Die Menschenwürde steht jedem Einzelnen gleichermaßen und unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Glauben oder sonstigen Unterscheidungskriterien zu. Sie ist unantastbar und unbedingt anzuerkennen. Dieser Grundsatz ist auch in Artikel 1 des Grundgesetzes verankert und bildet das tragende Verfassungsprinzip im System der Grundrechte.
Eine besondere Herausforderung stellt die Berücksichtigung dieser Garantie bei der Gesetzgebung dar. Die Frage nach der konkreten Ausgestaltung der Menschenwürde wird vor allem im Hinblick auf gesellschaftspolitische Themen, die derzeit kontrovers politisch diskutiert werden, aufgeworfen. Dies betrifft insbesondere das Recht auf Selbsttötung, dem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus 2020 grundrechtliche Qualität zusprach, sowie das Recht auf Selbstbestimmung, dem durch das kürzlich erlassene Selbstbestimmungsgesetz Rechnung getragen werden soll. Aber auch das Spannungsverhältnis des Rechts auf reproduktive Selbstbestimmung einerseits und dem Schutz des ungeborenen Lebens andererseits ist eng mit der Menschenwürde und dessen Auslegung verknüpft. Bei einer Reform der bestehenden Regelungen darf sie keinesfalls verletzt werden.
Die Menschenwürde präsentiert sich dabei stets als gemeinsame Menschenwürde. Sie verbindet Menschen und kann nur in der Gemeinschaft ihre Wirkung entfalten. Der Bedeutungsgehalt dieser Würde muss sich daher an der Haltung der Gesellschaft orientieren. Ein Diskurs darüber, was Menschenwürde in Zeiten einer pluralistischen Gesellschaft inhaltlich bedeutet, ist daher notwendig.
Dieses Analysen & Argumente befasst sich neben den geschichtlichen und philosophischen Grundlagen der Menschenwürde auch mit deren Bedeutungsgehalt und beleuchtet die Grenzfragen im Rahmen aktueller politischer Diskurse.
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Die Reihe informiert in konzentrierter Form über Analysen der Konrad-Adenauer-Stiftung zu relevanten aktuellen Themen. Die einzelnen Ausgaben stellen zentrale Ergebnisse und Empfehlungen eigener und externer Expertinnen und Experten vor, bieten Kurzanalysen von rund fünf Seiten und nennen KAS-Ansprechpartnerinnen.