Religionsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 festgeschrieben ist und auch im deutschen Grundgesetz verankert ist. Es geht dabei um das Recht jedes Einzelnen, seine Religion oder Weltanschauung frei zu wählen, öffentlich oder privat auszuüben und zu bekennen.
Weltweit gerät die Religionsfreiheit jedoch zunehmend unter Druck, insbesondere in Ländern, in denen Menschen aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung diskriminiert oder verfolgt werden. In Deutschland, wo die religiöse Landschaft immer heterogener wird, ist Religionsfreiheit ebenfalls ein zentrales Thema. Denn Religionsfreiheit schützt nicht nur die Rechte der Gläubigen, sondern schließt auch die negative Religionsfreiheit ein. Der vollständige Titel des Menschenrechtes lautet „Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religions- und Weltanschauungsfreiheit“ und schließt somit explizit auch nichtreligiöse Menschen ein. Grundsätzlich handelt es bei Menschenrechten um Menschen, also: Theisten, Atheisten und Agnostikern.
Der Kampf für Religionsfreiheit in Deutschland stößt jedoch auf ein Nachwuchsproblem, da das Interesse an religiösen Themen abnimmt, obwohl die Religiosität weltweit tendenziell zunimmt. Der Schutz der Religionsfreiheit erfordert deshalb eine gemeinsame Anstrengung von Regierungen, Religionsgemeinschaften und der Zivilgesellschaft, um die Zusammenarbeit und den Dialog zu fördern.