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Arbeitsplatz Privathaushalt - Kommunen in der Verantwortung

Private Haushalte treten zunehmend als Nachfrager von Arbeits-/ Dienstleistungen in ihren eigenen vier Wänden auf. Die Gründe sind vielfältig: eine zunehmende Beteiligung am Erwerbsleben macht es wünschenswert oder notwendig, Leistungen im eigenen Haushalt von anderen erbringen zu lassen. Ein steigendes Haushaltseinkommen hat möglicherweise denselben Effekt. Der demographische Wandel mit einem wachsenden Anteil älterer Menschen führt zu einem vielfältigen Unterstützungsbedarf von kleinen Hilfeleistungen bis hin zur professionellen Pflege.

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Um derartige Unterstützungs-/ Arbeitsleistungen organisatorisch zu regeln, existieren etliche Möglichkeiten: Evtl. reicht die Hilfe eines Ehrenamtlichen, eines Jugendlichen, der auf der Basis einer Taschengeldbörse aushilft, die stundenweise Beauftragung einer Dienstleistungsagentur, die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes, bis hin zur Beschäftigung einer sog. 24-Stunden-Betreuungskraft.

In nicht wenigen Fällen ist bei Letzterem das Arbeitsverhältnis nicht legal und/ oder es handelt sich um sog. Schwarzarbeit. Manche nehmen dies als „Kavaliersdelikt“ in Kauf, sie scheuen u.U. den Aufwand einer legalen Beschäftigung oder die die Arbeitsleistung anbietende Person wünscht dies nicht. Weitere handeln – gerade im Fall der sog. 24-Stunden-Betreuungskräfte – schlicht aus Unwissenheit.

Die erforderliche Qualifikation für Arbeits-/ Dienstleistungen im Privathaushalt ist überwiegend gering; abgesehen von professioneller Pflege, wo zugleich der Arbeitskräftebedarf das Angebot deutlich übersteigt.

Von Arbeitslosigkeit sind meist gering qualifizierte Menschen betroffen, die damit ein Potential für eine Beschäftigung im Privathaushalt darstellen. Auch schwer zu qualifizierende Migranten könnten potentielle Arbeitskräfte sein, worunter die Arbeitsmigranten eine besondere Gruppe bilden.

Für Kommunen ist es in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung, dem Thema „Arbeitsplatz Privathaushalt“ erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen.

  • Über Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen können Langzeitarbeitslose in derartige Arbeitsverhältnisse vermittelt und damit die kommunalen Kosten der Arbeitslosigkeit (Kosten der Unterbringung) reduziert werden.

  • Legale Arbeitsverhältnisse tragen durch gezahlte Sozialversicherungs-Beiträge zur Verhinderung künftiger Altersarmut und damit zur Verringerung kommunaler Sozialleistungen (Grundsicherung im Alter, kommunale Kosten der Pflege) bei.

  • Gelingt eine stärkere Erwerbsbeteiligung höher Qualifizierter, indem diese eine Hilfe in ihrem Haushalt finanzieren, steigt der kommunale Anteil an der Einkommensteuer als zweitwichtigste Einnahmequelle der Kommunen.

  • Bei illegal Beschäftigten besteht immer auch die Möglichkeit, dass darüber hinaus die korrekte Identität verschleiert wird und so u.U. weiteren illegalen Tatbeständen Vorschub geleistet wird, die kommunale Strukturen negativ beeinflussen (z.B. im Extremfall Clanstrukturen).

  • Kommunen ermutigen in ihren Seniorenbüros, Pflegestützpunkten etc. dazu, externe Unterstützungs-/ Arbeitsleistungen in Anspruch zu nehmen. Es wird daher parallel immer wichtiger, auch dahingehend zu beraten, dass Arbeitsverhältnisse legal sein sollten. Denn aufgedeckte Schwarzarbeit würde als Ordnungswidrigkeit gelten und hohe Geldbußen zur Folge haben. Zudem besteht kein Versicherungsschutz für den Auftraggeber und den Beschäftigten bei Unfällen und bei Sachschäden. Und schließlich sind gerade Ältere als Auftraggeber/ Arbeitgeber u.U. besonders schutzbedürftig: Sie können ihre Interessen oft nicht mehr gut vertreten, sich gegen schlechte Arbeitsleistung nicht immer zur Wehr setzen und bemerken – im schlimmsten Fall – Diebstahl und Betrug nicht. Nur bei legaler Beschäftigung besteht eine Chance, dagegen vorzugehen. Kommunen kommt also eine hohe Verantwortung zu, dies in ihren Beratungen hinreichend deutlich zu machen.

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