행사 보고서
Armin Laschet, ehemaliger Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration in Nordrhein-Westfalen, erklärte, dass es in Deutschland vom Beginn des Kulturkampfes 1871 bis zur Weimarer Reichsverfassung fast 50 Jahre gedauert habe bis die Trennung von Staat und Kirche festgelegt wurde. Dieses Prinzip wurden im Grundgesetz aufgenommen und sind bis heute Bestandteil des geltenden Staatskirchen- und Verfassungsrechts. „Der Prozess ist immer brüchig“, sagte Laschet und verwies darauf, dass der innerpolitische Diskurs über eine multireligiöse Gesellschaft immer wieder neu aufgegriffen werden müsse.
Dass die Teilhabe von Muslimen an der deutschen Gesellschaft immer wieder kritisch diskutiert werde, bemängelte Laschet und zog eine Parallele zu seiner christlichen Vita. Er habe einen katholischen Kindergarten besucht, sei auf ein bischöfliches Gymnasium gegangen und habe sich ehrenamtlich engagiert. „Wenn dies ein Muslim tut, wird dies anders diskutiert“, sagte Laschet. Ein Altennachmittag für Muslime oder ehrenamtliches Engagement von muslimischen Mitbürgern werde gleich mit dem Begriff „Parallelgesellschaft“ betitelt, kritisierte Laschet. Dann müsse er ja ebenfalls jahrzehntelang in einer „Parallelgesellschaft“ gelebt haben.
Mit Blick auf den Arabischen Frühling und die Umbrüche im Mahgreb forderte er von einer starken Religion wie dem Islam die Toleranz gegenüber Minderheiten. „Religiöse Vielfalt kann und muss man erhalten ohne religiöse Gesetze zu Staatsgesetzen zu machen“, sagte Laschet.
Dr. Nayla Tabbara von der ADYAN Foundation im Libanon stellte in der anschließenden Diskussionsrunde fest, dass es aufgrund von Korruption und Vetternwirtschaft an der Umsetzung von Religions- und Bildungsfreiheit mangele. Im Bereich der politischen Bildung an Schulen seien Fortschritte zu verzeichnen, „doch was noch fehlt, ist die Anerkennung eines gemeinsamen nationalen Erbes aller Religionsgemeinschaften“. auf dieser Basis müsse auch eine nationale Identität aufgebaut werden.
Zum Verhältnis von Staat und Islam stellte der Rechtsanwalt Syahredzan Johan ebenfalls ein Ungleichgewicht in seinem Land fest. In Malaysia sei zwar die religiöse Freiheit in der Verfassung verankert, aber das islamische Recht existiere parallel zum weltlichen. „Das schadet den anderen Religionen und den NGOs“, erklärte er. Immer häufiger käme es zur Verletzung der religiösen Freiheit von Minderheiten.
Dr. Djayadi Hanan vom Institute for Education Reform in Indonesien sieht den Schlüssel für eine gelingende pluralistische Gesellschaft in der Demokratie. Laut einer Wählerumfrage sei im Vergleich von 1955 zu 2009 die Unterstützung von islamisch-politischen Parteien gesunken. „Wer sich als besonders religiös bezeichnet, muss nicht unbedingt auch eine muslimische Partei wählen“, erklärte der Wissenschaftler. Die Religion sei ein kultureller Aspekt und schließe das Streben nach Demokratie nicht aus. Zu deren Stabilisierung seien eine Weiterentwicklung der demokratischen Erziehung und Bildung wichtig.
Dem pflichtete auch Shahina Akbar von der Organisation Behbud in Pakistan bei. Sie berichtete von Veranstaltungen für Frauen, bei denen der Koran in ihrer Muttersprache gelesen und interpretiert werde. „Die Frauen sind die Schlüsselfiguren der Gesellschaft“, sagte die Anwältin. Die Frauen sollten über die Gesetze des Islam Kenntnis haben, denn nur so könnten sie ihre Rechte einfordern. „Auch die Imame sollten die Bedeutung und Rechte kennen“, sagte sie und sieht darin Verbesserungspotential. Über die Stärkung der Frauenrechte könne ein Beitrag für eine gelingende pluralistische Gesellschaft geleistet werden.
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