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"Global Fashion"

Ein Planspiel zur EU-Handelspolitik

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Die Importe von Bekleidung in die Europäische Union sind bereits über viele Abkommen und eine Reihe von Rechtsakten geregelt. Eine neue Verordnung soll in Zukunft regeln, ob und welche Auflagen importierte Bekleidung erfüllen muss. Werden die beschlossenen Auflagen nicht erfüllt, darf diese Mode nicht in die EU eingeführt werden. Die EU möchte auch einen Schutz für die heimische Bekleidungsindustrie bieten, wenn damit der Freihandel nicht gefährdet wird. Die Produzenten von Mode, Designer und das kreative Schneiderhandwerk in der EU müssen aber auch geschützt werden, falls die Importe auf unfaire Weise ihre Absatzmöglichkeiten zuhause gefährden. Simuliert wird die EU-Gesetzgebung durch Kommission, Europäisches Parlament und Rat.

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