전문가 회의
세부사항
Antisemitismus verstößt gegen den Schutz der Menschenwürde und die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Dies hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt im II. NPD-Urteil festgehalten. Seit dem 7. Oktober 2023 nehmen die Anzahl und die Intensität antisemitischer Vorfälle in Deutschland massiv zu. Aber schon zuvor gab es immer wieder Diskussionen um Antisemitismus, Boykotte und Boykotteure von israelischen Künstler:innen und Wissenschaftler:innen in öffentlich finanzierten Einrichtungen.
Die Frage, ob der freiheitliche demokratische Staat, der dem Schutz der Menschenwürde verpflichtet ist, bei seiner Mittelvergabe an Dritte eine Selbstparadoxierung hinnehmen müsse, hat die Politik zuletzt bei der Parteienfinanzierung und dem Stiftungsfinanzierungsgesetz diskutiert.
Eine Auseinandersetzung über die rechtlichen Mittel gegen Antisemitismus und geeignete Maßnahmen zur Antisemitismusbekämpfung sind wichtiger denn je. In mehreren Veranstaltungen sollen die rechtlichen Grundlagen im Kampf gegen Antisemitismus und die Möglichkeiten zu ihren Verbesserungen mit Praktiker:innen und Wissenschaftler:innen aus Antisemitismusforschung und -prävention, Rechtswissenschaft, Justiz und Politik analysiert und diskutiert werden.
Die juristische Fachtagung “Kein Geld für Antisemitismus?!” widmet sich dem Zuwendungs- und Gemeinnützigkeitsrecht und diskutiert, welche Möglichkeiten und Grenzen in Bezug auf die Antisemitismusbekämpfung in diesen Rechtsbereichen existieren.
Hier können Sie sich anmelden.
프로그램
Grußworte
14:00 – 14:15
Dr. Felix Klein (Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus)
RA Daniel Botmann (Geschäftsführer des Zentralrats der Juden in Deutschland)
Dr. Richard Ottinger (Konrad-Adenauer-Stiftung)
Volker Beck (Geschäftsführer Tikvah Institut)
Input 1: Bedeutung, Möglichkeiten und Grenzen des Zuwendungsrechts
14:15 – 14:35
RAin Dr. Hannah Rubin (Eichler Kern Klein Rechtsanwälte, Berlin)
Input 2: Das Gemeinnützigkeitsrecht als Trennlinie zu Demokratie-Feinden – inklusive Stolpersteinen
14:35 – 14:55
Stefan Diefenbach-Trommer (Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”)
Input 3: Staatliche Kunstförderung und Antisemitismus: Bedeutung, Möglichkeiten und Grenzen von Förderrichtlinien
14:55 – 15:15
Dr. Nina Keller-Kemmerer (Justus-Liebig-Universität Gießen)
Input 4: Strategien gegen Antisemitismus in staatlich verantworteten Räumen. Grundrechtliche Bindungen und rechtliche Handlungsmöglichkeiten
15:15 – 15:35
Prof. Dr. Hans Michael Heinig (Georg-August-Universität Göttingen)
Input 5: Zur Zulässigkeit und Durchsetzbarkeit von sog. Antisemitismusklauseln
15:35– 15:55
Prof. Dr. Christoph Möllers (Humboldt-Universität zu Berlin)
Input 6: Antisemitismus als Rechtfertigungsgrund für Ungleichbehandlung: Was sagt das Verfassungsrecht?
15:55 – 16:15
RA Dr. Patrick Heinemann (Bender Harrer Krevet Rechtsanwälte, Freiburg)
Kaffeepause
16:15 – 16:35
Input 7: Erfahrungen aus Schleswig-Holstein
16:35 – 16:55
Dr. Philipp Salamon-Menger (Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein)
Input 8: Grundrechtliche Grenzen bei vergaberechtlichen Entscheidungen?
16:55– 17:15
Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz (Julius-Maximilians-Universität Würzburg)
Streitgespräch & Diskussion
17:15 – 18:00
moderiert von Frederik Schindler (Die Welt)
Prof. Dr. Christoph Möllers (Humboldt-Universität zu Berlin)
RA Dr. Patrick Heinemann (Bender Harrer Krevet Rechtsanwälte, Freiburg)
Begrüßung
18:15 – 18:30
Prof. Dr. Verena Blechinger-Talcott (stellv. Vorsitzende Konrad-Adenauer-Stiftung)
Öffentliche Podiumsdiskussion
18:30– 20:00
moderiert von Jan Feddersen (taz)
Gitta Connemann (MdB, CDU)
Dr. Sergey Lagodinsky (MdEP, Grüne)
Martin Matz (MdA, SPD)
Linda Teuteberg (MdB, FDP)