Nacionalni izveštaji
Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) muss allerdings weiterhin auf die Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten warten.
Bei der Unterzeichnung des Assoziierungsund des Interimsabkommens mit Serbien im
April 2008 hatten die EU-Außenminister vereinbart, das SAA den Parlamenten zur
Ratifizierung vorzulegen und das Interimsabkommen umzusetzen, "sobald
der Rat entschieden hat, dass Serbien voll mit dem VN-Kriegsverbrechertribunal (ICTY)
zusammenarbeitet." Die Niederlande hatten bisher die Umsetzung der beiden
Abkommen blockiert, weil die zwei noch flüchtigen Angeklagten des VN-Tribunals für
Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien Ratko Mladić und Goran Hadzić
nicht gefasst sind. Deren Festsetzung und Überlieferung nach Den Haag ist eine
Forderung, die bis heute in Serbien kritisch gesehen wird. In diesen
Tagen ergab eine Umfrage, dass immer noch 64 % aller Einwohner Serbiens gegen
eine Auslieferung des gesuchten ehemaligen Generals Ratko Mladić ist. Vor diesem
Hintergrund ist die Aufgabe für die Regierung umso schwerer.
In seinem vorletzten Bericht attestierte der VN-Chefankläger für Ex-Jugoslawien, Serge
Brammertz, vor dem VN-Sicherheitsrat im Juni dieses Jahres Serbien den „Schritt hin
zu einem vollständigen Vertrauen“. Die Mehrzahl der Anfragen seien von Belgrad
erfüllt worden, darunter auch Anträge auf Zugang zu Dokumenten und Archiven. Im
letzten Bericht vom 3. Dezember 2009 hat Serge Brammertz die Kooperation Serbiens
mit dem Gericht gelobt. Es sei "unerlässlich", dass diese Zusammenarbeit
der serbischen Behörden mit dem Tribunal so gut bleibe, da deren Hilfe in den
laufenden und kommenden Prozessen entscheidend sei, erklärte Brammertz. Nun
sei wichtig, dass auch die beiden gesuchten Kriegsverbrecher Ratko Mladić und Goran
Hadzić mit Hilfe Serbiens gefunden würden. Für die niederländische Regierung war
dieser Bericht ein wichtiges und anscheinend ausreichendes Signal, die
Blockade zu lösen.
Für das in Kraft setzen des Assoziierungsabkommens zwischen
Serbien und der EU soll noch der nächste Bericht, der im Juni 2010 vorliegen dürfte,
abgewartet werden. Die Niederlande erwarten eine "vollständige
Zusammenarbeit" Belgrads mit dem ICTY. Dabei gilt nicht nur die Einschätzung der
Regierung, sondern die des Parlaments, das in dieser Frage bislang sehr strickt entschied.
Mit der Entscheidung der EU-Außenminister bei ihrem Treffen am 7. Dezember 2009 in
Brüssel, das Interimsabkommen der Gemeinschaft mit Serbien zur
wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Kraft zu setzen, kommt nach fast zwei Jahren
Stillstand die Aufnahme Serbiens in die Europäische Union einen Schritt weiter. Das
Freihandelsabkommen ist Teil des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens,
das Voraussetzung für die späteren EU Beitrittsverhandlungen ist.
Serbien hatte das Freihandelsabkommen bisher seit dem 1. Januar 2009 einseitig zugunsten der EU
umgesetzt – eine Entscheidung, die nicht unumstritten war, da Serbien der eigenen
Wirtschaft Lasten auferlegte, ohne dass diese ihrerseits einen Vorteil bekam.
Serbische Politiker hatten bereits wiederholt ihre Absicht angekündigt, noch in diesem
Dezember einen EU-Beitrittsantrag an Brüssel richten zu wollen. Schon früher im
Jahr gab es wiederholt Andeutungen, den Antrag zu stellen, allerdings gab es immer
wieder Gründe, davon Abstand zu nehmen - Gründe, die in der Regel außerhalb von
Serbien lagen wie die Wahlen zum Europaparlament oder das Irische Referendum.
Es spricht einiges dafür, für so einen Schritt den richtigen Moment abzuwarten. Solange
die EU keine Bereitschaft signalisiert, dass sie den Beitrittsantrag willkommen heißt, ist
zu vermuten, dass das Gesuch Verzögerungen im Verfahren erfährt. Ob der
Dezember 2009 bereits ein günstiger Zeitpunkt ist, lässt sich nicht mit Sicherheit
sagen. Bei seinem Gespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am 16.
November dieses Jahres wurde dem serbischen Präsidenten Boris Tadić der
Hinweis mit auf den Weg gegeben, dass Prozesse einer logischen Abfolge gehorchen,
ein Schritt nach dem anderen getan werden müsse. Ob nach dem in Kraft treten des
Interimabkommens der nächste Schritt der Beitrittsantrag oder die Ratifizierung des
SAA sein sollte, darüber werden die EU Mitgliedstaaten entscheiden müssen.