In seinem Eröffnungsvortrag betonte Papier, dass der Föderalismus als Verfassungsmodell dem einzelnen Bürger die größten Chancen zur Mitgestaltung biete. Gleichzeitig beklagte er den Vertrauensverlust in dieses Modell: „Es gibt eine Diskrepanz zwischen den Lobliedern auf den Föderalismus, die sonntags gesungen werden, und den werktäglichen Schmähungen, denen der Föderalismus ausgesetzt ist, wenn eines der Länder tatsächlich seinen eigenen Weg geht.“ Der Föderalismus, so Papier, werde von vielen Bürgern nur noch als „Sand im politischen Getriebe“ wahrgenommen. Um die Bundesstaatlichkeit beizubehalten, müsse man dagegen die öffentliche Meinung für eigenständige Wege der Länder gewinnen.
Papier analysierte zugleich einen Bedeutungsverlust der Legislative, also der Parlamente. Gesetzesentscheidungen würden zunehmend auf höherer Ebene mit Einfluss der Exekutive getroffen werden, die Landtage würden vor allem als Ratifikationsmaschine arbeiten, so der Präsident des Bundesverfassungsgerichts. „Eine Reföderalisierung der Gesetzgebung macht allerdings nur Sinn, wenn die Parlamente dann auch die Kraft zu eigener Gestaltung erhalten und finden“, warnte er. Diese Voraussetzungen sieht er nicht bei allen Bundesländern gegeben. In seinem Vortrag sprach er daher auch den „Dauerbrenner Länderneuregulierung“ an, den es in diesem Zusammenhang zu diskutieren gelte.
Mit einem Blick auf die Geschichte wies Papier darauf hin, dass große Verfassungsänderungen meist nur in Krisenzeiten stattgefunden haben. „Das Grundgesetz als bewährte Verfassung muss aber in der Zeit stehen, es muss auch ohne krisenhafte Vorzeichen über eine Flexibilität verfügen“, so Papier. Als mit am stärksten reformbedürftig bezeichnete er die zunehmende Verwischung von Staat und Gesellschaft bei der Gesetzgebung: „Je mehr ein Staat umverteilt und reguliert, um so mehr muss er sich der Kooperation mit Verbänden und Interessenvertretungen öffnen. Der ausufernde Staat ist also ein schwacher Staat“, schlussfolgerte Papier.
Die Diskussion über die rechtlichen Aspekte der Föderalismusreform wurde am zweiten Tag der Konferenz fortgeführt. Die vierte Auflage der Rechtspolitischen Konferenz in Berlin findet bereits in einem halben Jahr statt. Ende April werden dann bei einem Symposium anlässlich des 75. Geburtstag des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Friedensnobelpreisträger Martti Ahtisaari teilnehmen.
In seinem Eröffnungsvortrag betonte Papier, dass der Föderalismus als Verfassungsmodell dem einzelnen Bürger die größten Chancen zur Mitgestaltung biete. Gleichzeitig beklagte er den Vertrauensverlust in dieses Modell: „Es gibt eine Diskrepanz zwischen den Lobliedern auf den Föderalismus, die sonntags gesungen werden, und den werktäglichen Schmähungen, denen der Föderalismus ausgesetzt ist, wenn eines der Länder tatsächlich seinen eigenen Weg geht.“ Der Föderalismus, so Papier, werde von vielen Bürgern nur noch als „Sand im politischen Getriebe“ wahrgenommen. Um die Bundesstaatlichkeit beizubehalten, müsse man dagegen die öffentliche Meinung für eigenständige Wege der Länder gewinnen.
Papier analysierte zugleich einen Bedeutungsverlust der Legislative, also der Parlamente. Gesetzesentscheidungen würden zunehmend auf höherer Ebene mit Einfluss der Exekutive getroffen werden, die Landtage würden vor allem als Ratifikationsmaschine arbeiten, so der Präsident des Bundesverfassungsgerichts. „Eine Reföderalisierung der Gesetzgebung macht allerdings nur Sinn, wenn die Parlamente dann auch die Kraft zu eigener Gestaltung erhalten und finden“, warnte er. Diese Voraussetzungen sieht er nicht bei allen Bundesländern gegeben. In seinem Vortrag sprach er daher auch den „Dauerbrenner Länderneuregulierung“ an, den es in diesem Zusammenhang zu diskutieren gelte.
Mit einem Blick auf die Geschichte wies Papier darauf hin, dass große Verfassungsänderungen meist nur in Krisenzeiten stattgefunden haben. „Das Grundgesetz als bewährte Verfassung muss aber in der Zeit stehen, es muss auch ohne krisenhafte Vorzeichen über eine Flexibilität verfügen“, so Papier. Als mit am stärksten reformbedürftig bezeichnete er die zunehmende Verwischung von Staat und Gesellschaft bei der Gesetzgebung: „Je mehr ein Staat umverteilt und reguliert, um so mehr muss er sich der Kooperation mit Verbänden und Interessenvertretungen öffnen. Der ausufernde Staat ist also ein schwacher Staat“, schlussfolgerte Papier.
Die Diskussion über die rechtlichen Aspekte der Föderalismusreform wurde am zweiten Tag der Konferenz fortgeführt. Die vierte Auflage der Rechtspolitischen Konferenz in Berlin findet bereits in einem halben Jahr statt. Ende April werden dann bei einem Symposium anlässlich des 75. Geburtstag des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Friedensnobelpreisträger Martti Ahtisaari teilnehmen.
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