ღონისძიების მოხსენებები
Äußerst strittig waren erwartungsgemäß besonders der Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht: Christoph Keese von der Axel Springer AG machte in einer anschließenden Podiumsdiskussion deutlich, dass die Verlage das Leistungsschutzrecht brauchen, um weiterhin in journalistische Qualität investieren zu können. Außerdem sei das Leistungsschutzrecht für Verlage „das schmalste aller Schutzrechte und bliebe weit hinter dem Schutz anderer Werkmittler zurück“. Philipp Otto von irights.info und Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom, verurteilten den Gesetzentwurf als „Innovationsbremse“ und „Beitrag zur Rechtsunsicherheit“. Dagegen sagte Keese „einen Boom an innovativen jungen Unternehmen“ voraus, da die Lizenzmodelle, die mit den Verlagen verhandelt werden können, der „Schlüssel für neuen Wachstum sind“.
Ebenso kontrovers diskutiert wurde der Umgang mit Urheberrechtsverletzungen. Krings formulierte in diesem Zusammenhang das grundlegende Problem, dass „die Wertschätzung für das geistige Eigentum in der Mitte der Gesellschaft ankommen muss“. Als Grund sieht Otto hierfür, dass die Gesetze zu kompliziert seien und „eine Transferfunktion“ fehle. An dieser Stelle machte Mandoki den Unterschied zwischen „freiem Zugang im Netz“ und „kostenfrei“ deutlich und unterstrich, dass Content so attraktiv sein müsse, „damit es sich wieder lohnt, dafür zu zahlen“. Die Musikindustrie habe dies aber bereits erkannt und entwickle neue Geschäftsmodelle. Zudem forderte Mandoki „Warnhinweise gegen das Unrechtsbewusstsein“. Rohleder steht Warnhinweisen kritisch gegenüber, da „die Provider keine Hilfssheriffs bei der Rechtsverfolgung sein wollen“. Keese warf ihm vor, „seine Branche zu isolieren“, wenn er sich gegen die Warnhinweise stellt.
Im dritten Teil der Veranstaltung wurde die Debatte mit Beiträgen aus dem Publikum weitergeführt. So machte Prof. Kreile, Geschäftsführer der VFF Verwertungsgesellschaft der Film und Fernsehproduzenten, auf ein neues Warnhinweismodell einer privaten Initiative aufmerksam. Das sogenannte 6-stufige „alert system“, das in den USA von den großen Providern eingesetzt wird, kann entsprechende Maßnahmen bei Urheberrechtsverletzungen im Netz ergreifen. Rohleder findet das System „interessant“ und „beobachte für seine Verbandsmitglieder die Testphase des Modells sehr genau für eine mögliche Anwendung in Deutschland“ und signalisierte „eine Bereitschaft zur Mitwirkung“.
Im Ergebnis waren sich die Panelteilnehmer einig, dass – unabhängig von der gesellschaftspolitischen Debatte über das Urheberrecht - der Nutzer noch deutlicher über die Bedeutung des geistigen Eigentums rechtsicher aufgeklärt werden muss, damit der dringend geforderte Mentalitätswandel stattfinden kann.
Übereinstimmung herrschte auch darüber, dass die Debatte rund um das Urheberrecht endlich sachlich und pragmatisch geworden sei und bei den Reformen zum Urhebergesetz der Urheber im Mittelpunkt stehen sollte.
Einführung und Begrüßung durch Barthel Schölgens: Vortrag von Rolf Schwartmann: Vortrag von Günter Krings: Vortrag von Leslie Mandoki: Podiumsdiskussion und Publikumsfragen: |
Über diese Reihe
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