Хэлэлцүүлэг
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Unsere Datenrechtsordnung ist unvollkommen. Die Bürger haben eingeschränkte Gestaltungskompetenz bei der Weiternutzung ihrer Daten und werden nicht an deren Verwertung beteiligt. Im politischen Diskurs um einen neuen Rechtsrahmen für die Nutzung von Daten, werden aktuell verschiedene Optionen diskutiert: die Schaffung von Ausschließlichkeitsrechten an Daten, die Klärung von Rechten an Daten über Verträge, die Definierung von Datenzugangsrechten oder - wie in der Studie von Professor Karl-Heinz Fezer vorgeschlagen - die Einführung eines „Repräsentativen Dateneigentums“ – verankert in einem Datengesetz.
Um diese Idee zu verwirklichen, könnte eine Datenagentur für mehr Transparenz sorgen, indem sie eine Aufsichtsfunktion über die Datenzugangsregeln ausübt. Das free flow of data sollte mit fairen Wettbewerbsregeln funktionieren. Mit der vorgelegten Studie will die Konrad-Adenauer-Stiftung einen Impuls zu einer Diskussion einer sachgerechten Ausgestaltung des Rechts an Daten geben.
17:30 Uhr - 17:45 Uhr
Begrüßung und Einführung
Thomas Köhler
Leiter Hauptabteilung Politik und Beratung
Konrad-Adenauer-Stiftung
17:45 Uhr - 18:15 Uhr
Präsentation der Studie "Repräsentatives Dateneigentum"
Karl-Heinz Fezer
Ordinarius a. D. für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Gewerblichen Rechtschutz und Wirtschaftsrecht
18:15 Uhr - 19:45 Uhr
Expertenrunde
Andreas Hartl (BMWI), Andreas Wiebe (Universität Göttingen), Christian-Henner Hentsch (TH Köln), Heiko Richter (Max-Planck-Institut), Peter Letixerant (BMVI), Wolfgang Percy Ott (Cisco Deutschland), Moderation: Pencho Kuzev (Konrad-Adenauer-Stiftung)
19:45
Empfang