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"Aufbruch in die Bürgergesellschaft: Weniger Staat – mehr Eigenverantwortung"

Grundsatzpapier des Kuratoriums der Konrad-Adenauer-Stiftung. Aktualisierte Fassung. Redaktion: Dr. Ralf Thomas Baus, Dr. Michael Borchard, Hauptabteilung Politik und Beratung

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Zusammenfassung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Weil der deutsche Sozialstaat in einer tiefen Krise steckt, ist mehr erforderlich als nur oberflächliches Korrigieren. Erforderlich ist eine tiefgreifende Diskussion im Geist der Gründer der Bundesrepublik Deutschland. Wenn sich Deutschland unter den Bedingungen der Globalisierung, unter den Bedingungen eines tiefgreifend veränderten Arbeits- und Erwerbslebens und nicht zuletzt unter den Bedingungen drastischer demographischer Veränderungen behaupten will, dann ist der Weg vom Versorgungsstaat zur Bürgergesellschaft unumgänglich.
  • Selbstkritik ist notwendig: Bei den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch bei den politisch Handelnden: Die Parteien und die von ihnen getragenen Regierungen haben in ihren Programmen die Illusion genährt, die Ansprüche an den Staat könnten immer weiter gesteigert werden.
  • Die Bürgergesellschaft ist die erste große Generationenaufgabe des 21. Jahrhunderts. Dazu gehören zwei Erkenntnisse: Erstens, dass der Staat aus eigenem Antrieb nichts von seiner Macht und damit auch von den Steuern und Abgaben, die er erhoben hat, zurückgeben wird und dass der Freiheitsraum deshalb durch die Bürgerinnen und Bürger erkämpft werden muss. Das setzt zweitens voraus, dass adäquate Rahmenbedingungen, dass wirksame Anreize zu mehr Eigenverantwortung geschaffen werden müssen.
  • Eine entscheidende Voraussetzung für die Entstehung einer aktiven Bürgergesellschaft sind klare finanzielle Verhältnisse und Zuständigkeiten: Steuer- und Abgabenregelungen müssen vereinfacht, Bürokratie muss abgebaut werden. Dazu gehört, dass wir Abschied nehmen von der Vorstellung, der Staat könne mit seinen Mitteln überall annähernd gleiche Lebensverhältnisse schaffen. Eine solche Einebnung der regionalen und kommunalen Unterschiede führt nur zur Versteinerung von Strukturen und nicht zu mehr Flexibilität und Mobilität.
  • So wichtig eine angemessene Interessenvertretung in einem demokratisch-freiheitlichen Staat ist: Die Verbände überschreiten ihre Befugnisse, wenn sie ihre Teilinteressen über das Gesamtinteresse stellen und so zu einem beinahe unüberwindlichen Veränderungshemmnis werden.
  • Die Bürgergesellschaft braucht Unternehmer, die erfolgreich sind. Schon das ist soziales Handeln, weil es Beschäftigung schafft und Wohlstand sichert. Für sie sind geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Steuerliche Fehlanreize sind ebenso wie ein Übermaß an Regulierungen und Auflagen zu beheben. Auswüchse eines kurzatmigen „Shareholder-Value-Denkens“ sind durch geeignete Maßnahmen wie gesetzliche Kontrollmechanismen und Transparenz zu verhindern.
  • In der Bürgergesellschaft wird die Schule als Aufgabe aller unmittelbar Beteiligten, das heißt, der Eltern, Schüler und Lehrer definiert. Das Verhältnis von Eltern, Lehrern, aber auch der Kommune als Trägerin der Schullast muss neu bestimmt werden. Auf dem Weg dorthin muss der Staat die Schulen in wesentlichen Bereichen in die Selbständigkeit entlassen. Den freien Schulen müssen gleiche materielle Bedingungen eingeräumt werden. Mit der Einführung eines Bildungsgutscheins könnte garantiert werden, dass alle Schüler gleiche Zugangschancen zu allen Schulen hätten.
  • Hochschulen müssen sich im nationalen und internationalen Wettbewerb bewähren, was unternehmerische Handlungsfähigkeit voraussetzt. Das wiederum bedeutet, dass die klassische Einordnung der staatlichen Universitäten in den meisten deutschen Ländern als nachgeordnete Ministerialbehörden der Vergangenheit angehören muss. Vorstellbar ist, dass die Universitäten schrittweise in Stiftungen oder stiftungsähnliche Strukturen überführt werden, so dass sie von den unberechenbaren Budgetzyklen der öffentlichen Haushalte unabhängig werden.
  • Alle Kultureinrichtungen können nach dem Prinzip von Hilfe zur Selbsthilfe schrittweise aus der staatlichen Gängelung entlassen werden. Dafür gibt es in Deutschland eindrucksvolle historische Beispiele. Entscheidend für das Gelingen ist auch hier der Abschied des Staates von der Idee der nachgeordneten Kultur- oder Bildungsbehörde und die Schaffung von Rahmenbedingungen zum Beispiel durch weitere Verbesserungen des Stiftungssteuerrechtes.
  • Die Bürgergesellschaft wird konkret erfahrbar und erlebbar vor Ort in den Kommunen. Dieser Mission sind sie zur Zeit entfremdet. Die Krise des Daseinsvorsorgestaates hat die Gemeinden dazu gezwungen, sich weitgehend als Reparaturanstalten gesellschaftlicher Missstände zu betätigen. Die Bürgergesellschaft braucht wieder starke Gemeinden, die Gestaltungskraft auf ihrem ureigensten Terrain besitzen: Bei der Städteplanung, der Gestaltung des öffentlichen Raumes, der Ordnung des Verkehrs, der Schaffung von Freizeit- und Sportstätten etc. Dafür ist nicht zuletzt eine Reform der Gemeindefinanzen und eine Verlagerung der Sozialstaatspflichten nach dem Verursacherprinzip notwendig.
  • Die konsequente Anwendung des Subsidiaritätsprinzips in einem bürgernahen Bundesstaat ist für uns auch die unverzichtbare Zukunftsstrategie für die künftige Gestaltung des vereinigten Europa. Zu den Rahmenbedingungen einer aktiven Bürgergesellschaft gehört auch eine Europapolitik, die auf starke Kommunen setzt und die Zentralismus, Bürokratismus und Regelungswut vermeidet
  • Wer die Bürgergesellschaft will, muss ihr in den Sattel helfen. Notwendig ist dafür eine Evaluierung bestehenden Rechts auf seine Tauglichkeit für bürgergesellschaftliche Lebensformen. Notwendig ist außerdem Nachhaltigkeit: Nicht kurzlebige Initiativen, sondern nur das langfristige Bohren dicker Bretter bringt die Bürgergesellschaft voran. Dazu kann und will die Konrad-Adenauer-Stiftung mit ihrer Arbeit einen Beitrag leisten. Die konkreten Ziele, die sich die Stiftung dabei setzt, sind in dem Kuratoriumspapier detailliert aufgeführt.

 

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Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

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Sankt Augustin Deutschland