Predavanje
Детаљи
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden Sie in Ihrer Mittagspause zu einem leichten Imbiss und einem Mittagsgespräch aus der Reihe „kas kompakt“ ein. In gemütlicher Atmosphäre wird ein Kurzvortrag von maximal 30 Minuten gehalten. Anschließend bleiben 30 Minuten Zeit für Ihre Fragen und die gemeinsame Diskussion mit dem Referenten.
Am 02. Juli 2024 von 12:30 bis 13:30 Uhr diskutieren wir mit Prof. Dr. med. Rainer Matthias Holm-Hadulla zum Thema „Wenn die Ampel mal was hinbekommt: Cannabiskonsum und die psychosozialen Folgen“. Er wird online zugeschaltet werden. Welche Folgen hat die Ampel-Entscheidung? Führt die Legalisierung zum Cannabis-Konsumanstieg bei Jugendlichen? Sinkt deren Risikowahrnehmung? Würde man dem Jugendschutz nicht eher Rechnung tragen, wenn die Verfügbarkeit von Cannabis beschränkt, statt freigegeben würde? Kann Cannabis mit Rauchen oder Alkohol gleichgesetzt werden? Und hätte es geeignetere Alternativen zur Legalisierung gegeben?
Prof. Dr. med. Rainer Matthias Holm-Hadulla ist Facharzt für Psychiatrie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Er ist affiliierter Professor am Zentrum für Psychosoziale Medizin des Universitätsklinikums Heidelberg. Von 1986 bis 2017 war er Leitender Arzt in der Psychosozialen Beratungsstelle für Studierende an der Universität Heidelberg.
Wann? Dienstag | 02. Juli 2024 | 12:30 bis 13:30 Uhr
Wo? Radisson Blu Hotel | Wachtstraße/Böttcherstraße 2 | 28195 Bremen
Feedback: ralf.altenhof@kas.de oder feedback-pb@kas.de
Tagungsleitung: Ralf Altenhof
Für Imbiss, (bestimmte) Getränke und Vortrag entstehen Ihnen keine Kosten.
Bitte melden Sie sich an: online oder per E-Mail: kas-bremen@kas.de
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Altenhof
Die Veranstaltung wird multimedial begleitet. Die Teilnehmenden erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis, dass die Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. das vor, während oder nach der Veranstaltung entstandene Foto- und Filmmaterial zeitlich unbegrenzt sowohl im Online- als auch Printformat für Zwecke der Presse und Öffentlichkeitsarbeit verwenden darf.
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