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Prof. Dr. Christoph Safferling, Akad. Rat a.Z. Dr. Christian Rückert
Das Tor-Netzwerk, Verschlüsselungstechnologien und Kryptowährungen begünstigen den Handel mit illegalen Gütern im Darknet. Die Strafverfolgung wird erschwert. Das liegt jedoch weniger an einem Mangel an Strafvorschriften als an der Ermittlungstätigkeit. Neue Gesetze wie die Schaffung eines neuen Straftatbestandes für Darknet-Marktplatzbetreiber führen zu Vorfeldkriminalisierung und Grundrechteinschränkungen. Die Bekämpfung der Underground Economy sollte sich stattdessen stärker auf die Schnittstelle von virtueller und realer Welt sowie auf verdeckte Ermittlungen im Darknet konzentrieren.
Das Tor-Netzwerk, Verschlüsselungstechnologien und Kryptowährungen erschweren die Strafverfolgung im Internet.
Lösungsansätze bieten Ermittlungen an der Schnittstelle von virtueller und realer Welt, personelle und technische verdeckte Ermittlungen im Darknet und in virtuellen Kryptowährungssystemen sowie der Einsatz modernster Technologien.
Mit dem behördlichen Einsatz von Spähsoftware nutzt der Staat dieselben IT-Schwachstellen aus wie kriminelle Hacker – ein Verhalten, das er eigentlich bekämpfen will. Die bisherigen rechtlichen Regelungen für den „Bundestrojaner“ weisen handwerkliche Mängel auf. Zugleich erschweren die gesetzlichen Anforderungen die Anwendung staatlicher Spähprogramme.
Die Bildung internationaler Ermittlungsgruppen erleichtert den Zugriff auf Daten ausländischer Server.
Das Strafrecht bietet bereits jetzt wirksame Instrumente zur Bekämpfung der Underground Economy. Den Betrieb von Darknet-Foren oder -Marktplätzen generell unter Strafe zu stellen, wäre rechtsstaatlich bedenklich.