013, Affäre
Bettencourt, s.u.) ein Strafverfahren eröffnet worden, das
allerdings im Herbst 2013 wieder eingestellt wurde (non-lieu).
Eine Premiere für einen ehemaligen Präsidenten der Republik
war indes der Polizeigewahrsam gegen Nicolas Sarkozy am 1.
Juli 2014. Von vielen Seiten wurde dies denn auch heftig
kritisiert und massiv bezweifelt, daß der Gewahrsam
gerechtfertigt gewesen sei (es bestand gewiß keine Fluchtoder
Verdunklungsgefahr, Sarkozy wäre auch einer simplen
Vorladung nachgekommen). Es wurde die Vermutung
geäußert, es habe sich vor allem um einen Versuch gehandelt,
Sarkozy zu zermürben und zu demütigen und gegenüber der
Öffentlichkeit die Schwere der Anschuldigungen zu
unterstreichen. Die Ermittlungsbehörden führten dagegen vor
allem Gründe der Vereinfachung des Verfahrens an.
Die Ermittlungsbehörden betreiben zur Zeit (mehr oder minder
aktiv) eine Reihe von Verfahren, die auch Nicolas Sarkozy
betreffen. Bei einigen steht er im Zentrum der Ermittlungen, bei
anderen ist er nur am Rande betroffen.
Die Affäre Karatchi
Bei der Affäre Karatchi hegen die Ermittlungsbehörden den
Verdacht, daß zwischen 1993 und 1995 Edouard Balladur und
François Léotard (mit einigen anderen) ein System der „Retrokommissionen“
aus Waffengeschäften mit Saudi Arabien und
Pakistan errichtet hätten zur heimlichen Finanzierung des
Präsidentenwahlkampfes von Eduard Balladur.
Nicolas Sarkozy war zu dieser Zeit Haushaltsminister im
Kabinett Balladur und Sprecher der Wahlkampagne von
Edouard Balladur. Im Februar 2014 wurde Nikolas Sarkozy als
mutmaßlicher Mitwisser (témoin assisté“) vernommen.
Die Affäre Tapie
Noch weiter zurück reicht die Affäre Tapie: Im Jahre 1990
kaufte Bernard Tapie Adidas für 243,9 Mio. €. 1992 wurde
Tapie Mitglied der Regierung Bérégovoy. Präsident Mitterand
machte u.a. den Verkauf von Adidas zur Bedingung. Der Crédit
Lyonnais, mit dem Verkauf beauftragt, fand schließlich einen
Käufer, der Adidas für 315,5 Mio. € übernahm. 1994 brach der
Crédit Lyonnais zusammen und wurde vom französischen
Staat übernommen.
Beim Börsengang im Jahr 1995 erbrachte Adidas dem neuen
Eigentümer 1,667 Mrd. €. Tapie fühlte sich vom Credit
Lyonnais betrogen. Die Konkursverwalter der Gruppe Tapie
klagten gegen Crédit Lyonnais wegen fehlerhafter Ausführung
des Verkaufsmandats.
Die Streitigkeiten vor Gericht zogen sich hin, mal verurteilte
das Gericht den Credit Lyonnais bzw. dessen Eigentümer, den
französischen Staat, zu einer Entschädigung, mal legten die
Richter eine Arbitrage-Lösung nahe. Im Jahr 2007 akzeptierte
Finanzministerin Christine Lagarde eine außergerichtliche
Einigung, gegen den Rat der Beamten ihres Ministeriums. Sie
hielt diese Lösung für günstiger für die Staatsfinanzen. Tapie
wurden 403 Mio. € zugesprochen. Abzüglich Steuern zahlte
der französische Staat 220 Mio. € an Tapie.
Im August 2011 eröffnete der Cour de justice de la République
ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des „Mißbrauchs
der Amtsautorität“ und der „Veruntreuung öffentlicher Gelder“.
Die Ermittlungsbehörden hegen den Verdacht, Nicolas Sarkozy
habe Druck auf die Ministerin Lagarde ausgeübt und im
Gegenzug politische Unterstützung von Bernard Tapie
erhalten. Christine Lagarde ist in dem Verfahren „témoin
assisté“ (mutmaßliche Mitwisserin), d.h. die Untersuchungsrichter
haben zur Zeit keine gravierenden Anhaltspunkte, ein
Ermittlungsverfahren gegen sie zu eröffnen. Sarkozy ist indirekt
im Visier der Ermittler.
Die Affäre Bettencourt
Bei diesem Verfahren ging es um den Verdacht, Nicolas
Sarkozy habe die physische Schwäche der l‘Oréal-Erbin
Liliane Bettencourt ausgenutzt, um Geld zur Finanzierung
seines Präsidentschaftswahlkampfes 2007 zu erhalten.
Im November 2012 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen
Nicolas Sarkozy eröffnet. Das Verfahren wurde im Herbst 2013
aus Mangel an Beweisen (non-lieu) eingestellt.
Die Affäre Gaddafi
Einer der Söhne von Muammar al-Gaddafi und ein
französisch-libanesischer Geschäftsmann, einst ein
Mittelsmann zwischen Frankreich und dem Regime Gaddafi,
behaupten, Nicolas Sarkozy habe im Jahr 2007 von Gaddafi
50 Mio. € zur Finanzierung seines Präsidentschaftswahlkampfes
erhalten. Ein Dokument, das sie als angeblichen
Beweis vorgelegt hatten, hat sich als Fälschung erwiesen.
Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen unbekannt im
April 2013. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens wurden
seit Herbst 2013 das Mobiltelephon von Nicolas Sarkozy
abgehört.
Abhörung des Telefons von Nicolas Sarkozy
Die Abhörung des Telephons von Nicolas Sarkozy wurde im
Rahmen des Ermittlungsverfahrens wegen der angeblichen
Wahlkampffinanzierung aus Libyen angeordnet. Dabei hörten
die Ermittlungsbehörden auch eine Konversation zwischen
Sarkozy und seinem Anwalt Thierry Herzog mit, in der es
angeblich darum ging, ob Herzog über Gilbert Azibert,
Generalanwalt am Cour de Cassation und Präsident der
Anwaltskammer, etwas über den Stand des Ermittlungsverfahrens Bettencourt in Erfahrung bringen könne.
Außerdem soll Sarkozy um Informationen über den Verbleib
seiner Terminkalender, die im Rahmen des Verfahrens
Bettencourt beschlagnahmt worden waren, gebeten haben.
Generalanwalt Azibert soll seinerseits über Sarkozys Anwalt
Herzog um Unterstützung bei einer Bewerbung für einen
Richterposten in Monaco gebeten haben.
Bei dem Ermittlungsverfahren, das nun am 2. Juli gegen
Nicolas Sarkozy eröffnet wurde, geht es im Kern um diese
Konversation. Die Richter beschuldigen Sarkozy, er habe sich
unrechtmäßig Informationen über Ermittlungsgeheimnisse
beschaffen wollen und dem Generalanwalt Azibert im
Gegenzug bei der Bewerbung um den Posten in Monaco
geholfen, das erfülle den Tatbestand der Bestechung.
Nach Meinung renommierter Juristen steht dieses
Ermittlungsverfahren auf sehr wackeligen Füßen. Schon die
Anordnung der Telephonüberwachung in Zusammenhang mit
der angeblichen Wahlkampffinanzierung aus Libyen sei
juristisch kaum haltbar. Auch der Zeitpunkt der Anordnung
(sechs Jahre nach der angeblichen Tat) sei kaum zu
begründen. Daß sich Sarkozy bei seinem Anwalt nach dem
Stand eines gegen ihn gerichteten Verfahrens erkundige, sei
völlig normal. Auch daß sich sein Anwalt Herzog bei
Generalanwalt Azibert nach dem Stand des Verfahrens und
dem Verbleib der Terminkalender erkundigt habe, könne nicht
als Verletzung des Ermittlungsgeheimnisses gewertet werden.
Alleine das Abhören der Telephongespräche zwischen Anwalt
Herzog und dem Präsidenten der Anwaltskammer Azibert sei
höchst problematisch.
Schließlich fehle jeder Beweis, daß Sarkozy sich für die
Bewerbung von Azibert um das Amt in Monaco (Conseiller à la
cour de révision à Monaco) eingesetzt habe. In den
Telephonprotokollen wird Sarkozy zitiert, daß er das nicht tun
werde. Im übrigen wurde der Posten an jemand anderen
vergeben; die Behörden von Monaco bestreiten, daß irgend
jemand versucht habe, auf die Besetzung Einfluß zu nehmen.
So könnte das gerade mit einem lauten Paukenschlag
eröffnete Ermittlungsverfahren gegen Nicolas Sarkozy
relativ rasch in sich zusammenfallen.
Die Affäre Bygmalion
Zu einem größeren Problem für Nicolas Sarkozy könnte
dagegen die Affäre Bygmalion werden. Es geht um die
Finanzierung des Präsidentenwahlkampfes 2012. Dabei waren
Wahlkampfkosten der beiden Kandidaten der zweiten Runde
begrenzt auf je 22,5 Mio. €. Offenbar reichte dieses Budget für
die im Verlauf des Wahlkampfes von Sarkozy (zusätzlich)
durchgeführten Veranstaltungen nicht aus. Es scheint, daß
daher Rechnungen der Firma Bygmalion, die mit der
Organisation dieser Veranstaltungen beauftragt worden war, zu
geringeren Beträgen fakturiert wurden. Zum „Ausgleich“ wurde
aber vermutlich der UMP Veranstaltungen in Rechnung
gestellt, die überhaupt nicht stattgefunden haben.
Verantwortlich für dieses System der Wahlkampffinanzierung
waren vermutlich ein langjähriger Vertrauter von Nicolas
Sarkozy, der im Hauptquartier der UMP an führender Stelle
saß, sowie Jérôme Lavrilleux, ehemals Büroleiter von Jean-
François Copé (gegen Lavrilleux läuft ein Ausschlußverfahren
aus der UMP).
In einem Fernsehinterview (26. Mai 2014) gab Lavrilleux im
wesentlichen alles zu. Unter Tränen schilderte er, wie auf diese
Weise rund 70 zusätzliche Veranstaltungen mit Kosten von
10-11 Mio. € zu Lasten der UMP abgerechnet worden sein
solllen, die eigentlich dem Wahlkampfbudget von Nicolas
Sarkozy hätten angelastet werden müssen. Lavrilleux betonte,
daß weder Nicolas Sar koz y noch der damal ige
Generalsekretär der UMP Jean-François Copé von diesem
Finanzierungssystem gewußt hätten.
Ende Juni 2014 wurde ein Ermittlungsverfahren wegen illegaler Wahlkampffinanzierung eröffnet.
Reaktionen
Polizeigewahrsam und Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens
gegen Nicolas Sarkozy haben die politische Szenerie in
Frankreich aufgeschreckt. Die Reaktionen aus dem
Regierungslager schwankten zwischen dem Ziehen von
Parallelen zu Berlusconi bis hin zur Betonung der
Unabhängigkeit der Justiz (François Hollande). Premierminister
Manuel Valls vergriff sich mit seinem Kommentar „die Fakten
sind schwerwiegend“ (les faits sont graves), als ob er die
Fakten schon genau kenne und sie auch schon bewiesen
wären.
Im übrigen dürfte der Regierung entgegenkommen, daß die
mediale Aufmerksamkeit von ihrer desaströsen Wirtschaftsund
Finanzpolitik abgelenkt wird. Die jüngste erneute
Zunahme der Zahl der Arbeitslosen ging dabei völlig unter.
Auch die Schwierigkeiten der Regierung Valls, eine Mehrheit
für den Nachtragshaushalt zu organisieren, wurden kaum
beachtet. Ebenso die Prognose des Rechnungshofs, daß auch
in den Jahren 2014 und 2015 das Haushaltsdefizit nahe bei
4% liegen wird.
Im Lager der Opposition hielten sich die führenden Politiker
(Juppé, Fillon, Raffarin) mit ihren Kommentaren auffallend
zurück. Juppé versicherte Sarkozy seiner Freundschaft und
wünschte ihm, daß er seine Unschuld beweisen könne.
Allerdings muß, wie bei jedem Ermittlungsverfahren, auch in
diesem Falle der Beschuldigte nicht seine Unschuld beweisen,
sondern die Gerichte dessen Schuld. Fillon betonte, es gelte
die Unschuldsvermutung. Alles recht lauwarm.
Die politischen Freunde von Nicolas Sarkozy beklagen
dagegen einen Komplott und eine Verschwörung einer
politisch überwiegend links geprägten Justiz. Dabei wurde
immer wieder verwiesen auf die im April 2013 im Büro der
Gewerkschaft der Richter/Staatsanwälte (syndicat de la
magistrature) entdeckte „mur des cons“ (Wand der
Blödmänner/Idioten), an der zahlreiche Photos führender
Politiker und Journalisten befestigt waren. Die gleiche
Gewerkschaft war schon im Präsidentenwahlkampf 2012
dadurch hervorgetreten, daß sie dazu aufrief, gegen Sarkozy
zu stimmen. Eine der beiden Ermittlungsrichterinnen in der
Abhöraffäre ist Mitglied dieser Gewerkschaft.
Aus dem Lager der Opposition waren indes auch besorgte
Stimmen zu vernehmen, die immer wieder neuen Affären und
Verfahren könnten ihre Spuren hinterlassen (audacter
calumniare, semper aliquid haeret) und die Wählerschaft auf
die Dauer abstoßen.
Die Spekulationen drehen sich nun um die Frage: Wie wird
sich Nicolas Sarkozy entscheiden: gibt er zermürbt auf oder
kommt er jetzt erst recht zurück in die Politik?
Sarkozy hatte in den letzten Monaten geringfügig an
Zustimmung eingebüßt. Nun deutet sich aufgrund der jüngsten
Ereignisse eher eine Polarisierung im politischen Spektrum
Frankreichs an. Unter den Sympathisanten der UMP genießt
Nicolas Sarkozy nach wie vor das größte Vertrauen (54%) und
liegt deutlich vor Alain Juppé (22%) und François Fillon (8%).
Unter den Wählern insgesamt überwiegt die Ablehnung. Nach
einer Umfrage vom 1./2. Juli sind 65% der Befragten dagegen,
daß Nicolas Sarkozy wieder in die Politik zurückkehrt.
Dagegen wünschen 62% der Sympathisanten der Rechten
und 72% der UMP-Sympathisanten seine Rückkehr. Und 70%
der Befragten rechnen damit, daß er zurückkehrt.
Unter den führenden Politikern der UMP ist die Begeisterung
über eine eventuelle Rückkehr von Nicolas Sarkozy gebremst.
Gegen Sarkozy hätte keiner der übrigen (zahlreichen)
Aspiranten parteiintern gegenwärtig eine Chance.
Auch bei den Sozialisten wünscht man sich offenbar nicht
überall Sarkozy zurück. Seine Rückkehr würde vermutlich auf
eine Wiederauflage des Duells Sarkozy-Hollande hinauslaufen.
Manuel Valls und Arnaud Montebourg, die sich für 2017 bereits
Hoffnungen machen, den auch in den eigenen Reihen
unpopulären François Hollande zu beerben, müßten wohl ihre
Ambitionen zurückstellen.
Es entspricht wohl kaum dem Naturell von Nicolas Sarkozy
sich von Richtern, die er einmal als „petits pois“ (kleine
Erbsen) bezeichnet hat, aufhalten zu lassen.
Ende August oder Anfang September will Sarkozy seine
Entscheidung bekanntgeben.
Bereitgestellt von
Auslandsbüro Frankreich
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