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Der Klimaclub: Mehr Schein als Sein?

André Algermißen, Kevin Oswald

Können Bedürfnisse von Schwellen- und Entwicklungsländern im Zusammenschluss zur Verminderung von CO2-Emissionen ausreichend berücksichtigt werden?

Die Staats- und Regierungschefs der sieben größten Industriestaaten einigten sich beim G7-Gipfel auf Schloss Elmau (Juni 2022) auf die Gründung eines Klimaclubs bis Ende des Jahres. Vor dem Hintergrund des Pariser Klimaabkommens sollen damit Maßnahmen gegen den Klimawandel beschleunigt werden. Dabei gilt es zu vermeiden, dass handlungsunwillige Staaten von den Dekarbonisierungsanstrengungen klimaschutzpolitisch ambitionierter Staaten profitieren.

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Am 28. Juni 2022 endete der unter deutscher Präsidentschaft stehende G7-Gipfel auf Schloss Elmau, bei dem auch die Klima- und Energiepolitik im Mittelpunkt stand. Die Staats- und Regierungschefs einigten sich dort auf die Gründung eines Klimaclubs möglichst bis Ende des Jahres. Dieses Vorhaben, das maßgeblich von Bundeskanzler Olaf Scholz angestoßen wurde, soll vor dem Hintergrund des Pariser Klimaabkommens die Maßnahmen gegen den Klimawandel beschleunigen. Die sieben größten Industriestaaten gehören mit einem Anteil von rund einem Viertel der globalen Emissionen zu den CO2-Hauptemittenten. Ohne substantielle Emissionsreduktionen in dieser Staatengruppe, die auch eine wichtige Vorbildfunktion einnehmen könnte, ist das 1,5-Grad-Ziel des Abkommens nicht zu erreichen. Der vereinbarte Klimaclub basiert auf drei Säulen: erstens, die Reduktion der Emissionsintensität der teilnehmenden Volkswirtschaften, zweitens, der Umbau von Industriezweigen zur Beschleunigung der Dekarbonisierung und drittens, der Ausbau von internationalen Partnerschaften und Kooperationen.

 

Multilaterale Abkommen mit einheitlichen Standards sind gefragt

Die Idee des Klimaclubs geht auf das theoretische Konstrukt des Wirtschaftsnobelpreisträgers William D. Nordhaus zurück. Dessen Grundidee ist die Überwindung des beim globalen Klimaschutz auftretenden „Trittbrettfahrerproblems“ (free rider problem), worunter zu verstehen ist, dass handlungsunwillige Staaten von klimaschutzpolitisch ambitionierten Staaten und deren Implementierungsmaßnahmen profitieren. Um diesen negativen Effekt zu vermeiden, gilt es, multilaterale Abkommen mit einheitlichen Standards im Hinblick auf die Ziele zur Verminderung von CO2-Emissionen zu schließen. Ein entscheidender Faktor sind Strafzölle oder eine CO2-Grenzausgleichssteuer, welche gegenüber allen nicht am Club teilnehmenden Staaten erhoben werden. So soll gewährleistet werden, dass trotz höherer Klimaauflagen und damit verbundenen potenziellen Kostennachteilen die Wettbewerbsfähigkeit der Clubmitglieder erhalten bleibt und ein Abwandern von Industrien vermieden werden kann.  Die Konformität der beschriebenen Instrumente mit geltenden Regeln der Welthandelsorganisation ist dabei zwingend zu prüfen, um deren Prinzipien nicht zu konterkarieren.

 

Möglichst kohärente Ansätze zur effektiven Verminderung der CO2-Emissionen

Obgleich sich die Formulierung einer „expliziten CO2-Bepreisung oder anderer Ansätze zur CO2-Minderung und Reduzierung der Kohlendioxidintensität“ vage in der Gipfelerklärung zum Klimaclub wiederfindet, scheint eine zeitnahe Verwirklichung auf Ebene der G7 unwahrscheinlich. Anders als die EU sind beispielsweise die USA und Japan von einem lenkungswirksamen CO2-Preis auf nationaler Ebene weit entfernt. Darüber hinaus ist gerade jetzt vor dem Hintergrund des langwierigen Krieges in der Ukraine, der weltweiten Energie- und Ernährungskrise und einer drohenden globalen Rezession kaum vorstellbar, dass sich die G7-Staaten zügig auf ein gemeinsames CO2-Bepreisungssystem einigen werden. Denn dies hätte mit großer Wahrscheinlichkeit Handelskonflikte mit den Staaten außerhalb des Clubs zur Folge. Gleichzeitig kann eine solche Initiative aber nur dann erfolgreich sein, wenn es ihr gelingen sollte, eine hohe Attraktivität auf potenzielle Mitglieder auszustrahlen und gleichzeitig nach innen möglichst kohärente Ansätze zur effektiven Verminderung der CO2-Emissionen gemeinsam anzuwenden. Dazu gilt es allerdings, eine realistische Erwartungshaltung zu formulieren, die Instrumente genau zu benennen und sich nicht – wie in der G7-Erklärung zum Klimaclub erfolgt – in Allgemeinplätzen zu verlieren.

 

Bekenntnis zum inklusiven Ansatz 

Die sieben westlichen Industriestaaten werben in ihrer Abschlusserklärung damit, dass der Klimaclub einen inklusiven Ansatz verfolge und allen Ländern offenstehe, die sich zur uneingeschränkten Umsetzung des Pariser Klimaabkommens bekennen. Dieses Bekenntnis ist zu begrüßen, da das langfristige Ziel einer Aufnahme der Entwicklungs- und Schwellenländer in den Club essenziell für eine weltweite substantielle Emissionsreduktion ist. Andererseits gilt es auch, die Bedürfnisse der Entwicklungsländer adäquat zu berücksichtigen und den Anschein eines klimapolitischen Protektionismus tunlichst zu vermeiden. Wie die Einbindung dieser Länder – abseits von Diskussionen und Beratungen – konkret aussehen könnte, bleibt hingegen offen. Das wäre für einen Klimaclub, der mehr sein will als bloßer Schein, jedoch unabdingbar. 

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André Algermißen

Algermissen, Andre

Leiter des Regionalprogramms Zentralasien

andre.algermissen@kas.de +998 71 215 52 01
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2021-10-26
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