Es gibt keine einheitliche Definition von Datentreuhändern. Ihre Funktion liegt in der Mitteilung des Zugangs zu Daten oder Datenanalyseergebnissen nach vertraglich vereinbarten oder gesetzlich vorgegebenen Regeln.
Datentreuhänder und Datenmittler sind wichtige Hilfsmittel einer europäischen Datenwirtschaft, die ihre Potenziale zu Gunsten aller aber nur entfalten können, wenn ihnen rechtlich dazu die Möglichkeit gegeben wird. Je nachdem, welche Funktion die Datentreuhand erfüllen darf (z.B. Pseudonymisierung von Daten, Anonymisierung von Daten, Analyse von Daten, etc.), löst dies spezifische regulatorische Anforderungen aus.
"One-Size fits all"-Lösungen zur Regulierung von Datentreuhändern sind unbedingt zu vermeiden. Sie sind vielmehr stets Teil einer Lösungsoption, die üblicherweise von weiteren Maßnahmen begleitet werden muss. Es bedarf eines problemlösungsorientierten, differenzierten und oft sektorspezifischen Rechtsrahmens für verschiedene Datentreuhandmodelle, die im Gesundheits-, Mobilitäts- und Online-Sektor völlig unterschiedlich ausgestaltet sind.
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Über diese Reihe
Die Reihe informiert in konzentrierter Form über Analysen der Konrad-Adenauer-Stiftung zu relevanten aktuellen Themen. Die einzelnen Ausgaben stellen zentrale Ergebnisse und Empfehlungen eigener und externer Expertinnen und Experten vor, bieten Kurzanalysen von rund fünf Seiten und nennen KAS-Ansprechpartnerinnen.