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행사 간행물

Dialog mit den Präsidenten und Richtern der höchsten deutschen und russischen Gerichte aus Anlass des 70. Jahrestages des deutschen Grundgesetzes

Das deutsche Grundgesetz 1949 und die russische Verfassung 1993: Rechtlicher und politischer Neustart von zwei freien Staaten. Rückblick und Ausblick auf eine sich verändernde Welt.

Am 28. und 29. Oktober 2019 führte das Auslandsbüro Russland der Konrad-Adenauer-Stiftung den 17. Dialog mit den Präsidenten und Richtern der höchsten deutschen und russischen Gerichte (Baden-Badener Dialog), diesmal aus Anlass des 70. Jahrestages des deutschen Grundgesetzes, durch.

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Der Dialog fand im historischen Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichtes im Leipzig, Freistaat Sachsen, statt. In insgesamt fünf Sitzungen wurde über Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes Deutschlands und die Verfassung Russlands gesprochen, die Rechtsprechung unter dem Druck von sozialen Medien thematisiert, die richterliche Unabhängigkeit in Russland und Deutschland als Grundstein des Rechtstaatssystems erörtert und die Fragen der Beschleunigung und Effektivität der Verfahrensbearbeitung durch Digitalisierung besprochen. Auch das Verhältnis zwischen den nationalen Gerichtsbarkeiten und den supranationalen Gerichten (Gericht der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Gerichtshof der Europäischen Union) bildete einen Themenschwerpunkt.

Es nehmen traditionell am Dialog Präsidenten und Richter deutscher Bundesgerichte und der föderalern Höchstgerichte aus Russland teil. Diesmal kamen u.a. Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofes, Prof. Dr. Henning Radtke, Bundesverfassungsrichter, Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichtes und Prof. Dr. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofes, zum Wort.  Die russische Gerichtsbarkeit wurde u.a. durch Sergej Rudakow, Vizepräsident des Obersten Gerichts der Russischen Föderation, Vorsitzender des Disziplinarausschusses, Prof. Dr. Konstantin Aranowskij, Verfassungsrichter der Russischen Föderation, Prof. Dr. Sergej Knjazew, Verfassungsrichter der Russischen Föderation, Prof. Dr. Gadis Gadschiew, Verfassungsrichter der Russischen Föderation, Wjatscheslaw Kirillow, Richter am Obersten Gericht der Russischen Föderation, Alexander Woronow, Richter am Obersten Gericht der Russischen Föderation, Erna Ayriyan, Vizepräsidentin des Eurasischen Wirtschaftsgerichts, Prof. Dr. Tamara Morschakowa, Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts Russlands a.D.,  vertreten.  Bei der Eröffnung richtete Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes sein Grußwort an die Teilnehmer des Dialogs.

Im Anschluss an jede Sitzung fanden rege Diskussionen statt.

Am feierlichen Empfang aus dem Anlass des Dialogs nahmen Dr. Matthias Rößler, MdL, Präsident des Sächsischen Landtages, Sebastian Gemkow, MdL, Sächsischer Staatsminister der Justiz, Mitglied des Bundesrates und andere VIPs teil.

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Dr. Thomas Kunze

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Leiter des Auslandsbüros und Landesbeauftragter für Albanien

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