보고서
Diese positive offizielle Einschätzung darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass der Gesetzesentwurf der Regierungskoalition in wesentlichen Teilen durch die Volksvertretung abgeändert wurde. Der Regierungsvorschlag wurde so umfassend revidiert, dass der Regierungsbeauftragte für die Reform der Öffentlichen Verwaltung, Viktor Niznanský, direkt nach der Abstimmung sein Amt niederlegte. Auch Vizepremierminister Ivan Miklo (SDKU) erklärte, dass er für das Amt des Koordinators der Verwaltungsreform nicht mehr zur Verfügung stehe.
Die wichtigste Änderung gegenüber dem Regierungsvorschlag betrifft die Anzahl der neuen Verwaltungsregionen (VUC); gegenüber den von der Regierung vorgeschlagenen 12 VUC, setzte sich die Variante der Opposition mit acht VUC durch. Somit bleiben die Bezirke bestehen, die seinerzeit von der Meciar-Regierung eingerichtet wurden.
Bei der entscheidenden Abstimmung über die Änderung des Regierungsentwurfes stimmten die Abgeordneten der Regierungskoalition der Partei der Demokratischen Linken (SDL) und der Partei der Bürgerlichen Verständigung (SOP) zusammen mit der Bewegung für eine Demokratische Slowakei (HZDS) und der Slowakischen Nationalen Partei (SNS) ab.
Weitere Änderungen des Gesetzesentwurfes beinhalteten, dass die vorgeschlagene Liste der Kompetenzen der VUC zunächst nicht verabschiedet wird, die Regierung das Recht haben wird, in bestimmten Fällen gegen die Anordnungen der Selbstverwaltung ein Veto einlegen zu können und dass ein Abgeordneter der neuen regionalen Selbstverwaltungsorgane 12.000 - 15.000 Bewohner, anstatt der vorgesehenen 20 000, vertreten wird.
Das Gesetz wurden dann trotz der erheblichen Änderungen letztlich mit den Stimmen der Opposition, der SDL, der SOP und auch der Slowakischen Demokratischen und Christlichen Union (SDKU) verabschiedet. Die Abgeordneten der Christlich-Demokratischen Bewegung (KDH) und der Partei der Ungarischen Koalition (SMK) stimmten gegen das Gesetz.
Das neue Wahlgesetz für die Selbstverwaltungsorgane der VUC wurde ebenfalls vom Parlament verabschiedet. Die Abgeordneten der Regionalparlamente und die Vorsitzenden der VUC ("Hauptmänner") werden direkt gewählt (Mehrheitswahlrecht). Dies bedeutet, dass in den acht VUC die Anzahl der Wahlkreise der Zahl der Abgeordnetenmandate entsprechen wird. Die Opposition konnte sich mit ihrem Vorschlag durchsetzen, dass ein zweiter Wahlgang notwendig wird, falls im ersten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht. Dadurch dürften sich die Chancen der Kandidaten der ungarischen Koalition zusätzlich verringern. Weitere Gesetzesvorlagen zur Verwaltungsreform sollen erst im September im Parlament debattiert werden.
In den Reaktionen auf das neue Gesetz wurde vor allem die Anzahl der VUC und das Verhalten der Koalitionspartner kritisiert. Tief enttäuscht waren die Vertreter des Vereins der Städte und Gemeinden der Slowakei (ZMOS) über die Unfähigkeit der Regierung, die 12er Variante im Parlament durchzusetzen. Besonders unzufrieden waren die Vertreter von historisch gewachsenen Gebieten, die auf Grund der aktuellen territorialen Gliederung zwei verschiedenen Bezirken angehören. Dies würde die Entwicklung dieser Gebiete sehr negativ beeinträchtigen.
Der scheidende Regierungsbeauftragte Viktor Ninanský sprach zwar von einer guten Nachricht für die EU und somit auch für die Slowakei, doch das Parlament habe, nach seinen Worten, die Chance für eine gute territoriale Gliederung nicht genutzt. Ob die Reform letztlich auch mehr Demokratie bedeutet, wird in erster Linie von dem Umfang der Kompetenzen der VUC abhängen. Über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen wird das Parlament aber erst im September diskutieren.
Für die SMK bedeutete die Abstimmung im Parlament einen erheblichen Vertrauensbruch. Sie erklärte, dass Ende August der Republikrat über das Verbleiben der Ungarn in der Regierungskoalition entscheiden werde. Bis dahin solle die Mitarbeit in der Regierung ruhen. Die Regierungskoalition habe ihre Stabilität verloren, erklärte der Vorsitzende der SMK Bela Bugar. Vorzeitige Wahlen würden aber, so Bugar, auch bei einem Austritt der SMK aus der Koalition nicht drohen. Ein solcher Antrag würde bei den Ungarn keine Unterstützung finden. Der stellvertretende Vorsitzende der KDH, Vladimir Palko, erklärte, dass die KDH sich bewusst nicht für den Weg des kleineren Übels entschieden hätte. Er bedauere es sehr, dass der Premierminister und die Regierung nicht bis zum Schluss an ihrem Bemühen um eine wahre Reform festgehalten hätten.
Mit dieser Entscheidung der SMK verlor Premierminister Dzurinda weiter an Unterstützung. Bereits im Mai, nach der Ernennung von Ivan Simko zum Innenminister, erklärte die KDH, dass der Premierminister nicht mehr das Vertrauen und die Unterstützung der Christdemokraten hätte. Der Vorstand der SMK schloss sich nun diesem Votum an.
Ein Austritt der Ungarn aus der Regierungskoalition würde die politische Stabilität des Landes weiter gefährden. Die SMK stellte bisher das stabilste Element der Regierung Dzurinda dar und war darüber hinaus immer ein Garant für die Einhaltung der Menschenrechte in der Slowakei.
Premierminister Dzurinda bemühte sich in einem privaten Gespräch mit Bela Bugar, ihn davon zu überzeugen, dass seine Partei in der Regierungskoalition verbleiben soll. Dazu wird es wohl noch weiterer Gespräche und anderer Anstrengungen bedürfen.
Der Ausgang dieser Regierungskrise ist auch wichtig im Hinblick auf die anstehenden Wahlen auf regionaler und kommunaler Ebene, die Ende des Jahres stattfinden sollen. Das Mehrheitswahlrecht zwingt die Parteien, über Koalitionen nachzudenken. Mögliche Verhandlungen über die Zusammenarbeit der slowakischen Parteien, die der EVP-Familie angehören, würden durch einen Austritt der SMK aus der Regierungskoalition sicherlich nicht einfacher werden.
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