In Zeiten, in denen in vielen Ländern demokratische Prinzipien angefochten werden, sendet die EU das Signal, dass Bürgerbeteiligung eine Bereicherung für politische Kompromissfindungsprozesse sein kann.
„Nichts ist möglich ohne die Menschen,
nichts dauerhaft ohne Institutionen.“[1]
Jean Monnet
Die von der EU ins Leben gerufene Konferenz zur Zukunft Europas ist als inklusiver Prozess angelegt. Dieser umfasst auch neue Bausteine, die dazu dienen sollen, Bürgerinnen und Bürger aus allen Teilen der EU in die Diskussion zur Zukunft Europas einzubeziehen. Herauszuheben sind dabei vor allem die zufallsbasierten Bürgerforen und das mehrsprachige Online-Portal.
Zufallsbasierte Bürgerforen können Impulse geben
Inzwischen steht fest, dass ab Herbst 2021 zufallsbasierte europäische Bürgerforen zum Einsatz kommen werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dabei ausgelost. Jedes der vier anvisierten europäischen Bürgerforen soll sich aus 200 Personen zusammensetzen und als „mini public“ die Diversität in der EU repräsentieren. Darüber hinaus sollen auch in den einzelnen EU-Staaten nationale Bürgerforen stattfinden. Ob diese ebenfalls zufallsbasiert sein werden, ist bisher noch unklar, da die Regierungen über die Ausgestaltung der Bürgerforen selbst entscheiden.
Dass zufallsbasierte Bürgerbeteiligungsverfahren nicht nur Potenziale, sondern auch Grenzen haben, wurde in einer Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung im März 2021 am Beispiel losbasierter Bürgerräte auf nationaler und regionaler Ebene beleuchtet. Dabei wurde unter anderem darauf verwiesen, dass es sinnvoll ist, das Mandat eines losbasierten Bürgerrates und den Status seiner Ergebnisse a priori klar zu definieren und entsprechend zu kommunizieren, um möglichen Enttäuschungen aufgrund anderslautender Zielvorstellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorzubauen.[2]
Diese Erkenntnis ist auch auf europäischer Ebene ernst zu nehmen. So muss allen bewusst sein, dass die zufallsbasierten Bürgerforen partizipativ-deliberative Instrumente sind. Den ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern ist es demnach möglich, dem Kompromissfindungsprozess Impulse zu geben, allerdings können sie das Ruder selbst nicht übernehmen, da ihnen politische Entscheidungskompetenzen fehlen, die in einer repräsentativen Demokratie über Wahlen erworben werden.
Online-Portal ermöglicht Diskussionen in allen offiziellen EU-Sprachen
Neben den zufallsbasierten Bürgerforen soll auch das neue Online-Portal dazu dienen, Ideen der Bürgerinnen und Bürger zusammenzuführen. Innovativ ist, dass die inzwischen über 18.500 Nutzerinnen und Nutzer in allen offiziellen EU-Sprachen an den Online-Diskussionen teilnehmen können. Im Rahmen der Zukunftskonferenz wird es aber auch darauf ankommen, diejenigen zu erreichen, die das Internet noch nie genutzt haben. Immerhin traf dies im Jahre 2019 auf 9,5 Prozent der Menschen in der EU zwischen 16 und 74 Jahren zu.[3] Die Zahlen der Europäischen Kommission sind alarmierend und machen noch einmal deutlich, dass es unerlässlich ist, online und offline zusammenzudenken, um niemanden auszugrenzen.
Verzahnung von Institutionen und Menschen im Plenum
Die Zukunftskonferenz versteht sich als ein bürgerbezogener Prozess. Dieses Selbstverständnis wird auch daran ersichtlich, dass die Empfehlungen der europäischen und nationalen Bürgerforen sowie die Ideen, die über das Online-Portal zusammengefasst werden, die Basis für die Diskussionen im Plenum bilden.
Im Unterschied zum Konvent zur Zukunft der EU, dem letzten umfassenden Reflexionsprozess, setzt sich das Plenum der Zukunftskonferenz auch aus Bürgerinnen und Bürgern zusammen.[4] Es ist bewusst kein Gremium, in dem die Vertreterinnen und Vertreter der Institutionen „unter sich“ sind, sondern bietet auch den Bürgerinnen und Bürgern Raum, für ihre Zukunftsvorstellungen zu werben.
Zwischeninstitutionelles Konsensprinzip als Chance
Dass am Ende die Spitzen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union entscheiden werden, wie mit den Ergebnissen umgegangen werden soll, ist kein Widerspruch zum Selbstanspruch der Zukunftskonferenz, ein an die Bürgerinnen und Bürger gerichteter Prozess zu sein. Vielmehr entspricht der Ansatz den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie. Dabei kann das Konsensprinzip dazu dienen, das Zusammenspiel der EU-Institutionen auf ein neues Niveau zu heben.
[1] Monnet, Jean: Erinnerungen eines Europäers, Baden-Baden 1988, S. 387.
[2] Vgl. Hrsg. Fischer-Bollin, Peter: Bürgerräte als Zukunftsmodell? Potenziale und Grenzen losbasierter Bürgerbeteiligung, Berlin 2021.
[3] Vgl. Internetpräsenz der Europäischen Kommission: Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI), 2020, https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/desi (Zugriff am 13.06.2021).
[4] Das Plenum umfasst 433 Personen:
Europäisches Parlament (108), Nationale Parlamente (108), Bürgerinnen und Bürger (108), Rat (54,2 pro EU-Land), Ausschuss der Regionen (18), Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (18), Sozialpartner (8), Zivilgesellschaft (8), Europäische Kommission (3). Der Vizepräsident der Europäischen Kommission Josep Borrell wird an den Diskussionen im Plenum teilnehmen, die sich auf die internationale Rolle der EU beziehen.
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