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Vom Ehegattensplitting zum Familiensplitting?

Der Versuch einer Versachlichung der Debatte

Das Ehegattensplitting wurde 1958 als Mittel der Familienförderung eingeführt. Doch in den vergangenen 65 Jahren haben sich die Lebenswirklichkeiten vieler Familien stark verändert. Heute ist die Mehrheit der Ehen kinderlos und über ein Drittel aller Kinder werden außerehelich geboren. Es gilt zu überlegen, wie man Familien mit Kindern besser fördern kann. Das Familiensplitting ist ein immer wieder genanntes Modell. Eine Reform ist aber nur vorstellbar, wenn diese in Zeiten von knappen öffentlichen Kassen kostenneutral ist – und somit Gewinner und Verlierer hat.

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Die Familienförderung sieht sich angesichts grundlegender Veränderungen in den Lebensweisen vieler Familien seit der Einführung des Ehegattensplittings vor neuen, drängenden Herausforderungen. Ein Blick auf die jüngsten Entwicklungen verdeutlicht dies:  Im Jahr 2022 lebten lediglich 45 Prozent aller Ehepaare mit Kindern im Haushalt.  Während noch im Jahr 1965 nur 5,8 Prozent aller Kinder außerehelich geboren wurden, erreichte diese Zahl im Jahr 2016 über 35 Prozent. Das Ehegattensplitting als Instrument der Familienförderung erreicht viele Kinder nicht mehr. Gleichzeitig profitieren viele Verheiratete ohne Kinder davon.

Dabei gilt es zu beachten, dass der Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz angelegt ist. Änderungen dürfen nicht zulasten von Familien gehen. Eine einfache Abschaffung – also ersatzlose Streichung – des Ehegattensplittings, wie sie kürzlich von Teilen der Politik gefordert wurde, würde diesem Grundsatz widersprechen. Es gilt Alternativen zu finden, die besser an die Lebenssituation vieler Familien (ohne Trauschein) und von Alleinerziehenden angepasst sind.

Eine Möglichkeit, dem oben beschriebenen Wandel in der Gesellschaft durch eine Anpassung des steuerlichen Rahmens zu begegnen, ist die Umwandlung des Ehegattensplittings in ein Familiensplitting. Dabei soll die gemeinsame Veranlagung mit der Ehepartnerin oder dem Ehepartner abgeschafft werden und eine gemeinsame Veranlagung mit den eigenen Kindern eingeführt werden.

Wie genau die Abschaffung des Ehegattensplittings zu Gunsten eines Familiensplittings sich auf die einzelnen Familienkonstellationen und Einkommensgruppen auswirken würde, lesen Sie im Papier: „Vom Ehegattensplitting zum Familiensplitting? – Der Versuch einer Versachlichung der Debatte“ hier als PDF

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