Internationaler Terrorismus - Herausforderung für den freiheitlichen Rechtsstaat
Der emeritierte Jura-Professor machte zunächst deutlich, dass auch in der Bekämpfung des Terrorismus rechtsstaatliche Prinzipien gelten müssten: „Die nackte Gewalt der Terroristen darf nicht mit nackter Gewalt des Staates beantwortet werden.“ Dennoch müsse sich gerade Deutschland über die Terrorismusbekämpfung Gedanken machen: „Es ist ein Irrglaube, dass wir im Tal der Seligen leben und der Terrorismus nur die anderen betrifft.“ Grundlegend sei es, zunächst eine Definition für den Terrorismus zu finden. Dazu zähle auch, dass die Unterstützung oder Duldung von Terrorismus durch Nationalstaaten wie Agressionsakte nach dem Kriegsrecht zu behandeln sind. Dies sei nach dem 11. September 2001 richtigerweise in Afghanistan geschehen. Als weiteren Schritt betrachtet es Scholz als dringend geboten, Militäreinsätze im Inland zu ermöglichen, da Terrorismus nicht nur die innere, sondern eben auch die äußere Sicherheit bedrohen könne. Daneben forderte der ehemalige Vorsitzende des Rechstausschusses im Bundestag mehr präventive Sicherheitsstrategien: „Gegen Selbstmord-Attentäter hilft die größte Abschreckung nichts, selbst die Androhung der Todesstrafe wäre sinnlos.“ Großen Wert legte Scholz darauf, dass Terrorismus keinesfalls als politische Bewegung, sondern stets als kriminelle Handlung zu bewerten sei: „Egal auf welche Motive Terroristen sich berufen, niemals rechtfertigen sie den Einsatz von Gewalt.“
Abschließend kam Scholz auf aktuelle Themen der Sicherheitspolitik zu sprechen. Als grundsätzlich falsch bezeichnete er die Gegenüberstellung „Freiheit oder Sicherheit“, wie sie dieser Tage häufig anzutreffen sei. Vielmehr gehörten die beiden Begriffe zusammen. Kritik übte Scholz auch an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss von Passagierflugzeugen erlaubt, als verfassungswidrig einzustufen. „Schließlich handelt es sich bei einem entführten Flugzeug, das in ein Gebäude gelenkt werden soll, um einen Luftangriff. Und die Passagiere dieses Flugzeugs verlieren ihr Leben – so schrecklich das zu sagen ist – in beiden Fällen: bei einem Abschuss und bei einem erfolgreichen Durchführen des Anschlags.“ In der Frage der Onlineuntersuchung stellt sich Scholz auf die Seite von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble: „Das Internet ist eine Hauptwaffe des Terrorismus, streng kontrollierte Durchsuchungen sind daher rechtsstaatlich geboten.“ Schließlich müsse auch die Ausbildung in Terrorlagern unter Strafe stehen. Generalbundesanwältin Monika Harms vertiefte in der folgenden Diskussion diesen Gesichtspunkt und wies darauf hin, dass eine solche Ausbildung durchaus als Unterstützung terroristischer Vereinigungen bewertet werden sollte.
Nationale und Europäische Rechtsordnung: Miteinander - Nebeneinander - Gegeneinander?
Die Verzahnung von nationaler und europäischer Rechtsordnung behandelten die Vorträge von Prof. Dr. Peter M. Huber und Prof. Dr. Thomas von Danwitz. Beide waren sich darin einig, dass diese Rechtsordnung nur miteinander bestehen können und sich keinesfalls ausschließen, nahmen dann aber unterschiedliche Perspektiven ein. Der Münchner Jura-Professor Huber übernahm den nationalen Blickwinkel und bemängelte, dass das deutsche Recht in Brüssel wegen mangelnder Lobby-Arbeit nicht zur Geltung kommt. Sowohl das Fehlen eine Europa-Ministeriums als auch einer anderen zentralen Lobby-Einrichtung sieht Huber hierfür als Grund. Daneben schlug er vor, die Bürger durch mehr Volksentscheide über europäische Gesetzesentwürfe mitbestimmen zu lassen: „Das brächte nicht nur eine Debatte, sondern auch ein ernsthaftes Bemühen um den Bürger in die Politik.“ Gleichzeitig müssten aber auch die auf deutschen Ideen basierenden Gesetze mehr hervorgehoben werden.
Ein ähnliches Anliegen hatte Thomas von Danwitz, der Richter am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft ist. Er wünscht sich mehr Berichterstattung über Urteile, die die deutschen Forderungen begünstigen. Gleichzeitig lobte er die deutsche Beteiligung an Gesetzfindungsprozessen, die brächte viel Licht und wenig Schatten: „Ein gemeinsames Ringen um die Gesetze ist wichtig, wer sich nicht daran beteiligt, darf sich später nicht beklagen.“ Der Europäische Gerichtshof werde durch deutsche Vorlagen öfters zu Korrekturen bewegt, so von Danwitz zusammenfassend.
Die Bedrohung des geistigen Eigentums - Fluch der Globalisierung?
Die Globalisierung ist eine wirtschaftlich positive Entwicklung, daran wollte der Hauptgeschäftsführer der Markenverbandes Christoph Kannengießer keinen Zweifall aufkommen lassen. Doch die Markenpiraterie gehöre eindeutig zu den Schattenseiten dieser Entwicklung. Oftmals stünden die gefälschten Produkte in Zusammenhang mit Zwangs- und Kinderarbeit sowie Menschenhandel. Aus rechtlicher Sicht wünscht sich Kannengießer daher, dass weltweite Standards zur Patentanmeldung geschaffen werden. Diese müssten dann auch zur Umsetzung kommen, in Zusammenhang mit einer Abschreckung durch verschärfte strafrechtliche Sanktionen und deutlichen Mindeststrafen. Zudem müsse der Zoll entsprechend ausgerüstet werden, um Markenpiraten das Handwerk zu legen. „Dennoch“, so Kannengießer, „wird die rechtliche Handhabe in diesem Gebiet begrenzt bleiben.“ Genauso wichtig sei es daher, Unternehmen und Verbraucher für die Gefahren und Nachteile der Markenfälschung zu sensibilisieren.
Dr. Günther Krings MdB betonte in seinem Vortrag, dass das geistige Eigentum gerade für das Erfinderland Deutschland einen enormen Wert besitze. Aus einer OECD-Studie zitierte Krings einige Zahlen zur Markenfälschung: 70 Prozent der gefälschten Produkte haben ihren Ursprung demnach in Asien, die wirtschaftlichen Schäden werden auf weltweit rund 200 Milliarden Dollar jährlich geschätzt. Die Piraterie dämpft damit nicht nur den Anreiz für Innovationen, immer öfter lassen sich auch deutliche Verbindungen zur organisierten Kriminalität herstellen. Krings forderte, national mit gutem Beispiel voranzugehen und es so zum Beispiel Opfern von Markenfälschern zu ermöglichen, von Internetprovidern die Daten der Fälscher zu erhalten. Ein punktuell einzusetzendes Mittel sei die Beobachtung von Prozessen gegen Markenfälscher im Ausland durch Gesandte der Deutschen Botschaften.
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