Noch vor zehn Jahren schien es abwegig, dass sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil über die Rechtsstaatlichkeit eines Mitgliedstaates Gedanken macht. Die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerten Grundwerte galten als Selbstverständlichkeit und Basis unserer gemeinsamen Werteordnung. Die jüngste Vergangenheit hat uns das Gegenteil gelehrt.
Die EU verfügt bereits jetzt über eine Reihe von Instrumenten zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Die bestehenden Instrumente weisen jedoch Lücken auf. Dies hat die Kommission dazu bewogen, ein Konzept zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union vorzulegen.