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Stručna konferencija

Ergebnisse des I. Monitorings

Auf der ersten Pressekonferenz des diesjährigen Monitorings über die Implementierung des Rundfunkgesetzes am 28. März, wurden die quartalsmäßigen Beobachtungen der Radio- und Fernsehprogramme

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vor dem Hintergrund der Umsetzung des Gesetzes zum Rundfunk dargestellt.

Das Monitoring der elektronischen Medien in Serbien ist ein im Jahr 2006 begonnenes Projekt der KAS Serbien und des CPDI, dessen Ziel es ist, zur Professionalisierung der Medien in Serbien beizutragen.

Nach Darstellung der drei unabhängigen Medienexperten, die die elektronische Medienszene im Berichtzeitraum Januar-März 2008 beobachteten, war die Situation chaotisch. In diesem Zeitraum war die Umsetzung des Gesetzes zum Rundfunk nach ihrer Auffassung am schlechtesten bis jetzt.

Die Überwachung der Medientransition liegt in der Zuständigkeit der Unabhängigen Rundfunkanstalt (RRA), die als Aufsichtsbehörde der serbischen Regierung u.a. auch die Umsetzung des Gesetzes zum Rundfunk zu steuern hat. Da aber die Erfüllung dieser verpflichtenden Aufgabe der RRA sehr oft umstritten ist, will dieses Monitoring als ein analytisch-korrektives Mittel dienen, um auf Probleme bzgl. der Implementierung des Rundfunkgesetzes hinzuweisen, sowie Empfehlungen für eine progressive Entwicklung in diesem Bereich zu geben.

Die Berichterstattungen werden von Seiten der unabhängigen Medienexperten Prof. Dr. Rade Veljanovski, Prof. Dr. Miroljub Radojkovic (beide von der Fakultät der Politikwissenschaften, Lehrstuhl für Journalismus) und M.A. Jelena Surculija, Medienrechtlerin vorgenommen.

Ein Beispiel für die ungeordneten Verhältnisse ist die Privatisierung. Laut der Veordnung des Rundfunkgesetzes sowie der Vorschriften der RRA, nach derer die Medien bis Ende 2007 zu privatisieren sind, verabschiedete die serbische Regierung am 29. Dezember 2007 zwei Gesetze (Gesetz über die Hauptstadt und das Gesetz über kommunale Selbstverwaltung), die die Privatisierung der Medien expliziet ausschließen. Diese beiden Gesetze ermöglichen also, dass der Staat weiterhin Gründer sowie Eigentümer von Medien bleibt. Frau Jelena Surculija wies auf die Kollision dieser Gesetze hin. Sie äußerte dabei die Erwartung, dass der Verfassungsgerichtshof bald darauf reagieren wird, damit diese ernsthafte Krise im Medienrechtsbereich in Serbien überwunden wird.

Auf die Fehlentwicklungen im Fernsehbereich wies der Berichterstatter Prof. Dr. Miroljub Radojkovic hin. Die in der letzten Zeit öfter vorgekommenen Wahlkampagnen (Präsidentschaftswahlen, kommunale und Parlamentswahlen) haben indirekt die Frage nach der Verhaltensweise des öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiodienstes Serbiens (RTS) erneut eröffnet. Jede politische Partei, die mit ihrer Präsenz im RTS-Programm unzufrieden war, fragte nach den obligatorischen Fernsehgebühren und schlug der breiten Öffentlichkeit vor, diese nicht zu zahlen. Dies sei «eine gefährliche politische Forderung» - so Prof. Radojkovic, da sie die unparteiliche Rolle des RTS in der serbischen Gesellschaft infrage stellt.

Prof. Dr. Rade Veljanovski, der Berichterstatter für den Radiobereich und Medienrechtsexperte, ging in seinem Bericht für diesen Zeitraum ebenfalls noch einmal auf die Frage des Medienbesitzes in öffentlicher Hand ein. Nach seiner Auffassung ist die Behauptung einiger lokalen Gemeinden aus der multiethnischen Vojvodina, dass sich die Gemeinden als Medienbesitzer besser um die nationalen Minderheiten kümmern werden als private Medien und dass deshalb Medien im Besitz der Gemeinden bleiben sollten, ein Vorwand, um Medien aus rein politischen Gründen im Griff zu behalten.

Die Bemerkungen des Monitoring-Teams haben ein großes Echo in den Medien gefunden. Allerdings hat nur ein lokaler belgrader TV-Sender die eigentlichen Defizite in den Medien, wie sie beim Monitoring benannt wurden, deutlich gemacht. Das ist ein Beweis mehr, dass die Medien ihre gesellschaftliche Rolle, eine kritische Funktion auszuüben, nicht wahrnehmen. Zu oft werden Regierungsstatements komplett übernommen, ohne diese in Frage zu stellen.

Da das Gesetz zum Rundfunk der Meinungsfreiheit, des Meinungspluralismus, sowie der Ausgewogenheit der Berichterstattungen dient und sich die Unabhängige Rundfunkanstalt zu den belegbaren Abweichungen nicht äußert, wird das Monitoring-Team auch weiterhin auf die mangelhafte Umsetzung des Rundfunkgesetzens in Serbien öffentlich hinweisen.

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