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Kontrollierte Geheimhaltung

Mögliche Reformen der parlamentarischen Kontrolle von Nachrichtendiensten

Rund 10.000 Menschen arbeiten in Deutschland bei den drei Nachrichtendiensten Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst. Ihre Aufgaben, die dem Schutz des Landes dienen, unterliegen weitestgehend strengster Geheimhaltung. Entsprechend schwierig ist es, die Arbeit dieser Behörden zu kontrollieren. Die zwei wichtigsten Institutionen sind in diesem Zusammenhang die ministerielle Kontrolle durch das Bundeskanzleramt sowie das parlamentarische Kontrollgremium.

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„Es beschleicht einen manchmal das Gefühl, dass nicht alles gesagt wird, was gesagt werden sollte.“ So beschreibt Dr. Hans Peter Uhl (CSU) die Atmosphäre in diesem Gremium, in dem er zusammen mit acht weiteren Bundestagsabgeordneten die Arbeit der deutschen Geheimdienste überwachen soll. Um dieses Gefühl loszuwerden, sind Reformen notwendig. Welche Veränderungen dabei in Frage kommen, wurde bei der Konferenz „Parlamentarische Kotrolle der Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat“ diskutiert.

Neben Uhl und vier weiteren Mitgliedern des Kontrollgremiums nutzten auch zahlreiche Experten und Wissenschaftler die Konferenz, um ihre Gedanken zur Thematik vorzustellen. Organisiert wurde die Veranstaltung von der Konrad-Adenauer-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Abgeordnetenbüro von Dr. Norbert Röttgen MdB und Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff vom Projekt Humboldt-Viadrina School of Governance.

Im Folgenden die Thesen der Experten:

 

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Prof. Dr. Christoph Gusy, Universität Bielefeld, sprach über die Aufgabenverschiebung der Nachrichtendienste

 

 

 

 

  • Nachdem sich die Arbeit der Nachrichtendienste im Laufe der Jahre immer mehr den Aufgaben der Polizei angenähert hat, müssen nun auch vergleichbare Kontrollinstrumente geschaffen werden.
  • Es geht nicht darum, möglichst viele Kontrollgremien einzusetzen, sondern möglichst effektive.
  • Ein Beauftragter für die Kontrolle der Nachrichtendienste könnte dabei helfen, den Informationszugang des parlamentarischen Kontrollgremiums zu verbessern.

 

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Prof. Dr. Heike Krieger, Freie Universität Berlin, befasste sich mit der Reichweite der Grundrechtsbindung für Nachrichtendienste

 

 

 

 

 

  • Bei hinreichender Verknüpfung zur innerstaatlichen Verarbeitung gilt für jeden Nachrichtendiensteinsatz das Grundgesetz.
  • Darüber hinaus ist das Grundgesetz in seiner Anwendung nicht an territoriale Grenzen gebunden, vor allem wenn das Grundrecht international Anwendung findet.
  • Haben ausländische Dienste Informationen durch Verstoß gegen die Menschenrechte gewonnen – also beispielsweise durch Folter – so sind diese Informationen nicht zu verwenden, wenn nicht auch andere Quellen dafür gefunden wurden.
  • Werden keine Menschenrechte verletzt – wie beispielsweise bei Online-Durchsuchungen – so sind die Informationen fremder Dienste in der Regel zu verwenden.

 

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Wolbert K. Smidt, Erster Direktor beim BND a.D. und Vorsitzender des Gesprächskreises Nachrichtendienste in Deutschland, beteiligte sich aus Sicht der Nachrichtendienste an der Diskussion

 

 

 

 

 

  • Die Nachrichtendienste möchten das Vertrauen der Bevölkerung gewinnen, insofern ist eine starke und glaubwürdige Kontrolle in ihrem Interesse.
  • Zur Verbesserung der Kontrolle müsste ihr Ziel genauer bestimmt werden. Genauerer Definition bedarf auch die Umschreibung „Vorgänge von besonderer Bedeutung“, die die Geheimdienste dem parlamentarischen Kontrollgremium vorlegen müssen.
  • Es sollten ständige Sachverständige berufen werden, die Ermittlungen anstellen können und permanenten Kontakt zu den Nachrichtendiensten halten.
  • Die Arbeit des Kontrollgremiums sollte stärker auf die Öffentlichkeit ausgerichtet werden.

 

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Prof. Dr. Hansjörg Geiger, Staatssekretär a.D. und ehemaliger Präsident des BND, warb für die Einführung eines Beauftragten für die Nachrichtendienste

 

 

 

 

 

  • Die verschiedenen Kontrollstellen der Nachrichtendienste konzentrieren sich eher auf Einzelaspekte, ein Beauftragter könnte aber das Gesamtbild im Auge behalten.
  • Durch die Schaffung einer solchen Stelle könnte auch die Kommunikation mit den Nachrichtendiensten verbessert werden, es gäbe einen klaren Ansprechpartner.
  • Daneben könnte der Beauftragte eigenständige Untersuchungen durchführen, Akten einsehen und Zeugen befragen.
  • Ein möglicher Orientierungsmaßstab ist das Amt des Wehrbeauftragten.

 

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Klaus-Dieter Fritsche, Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt, sprach über die ministerielle Kontrolle der Nachrichtendienste

 

 

 

  • Die Aufgaben der Kontrolle sollten vor allem im Bereich der Prozessüberwachung ausgebaut werden. Interessant ist, wie die Informationen gewonnen werden.
  • Seit 2001 ist die Kontrolle bereits deutlich verbessert worden, auch wenn sie nach wie vor ein schwieriges und sensibles Unterfangen bleibt.
  • Eine wichtige Aufgabe der ministeriellen Kontrolle ist auch die Koordination der Geheimdienste.

 

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Paul Linnarz

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Leiter des Länderprogramms Japan und des Regionalprogramms Soziale Ordnungspolitik in Asien (SOPAS)

paul.linnarz@kas.de +81 3 6426 5041

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Berlin Deutschland

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