Publikime
Ziel des Projektes war neben der Unterstützung der deutschen Ratspräsidentschaft, in den Programmländern des RSP SOE ein besseres Verständnis für die Bedeutung des Strafprozessrechts als „Seismograph der Staatsverfassung“, insbesondere für die Rechte von Beschuldigten, Angeklagten und ihrer Verteidigung im Strafverfahren zu schaffen und rechtlich Bestand aufzunehmen, wo die Länder diesbezüglich de jure wie de facto stehen. Zu diesem Zweck hat das RSP SOE renommierte Strafverfahrensrechtsexperten aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Rumänien und Serbien beauftragt, das jeweilige nationale Strafverfahrensrecht zu analysieren. Das Endprodukt ist eine fast 250 Seiten umfassende Publikation, die Länderstudien zu den Rechten von Beschuldigten/Angeklagten und ihrer Verteidigung in Strafverfahren umfasst.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat in ihrem Vorwort zu der rechtsvergleichenen Studie deren Bedeutung für die Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen Mindeststandards im Strafverfahren wie folgt zusammen gefasst: „Um einen Konsens herzustellen, welche Rechte zum allgemeinen Standard werden sollen, ist zunächst eine Bestandsaufnahme für das unterschiedliche nationale Recht nötig. Für viele Staaten der EU liegt eine solche Analyse bereits vor. Die vorliegende Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung leistet nun diese Bestandsaufnahme des bestehenden nationalen Rechts für die Staaten Südwesteuropas. Sie erstreckt sich dabei auch auf jene Staaten, die noch nicht der Europäischen Union angehören und erinnert damit zugleich daran, dass Europa mehr ist als die 27 Mitgliedstaaten der EU.
Ich danke allen Autoren, die mit ihrem Engagement zu dieser Studie beigetragen haben. Sie ist ein wertvoller Beitrag für den europäischen Diskussionsprozess über Mindestrechte im Strafverfahren, und sie liefert zugleich wichtiges wissenschaftliches Material für die Debatten in den betroffenen Staaten. Die Sicherung der Bürgerrechte ist nämlich nicht nur eine europäische Aufgabe, sondern sie ist auch ein Auftrag nationaler Politik, Gesetzgebung und Justiz.”