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Staatsstreichähnliches Vorgehen in Rumänien

de Josephine Landertinger Forero

Quo vadis, Bukarest?

„Das Recht hat die Macht und nicht die Macht das Recht“, betonte Dr. Hans-Gert Pöttering MdEP, Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung und ehemaliger Präsident des Europäischen Parlaments auf einer Expertendiskussion in Berlin. Zwei Tage vor dem Referendum am 29. Juli über die Amtsenthebung des rumänischen Staatspräsidenten Traian Băsescu folgten Rumänien-Fachleute aus Politik, Wissenschaft und Medien einer Einladung der Konrad-Adenauer-Stiftung, um über die aktuelle Lage im Land zu diskutieren.

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In der von Dr. Gerhard Wahlers, stellvertretender Generalsekretär der Konrad-Adenauer-Stiftung und Leiter der Hauptabteilung Europäische und Internationale Zusammenarbeit, moderierten Diskussion fielen deutliche Worte.

„Was am Sonntag stattfindet ist kein Referendum. Unsere Partei wird nicht teilnehmen, denn wir wollen diesen Staatsstreich nicht legitimieren”, sagte Monica Macovei, Europaabgeordnete und ehemalige rumänische Justizministerin. Sie erzählte im Detail, wie es überhaupt zu dem Referendum am 29. Juli gekommen ist. Im Mai 2012 hatten sich im rumänischen Parlament die Mehrheitsverhältnisse geändert. Die National-Liberale Partei (PNL), die Sozialdemokratische Partei (PSD) und die Konservative Partei (PC) schlossen sich zum Bündnis Sozialliberale Union (Uniunea Social Liberală, USL) zusammen. Nach wenigen Wochen im Amt war das erklärte Ziel dieser neuen Mehrheitsregierung unter Sozialdemokrat Victor Ponta die Entmachtung des Präsidenten Traian Băsescu von der Demokratisch-Liberalen Partei (PD-L).

Machtwechsel und Allianzbildungen sind in Rumänien keine Seltenheit, doch die jetzige Situation erweist sich als dramatisch.

Mit Notverordnungen beschnitt Ponta die Kompetenzen des Verfassungsgerichts und setzte gleichzeitig, unter anderem, vereinfachte Regeln zur Absetzung des Staatspräsidenten durch. „Wir sind am Abend mit einem Gesetz ins Bett gegangen und wachten am nächsten Morgen mit Verfassungsänderungen durch Eilverordnungen auf. Das ist noch nie passiert“, sagte Macovei. Am 6. Juli stimmte das Parlament für die Suspendierung von Băsescu. Die Vorwürfe: Der Staatspräsident habe sich verfassungswidrig verhalten. „Es gab jedoch hierzu keine Bestätigung des Verfassungsgerichts, doch der Suspendierungsprozess ging weiter“, erklärte Macovei. „Die Suspendierung zielt auf die Übernahme des Justizsystems“, so die ehemalige Justizministerin, die sich in ihrem Land stark gegen Korruption einsetzt. „Viele Minister und Parlamentsmitglieder stehen wegen Korruption und Amtsmissbrauch unter Verdacht und ihnen soll ein Prozess gemacht werden. Es sind auch Mitglieder unserer Partei PD-L betroffen, doch wir wollen Gerechtigkeit, egal welcher Partei man angehört“, so Macovei.

Die Sicht der rumänischen Jugend in der aktuellen Krise erläuterte der 26-Jährige Sorin Moldovan, stellvertretender Vorsitzender der Jugendorganisation der PD-L. So konzentriere sich die derzeitige Regierung allein auf den politischen Gegner und vernachlässige dabei die wirtschaftlichen Sorgen und die Angst vor Arbeitslosigkeit unter der jungen Generation.

Laut Verfassung muss das Volk die Absetzung des Präsidenten durch das Parlament nun per Referendum bestätigen. Dieses findet nun am Sonntag statt. Für eine gültige Abstimmung ist eine Wahlbeteiligung von mindestens 50 Prozent registrierter Wähler vorgeschrieben. „Ich werde nicht wählen“, sagte Macovei.

Elmar Brok, Vorsitzender des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten im Europaparlament, sagte zur bevorstehenden Volksabstimmung: „Das Referendum selbst ist verfassungswidrig. Zudem wurden mitten in den Vorbereitungen die Regeln geändert. Es gibt zudem nun fliegende Wahllokale in Cafés und am Strand. Das ist schlicht und einfach unglaublich.“

Macovei bestätigte diese Aussage und fügte hinzu: „Die Anzahl an Wahlurnen ist nicht erfasst und die Regelung zur Versiegelung der Urnen wurde entfernt.“ Die Bitte ihrer Partei, Videokameras in Wahllokalen zu installieren, sei abgelehnt worden. All das ließe Befürchtungen über Wahlfälschungen zu, so Macovei.

Brok bezeichnete die Vorgänge in Rumänien als „staatsstreichartige Aktionen“, denn eine Verfassung solle unabhängig von parlamentarischen Mehrheiten gelten. „Wenn sich die Wahlfälschung und die Vermutung von Frau Macovei am Sonntag bestätigen, müssen wir uns danach möglicherweise über Artikel 7 des Vertrags von Lissabon unterhalten“, sagte Brok. Dieser regelt das Verfahren, durch das bei Verstoß gegen Grundwerte der EU die Mitgliedschaft eines Landes suspendiert werden kann. Dieser Artikel ist bis dato noch nicht angewandt worden.

Bei der momentanen Politikverdrossenheit der Rumänen ist noch unklar, ob die 50-Prozent-Marke erreicht werden wird. Tatsache bleibe aber, so Brok, dass „das Referendum den Rechtsbruch nicht heilen wird“.


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