Nach Eröffnung der Veranstaltung durch den Tagungsleiter und Herrn Schmuhl von der GSP Oldenburg hielt Herr von Schubert, Theologe einen Vortrag zum Thema Krieg in Europa: Freiden durch Recht?
Dr. Hartwig von Schubert spannte einen Bogen von der Idee Immanuel Kants „Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf“, über die Charta der Vereinten Nationen bis zu praktischen Schlussfolgerungen für den Krieg in der Ukraine.
Kant – so von Schubert - begriff das Recht als Vereinbarung der Interessen unterschiedlicher Akteure (Staaten, Bündnisse udgl.) auf freiwilliger Basis mit dem Ziel eines Interessenausgleichs. Der Referent zeigte die verschiedenen Aggregatzustände zwischenstaatlicher Verhältnisse (Naturvölkerrecht, Völkerrecht des Übergangs, öffentliches weltbürgerliches Friedensvölkerrecht) auf und unterlegte diese mit plastischen Beispielen zu Versuchen der Verregelung zwischenstaatlicher Gewalt aus 500 Jahren europäischer Geschichte.
Die Vereinten Nationen sieht der Referent als das erfolgversprechendste Instrument, Recht zur Geltung zu verhelfen und Krieg zu verhindern – oder wo dies nicht (mehr) möglich ist - diesen wieder zu beenden. Abschließend übertrug von Schubert die Gedanken Kants auf den Ukraine-Krieg. Er stellte fest, dass auch hier die Kant’schen Regeln in moderner Form Anwendung finden werden:
- Unterstützung der Ukraine durch die internationale Gemeinschaft zur Selbstverteidigung;
- UN-Resolution zur sofortigen Beendigungen des Angriffskriegs;
- Rückkehr zu einer geordneten Konfrontation mit Russland mit Waffenstillstand, Autonomie der besetzten Gebiete, Neutralitätsstatus der Ukraine und Sicherheitsgarantien durch die „Ramstein-Gruppe“, Aufarbeitung des Krieges vor dem internationalen Strafgerichtshof, Implementierung einer neuen Sicherheitsarchitektur zu Abrüstung und Rüstungskontrolle und Angebote zur Unterstützung des Aufbaus eine politisch starken russischen Staates (nach Putin).
Da die aktuellen Systeme der kollektiven Sicherheit nicht in der Lage waren, den Krieg zu verhindern, bedürfen auch diese nach Meinung des Referenten einer Weiterentwicklung. So müsse die Handlungsfähigkeit und Legitimität des Sicherheitsrates durch Aufnahme weiterer ständiger Mitglieder verbessert werden. Auch die EU müsse sich durch Aufgabe des Einstimmigkeits-Prinzips weiterentwickeln und „Warteräume“ für die Aufnahme neuer Mitglieder einrichten.
Nach dem Vortrag kam es unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu einem regen Austausch und interessanten Diskussionen.
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