행사 보고서
Bei der Kooperationsveranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung und dem Evangelischen Arbeitskreis der CDU Berlin-Brandenburg (EAK) diskutierten Experten aus den Bereichen Medizin, Rechtswissenschaften, Theologie und Diakonie über unterschiedliche Aspekte der Sterbehilfe.
Der praktizierende Mediziner sprach sich gegen eine ärztliche Suizidbeihilfe aus, denn sie wiederspreche dem Berufsethos. Vielmehr müsse die Palliativmedizin in den Vordergrund gerückt werden, so von Stünzner-Karbe. „Nicht der Tod macht Angst, sondern der Weg dahin“, erläuterte er. Diese Erfahrung hat auch Angelika Behm, Geschäftsführerin des Diakonie-Hospizes Wannsee gemacht. Der Wunsch nach einer tödlichen Spritze sei bei vielen Schwerstkranken immer ein Thema, aber mit einem spirituellen, psychosozialen und palliativen Angebot schwinde auch der Tötungswunsch, berichtete die Hospizmitarbeiterin. Sie macht die Entwicklungen von Sterbehilfeorganisationen wie Dignitas oder Exit an mangelndem Wissen über Alternativen fest. „In unserer Gesellschaft gibt es viel Unwissen über Palliativmedizin“, sagte Behm. Sie forderte mehr Aufklärungsarbeit und Investitionen in die Hospizarbeit, in Krankenhäuser und Geriatrie Stationen, um mehr Patienten ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen.
„Gesetze können auch Aufklärung schaffen, wenn man Wege eröffnet, die in die Palliativmedizin führen und nicht in den Suizid“, sagte Prof. Dr. Gerhard Seher vom Lehrstuhl für Strafrecht und Strafverfahrensrecht der Freien Universität Berlin. Seher erläuterte, dass es aus strafrechtlicher Sicht schwierig sei, gesetzliche Regelungen für eine organisierte Suizidbeihilfe festzulegen, da es in dem ethisch-moralischen Bereich große gesetzgeberische Freiheiten gebe. Denn der Suizid sei laut Gesetz keine Straftat, so der Strafrechtsprofessor. Demnach müsse geklärt werden, ob die helfende Person bei einem Selbstmord daher überhaupt bestraft werden könne. Seher äußerte zudem den Verdacht, dass mit der geplanten gesetzlichen Neuregelung moralische Vorstellungen gesetzlich festgehalten würden.
Der Professor für systematische Theologie an der Humboldt-Universität zu Berlin, Notger Slenczka, wiedersprach dieser These und betonte, dass mit dem Gesetzentwurf keineswegs eine moralische oder religiöse Willensvorgabe in ein Gesetz gegossen werde. Vielmehr bezeichnete er die gesetzliche Regelung als Schutzmechanismus vor einer Fehlentscheidung und als einen wichtigen Schritt. Denn die erwerbsmäßige und geschäftsmäßige Suizidbeihilfe solle nicht zu einer Beliebigkeit führen, so der Theologe. Er forderte zudem ein größeres Engagement der Kirchen in Deutschland. „Es braucht vielleicht auch neue kirchliche Angebote, wie der Prozess des Sterbens als selbstbestimmter, aber nicht selbst in die Hand genommener Prozess wahrgenommen werden kann“, so Slenczka.
In Kürze wird eine Publikation der Konrad-Adenauer-Stiftung zum Thema Sterbehilfe veröffentlicht.
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