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행사 보고서

Islamischer Religionsunterricht - Ein Beitrag zur Integration

Danja Bergmann
Die Einführung von islamischem Religionsunterricht in deutschen Schulen ist ein wichtiger Beitrag zur Integration. Diesen Aspekt betonte der nordrhein-westfälische Staatssekretär Günter Winands in seiner Rede zur Eröffnung einer interdisziplinären Tagung mit dem Titel „Islamischer Religionsunterricht in Deutschland. Fachdidaktische Konzeptionen: Ausgangslage, Erwartungen und Ziele“.

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Die zweitägige Fachkonferenz wurde gemeinsam von der Konrad-Adenauer-Stiftung und dem Zentrum für Interkulturelle Islamstudien der Universität Osnabrück mit Unterstützung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgerichtet. Der Auftakt zu einer mehrteiligen Tagungsreihe über die „Religiöse Bildung und Integration von Muslimen in Deutschland“ versammelte namhafte Experten, um die bisherigen Erfahrungen einzelner Bundesländer mit Schulversuchen aus der Sicht von Religionspädagogik, Islam- und Rechtswissenschaft zu bewerten. Allein in Nordrhein-Westfalen machen etwa 320.000 muslimisch geprägte Kinder und Jugendliche einen Anteil von 12 Prozent unter den Schülern aus. Angesichts dieser Zahlen verwies Staatssekretär Winands auf die seit 1999 bestehenden Bemühungen um einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht für Muslime und betonte den drängenden politischen Handlungsbedarf. Das bisher an einzelnen Schulen angebotene Unterrichtsformat „Islamkunde“ stellt nur eine Übergangslösung dar.

Im März 2008 hat die Deutsche Islam Konferenz die Einführung islamischen Religionsunterrichts in deutscher Sprache einstimmig empfohlen und die Kultusministerkonferenz mit der Umsetzung beauftragt. Dreh- und Angelpunkt für die Umsetzung eines islamischen Religionsunterrichts ist die Frage nach dem Ansprechpartner für die Erarbeitung von Unterrichtskonzepten. Nach Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes soll der Religionsunterricht, um die Neutralität des Staates zu wahren, in Übereinstimmung mit den Grundgesetzen der Religionsgemeinschaften erteilt werden. Neben der Alevitischen Gemeinde Deutschlands mit einer klar erkennbaren Mitgliederstruktur, hat jedoch bislang kein weiterer islamischer Verband die Voraussetzungen zur Anerkennung als Religionsgemeinschaft erfüllt.

Mit Detailfragen um rechtstaatlich verantwortete Religionspflege und Wertevermittlung im Verhältnis zur Religionsfreiheit befassten sich Dr. Thorsten Anger, Pressedezernent und Richter am Verwaltungsgericht in Wuppertal, und Dr. Michael Ott, Richter am Verwaltungsgericht und Lehrbeauftragter in Köln. Dr. Bernd Küster, Ministerialrat im Bundesministerium des Inneren, legte in seinem Beitrag die Arbeit der Deutschen Islam Konferenz während der vergangenen Legislaturperiode dar und betonte, dass es bei der Frage nach der Anerkennung als Religionsgemeinschaft - entgegen der verbreiteten Meinung - nicht um eine Körperschaft öffentlichen Rechts geht. Vielmehr hat die Deutsche Islam Konferenz auch hier eine Übergangslösung angestrebt. Es bedarf zwar keiner formal vorgegebenen Organisationsform, doch werden für die Anerkennung als Religionsgemeinschaft klare Strukturen vorausgesetzt, die erkennen lassen, dass für die religiöse Gemeinschaft verbindliche Entscheidungen getroffen werden können.

Bei diesen rechtlichen und organisatorischen Aspekten bleiben die Überlegungen zum islamischen Religionsunterricht meist stehen. Die Konferenz unter fachlicher Leitung von Professor Bülent Ucar, Lehrstuhlinhaber für Islamische Religionspädagogik der Universität Osnabrück, ging mit ihrem umfassenden Themenangebot und wissenschaftlich hochkarätiger Besetzung aber weit über die politisch relevanten Fragestellungen hinaus. Die interdisziplinären Anforderungen bei der Entwicklung von Unterrichtskonzepten wurden intensiv diskutiert, durchaus mit einem Seitenblick auf den jahrzehntelangen Erfahrungshorizont der beiden großen Kirchen. Auch die bisherigen Erlebnisse aus dem Schulalltag von Islamkundelehrern kamen zu Wort: Zu den Zielen des islamischen Religionsunterrichts zählt die Vermittlung von Wissens-, Werte- und Glaubensinhalten ebenso wie die Hinführung zu eigenverantwortlichem Handeln und Selbstreflexion oder die Einbeziehung der Frage nach Geschichtlichkeit. Kindern und Jugendlichen muss aus der Selbstvergewisserung im Kontext von Tradition heraus die Möglichkeit zum kritischen Hinterfragen gegeben werden. Dies unterscheidet den schulischen Religionsunterricht von der Glaubens¬vermittlung in den religiösen Institutionen.

Schulischer Religionsunterricht bietet hier einen geschützten Raum für Fragen nach dem Umgang mit Liebe, nach der Gleichstellung der Geschlechter oder nach dem Verhältnis von Religion und Politik, etwa im Blick auf das Phänomen des „Islamismus“. Dieser Begriff existiere in der islamischen Binnenperspektive nicht, so Bernd Bauknecht, Islamkundelehrer an einer katholischen Grundschule in Bonn, daher bestehe ein enormer Aufklärungsbedarf. Eine Analyse der drei bislang vorhandenen Schulbücher für Islamunterricht der Klassenzüge eins bis drei und fünf/sechs stellte der Islamwissenschaftler Dr. Michael Kiefer (Universität Erfurt) vor. Leitend war dabei die Frage nach dem angemessenen Verhältnis von Glaubenskündung und habitualisierenden Elementen wie dem Gebet, also nach dem angemessenen Raum für eine Glaubensvermittlung im schulischen Religionsunterricht. Positiv hervor hob Kiefer den konsequent „gegenderten“ Auftritt des Lehrwerkes „Mein Islambuch“, dass in seiner Bildersprache auch Väter bei der Verrichtung von Hausarbeit zeige.

Für die Etablierung einer erfolgreichen islamischen Religionspädagogik müssen nach Rauf Ceylan, seit September 2009 Professor für Islamische Religionspädagogik an der Universität Osnabrück, künftig die Beziehungen zwischen den drei Säulen Elternhaus, Moschee und Schule gestärkt werden. Die binäre „Entweder-Oder-Logik“ einer Entscheidung zwischen Moschee und Schule sei nicht weiterführend, vielmehr komme den Moscheen und Imamen eine wichtige Brückenfunktion für die Integration der Muslime in Deutschland zu. Die Mehrzahl der in Deutschland tätigen Imame wird bislang von der türkischen Religionsbehörde Diyanet entsandt. Seit 2006 wirkt die Konrad-Adenauer-Stiftung an der Vorbereitung dieser Imame durch eine einwöchige landeskundliche Schulung mit. Um eine vermittelnde und für die Integration insgesamt förderliche Rolle ausfüllen zu können, sollten Imame künftig in Deutschland ausgebildet werden. Die Implementierung eines entsprechenden Fachbereiches an deutschen Hochschulen ist daher langfristig unabdingbar. Mit den Zusammenhängen rund um Moscheengemeinden, Imamausbildung und Integration wird sich die Konrad-Adenauer-Stiftung im Rahmen einer weiteren Tagung in der Reihe „Religiöse Bildung und Integration von Muslimen in Deutschland“ und gemeinsam mit der Universität Osnabrück im Frühjahr 2010 auseinandersetzen.

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Dr. Norbert Arnold

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