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Am 23. September findet der erste Wahlgang zur Neubesetzung der 110 Mandate der belarussischen Repräsentantenkammer statt. (Für diejenigen, die am eigentlichen Wahltag verhindert sind, ermöglicht die belarussischen Wahlgesetzgebung die so genannte vorfristige Stimmabgabe innerhalb von 5 Tagen vor dem eigentlichen Wahltag, was eine flächendeckende unabhängige Wahlbeobachtung erschwert ja de facto ausschließt.) Eventuell nötig werdenden Stichwahlen werden zwei Wochen später abgehalten werden. Gewählt wird in einer republikweiten, gleichen, direkten und geheimen Wahl. Eine Listenwahl vergleichbar der Zweitstimmenliste bei der Wahl zum Deutschen Bundestag gibt es nicht. Zur Wahl stellen können sich alle Belarussen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben. Unabhängige Kandidaten müssen mindestens 1000 Unterschriften wahlberechtigter Unterstützer sammeln, um antreten zu können. Gleichzeitig haben registrierte Parteien die Möglichkeit, ihre Kandidaten aufzustellen. In diesem Fall entfällt die Notwendigkeit der Unterschriftensammlung.
Gewählt ist der Kandidat, der in seinem Wahlkreis die absolute Mehrzahl der Stimmen erhält. Erreicht keiner der Kandidaten mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen, entscheidet eine Stichwahl zwischen den beiden erfolgreichsten Bewerbern über den Parlamentseinzug.
Die so gewählten Parlamentarier haben jedoch nur sehr geringe Gestaltungsmöglichkeiten. Zwar hat de jure jeder Einzelne von ihnen das Recht, eigene Gesetzesvorschläge einzubringen, dafür ist jedoch eine Abstimmung mit den zuständigen Ministerien notwendig. Billigt das Parlament eine Gesetzesinitiative, bedarf sie noch der Zustimmung der 1. Kammer, des Republikrats. Weist dieser den Gesetzesvorschlag zurück, kann die 2. Kammer dieses Votum nur mit Zweidrittelmehrheit überstimmen. Damit ein Parlamentsbeschluss Gesetzeskraft erlangt bedarf es zudem noch der Unterschrift des Präsidenten. Sein etwaiges Veto kann nur durch eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern überwunden werden.
Bringen Regierung oder Präsident Gesetzesinitiativen ein, bedürften sämtliche Änderungen im parlamentarischen Verfahren wiederum der Genehmigung durch die einbringende Instanz. Erlasse des Präsidenten erlangen sogar ohne Zustimmung des Parlaments Gesetzeskraft.
Weiterhin muss das Parlament der Ernennung, nicht aber der Entlassung des Premierministers zustimmen und spricht der Regierung sein Vertrauen oder Misstrauen aus. Laut Verfassung besitzt es zudem das Recht, ein Impeachment gegen den Präsidenten anzustrengen, dies setzt jedoch eine Zweidrittelmehrheit in jeder der beiden Kammern voraus.
Somit spielt für die Gestaltungsmöglichkeit der Repräsentantenkammer der Republikrat eine wichtige Rolle. Er setzt sich aus 64 Mandatsträgern zusammen. Acht von ihnen werden direkt vom Präsidenten ernannt, die 56 weiteren von den Abgeordneten der Lokalräte gewählt, die wiederum unter vollständiger Kontrolle des Präsidenten stehen. Über diesen Mechanismus kann dieser eine starke Kontrolle über das gesamte Parlament ausüben, der Spielraum der Repräsentantenkammer wird extrem eingeschränkt.
Keine Aussicht auf Wahlerfolg für Oppositionelle
Die Realität der Lukaschenka-Diktatur sieht jedoch noch trüber aus: Denn freie und faire Wahlen hat es in Belarus seit 1996 nicht mehr gegeben. Seit dem Jahr 2000 ist keiner Vertreter der Opposition mehr ins Parlament eingezogen. Stattdessen dominieren dort Vertreter der staatlich kontrollierten Gewerkschaften sowie der politischen Bewegung Belaja Rus (Weiße Rus), die sich dem Präsidenten loyal verbunden fühlt. Folgerichtig ist das Parlament seit langem kein Ort der politischen Auseinandersetzung mehr, sondern eine Abnickmaschine für die Entscheidungen der Regierung.
Es besteht keinerlei Anlass zur Hoffnung, dass sich daran in diesem Jahr etwas ändern könnte, im Gegenteil. Seit der Präsidentschaftswahl im Dezember 2010 geht eine neue Repressionswelle durch das Land, die alles zuvor Dagewesene überbietet. Noch immer befinden sich mindestens 13 politische Gefangene in Haft, eine Aussicht auf baldige Entlassung hat keiner von ihnen. In einigen Fällen werden die Haftbedingungen sogar weiter verschärft, um Gnadengesuche der Häftlinge zu erpressen. Der Aktivist der „Jungen Front“ Smizer Daschkewitsch wurde gerade erst zu einer weiteren zwölfmonatigen Haftstrafe verurteilt, weil er angeblich gegen die Gefängnisordnung verstoßen hat.
In den vergangenen anderthalb Jahren sind zudem die Vollmachten der Ermittlungsbehörden deutlich ausgeweitet worden, wobei in vielen Fällen damit lediglich eine nachträgliche Legalisierung staatlicher Repressionen erfolgte. So besitzt nun etwa der KGB das Recht, sämtliche Personen am Verlassen des Landes zu hindern, die unter seiner Beobachtung stehen. Da die Ermittlungsbehörden Verdächtigen gegenüber keine Auskunft darüber schuldig sind, ob sie beobachtet werden, kommt diese Regelung einer Vollmacht gleich, jeglicher unbequemen Person die Ausreise zu verbieten.
Auch die bisherigen Ankündigungen von offizieller Seite wecken keine Hoffnung, dass sich diese Wahlen von den vorangegangenen unterscheiden könnten. Lukaschenka hatte bereits im Mai erklärt, die Wahlen würden nach bewährter Art und Weise, das heißt ohne Änderungen, durchgeführt. Und auch eine Vorstellung über die zukünftige Zusammensetzung des Parlaments hat er bereits öffentlich geäußert: Etwa 30 Prozent der heutigen Abgeordneten sollen demnach wiedergewählt werden.
Der Präsident kann sich dabei auf die Unterstützung der Zentralen Wahlkommission verlassen. Deren Leiterin, Lidija Jermoschina, die wegen ihrer Beteiligung an den Wahlfälschungen genau wie der Präsident und über 200 weitere Spitzenvertreter des Regimes nicht in die EU reisen darf, kündigte dienstbeflissen an, im Laufe des Wahlkampfs sei mit zahlreichen „Provokationen“ der Opposition zu rechnen. Damit sind offensichtlich Proteste gegen Verlauf und Ausgang der Wahl, gegen die Diskriminierung unabhängiger Kandidaten und ähnliches gemeint.
Auch die Zusammensetzung der Wahlkommission macht klar, dass von einer fairen Wahl keine Rede sein kann. Die überwiegende Mehrheit der knapp 69.000 Personen, die für den konkreten Ablauf der Stimmabgabe und die anschließende Auszählung verantwortlich sind, stammt aus den Reihen regierungsloyaler Organisationen, lediglich 61 Vorschläge der Oppositionsparteien wurden berücksichtigt.
Dieses Muster setzte sich auch bei der Registrierung der Kandidaten fort. Viele von ihnen wurden nicht zur Wahl zugelassen, so etwa der Präsidentschaftskandidat von 2006, Alexander Milinkewitsch oder der ehemalige Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei Anatolij Lewkowitsch und das trotz der Tatsache, dass Letzterer sich von der regimekritischen Opposition öffentlich distanziert und seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Regime ohne wenn und aber verkündet hatte.
Sicherheitshalber ist auch die Durchführung von Meinungsumfragen in Belarus genehmigungspflichtig. Unabhängige Institute erhalten eine solche Genehmigung nur in Ausnahmefällen. In der Vergangenheit waren Wählerbefragungen, vor allem auch in Form von Exit polls am Wahltag Indiz auf das Ausmaß der Wahlfälschungen gewesen. Eine jüngst erlassene Regelung sieht nun für die – bereits seit 2002 offiziell verbotene – Durchführung derartiger Befragung eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 1000 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 2000 Euro vor.
Haltung der Bevölkerung gespalten
Das renommierteste der unabhängigen soziologischen Institute, das Unabhängige Institut für sozialwirtschaftliche und politische Forschung (seit 2005 in Belarus per Gerichtsentscheidung verboten, im benachbarten Litauen wieder als juristische Person registriert und de facto in Belarus ohne Lizenz tätig), hat unlängst Daten zur Einstellung der Bevölkerung zu den bevorstehenden Parlamentswahlen veröffentlicht. Demzufolge gehen nur 36,8 Prozent der Wahlberechtigten davon aus, dass die Wahlen fair ablaufen werden. 46,9 Prozent erwarten lediglich eine Wahlsimulation und keinen wirklichen Wettbewerb um die Mandate. Zum Vergleich: Noch 2010 hatten die meisten Befragten an faire Wahlen geglaubt. Offensichtlich haben die Präsidentschaftswahlen und die Repressalien vielen Belarussen die Augen für die wahren Verhältnisse im Land geöffnet. Dennoch erklären über 50 Prozent der Wahlberechtigten, auf jeden Fall zur Stimmabgabe gehen zu wollen, weitere 20 Prozent sind noch unsicher. Lediglich 30 kündigten an, die Wahlen boykottieren zu wollen.
Unterschiedliche Strategien der Oppositionsparteien
Die Opposition ist über die Frage der Wahlbeteiligung gespalten. Einige ihrer Vertreter, so zum Beispiel die Christdemokraten lehnen eine Teilnahme an den Wahlen vollständig ab. Die Wahlen seien eine Farce, der man nicht durch die eigene Kandidatur Berechtigung verleihen sollte. Insbesondere angesichts der immer noch in Haft befindlichen politischen Gefangenen sei eine Wahlbeteiligung zynisch.
Andere wie etwa die kommunistische Partei „Gerechte Welt“ oder die konservative Bewegung „Für die Freiheit“ widersprechen. Zwar machen sie sich keine Illusionen über den undemokratischen Charakter der Wahl, sie sehen im Wahlkampf aber eine Chance, ihre eigenen Positionen der Bevölkerung näherzubringen. Die Rahmenbedingungen hierfür sind tatsächlich besser als sonst: registrierte Kandidaten erhalten die Möglichkeit zu einer kurzen Fernseh- und Radionachricht, Häuserwahlkampf ist erlaubt, und das Aufstellen von Wahlkampfständen muss nicht einzeln erlaubt werden. Auf diese Vorteile verzichten die Parteien, die nicht zur Wahl antreten, auch dann, wenn sie im Wahlkampf aktiv für die Idee des Boykotts werben wollen.
Eine Mittelposition nehmen die Vereinigte Bürgerpartei und die Belarussische Volksfront ein: Beide treten zwar zu den Wahlen an, haben aber angekündigt, ihre Kandidaten zehn Tage vor dem eigentlichen Wahltermin zurückzuziehen.
Ob sich eine dieser Strategien als erfolgreich erweist, wird sich zeigen. Das Wahlergebnis dagegen lässt sich heute schon mit ziemlicher Sicherheit voraussagen.
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