รายงานสถานการณ์ในประเทศ
Am 24. Dezember verkündete das Appellationsgericht die Aufhebung der Haftstrafe für Augustin Jarquin und seine beiden Mithäftlinge Danilo Lacayo und Nestor Abaunza. Die drei Richter hatten mit ihre Entscheidung 2:1 Stimmen gefällt. Das Betrugsdelikt als Begründung für die Haftstrafe wurde damit fallengelassen und Augustin Jarquin sofort freigelassen.
In der Entscheidung des Gerichtes wurde allerdings festgehalten, dass andere Delikte, wie Fälschung von öffentlichen Dokumenten, ungerechtfertigte Verwendung von Namen, Mißbrauch von öffentlichen Mitteln, von einem Lokalrichter (Amtsrichter) weiter verfolgt werden sollen. Dadurch ist der Fall weiterhin offen und wird im Jahr 2000 womöglich erneut aufgerollt.
Seine 44-tägige Haft betrachtet Jarquin mit Gelassenheit als "un retiro espiritual". Schon am
3. Januar 2000 nahm er seine Arbeit im Rechnungshof wieder auf.
Verfassungsänderungen vom Parlament endgültig verabschiedet
Bereits am 09.12.1999 bewilligte das Parlament in der ersten Lesung die umstrittenen Verfassungsänderungen, die bereits seit einem Jahr verhandelt werden.
Die Verfassung schreibt vor, dass Verfassungsänderungen in zwei verschiedenen Legislaturperioden bewilligt werden müssen, bevor sie in Kraft treten können. Die erste Abstimmung wurde - wie erwähnt - am Ende der letzten Periode (09.12.1999) vorgenommen, die endgültige Verabschiedung erfolgte am Anfang der neuen Legislaturperiode (18.01.2000), die im Januar begann. Mit einbezogen waren auch Änderungen des Wahlgesetzes.
Bei der ersten Lesung stimmten 71 Abgeordnete (von 93), Liberale und Sandinisten, für die Änderung von 16 Artikeln der Verfassung, 17 dagegen, der Rest enthielt sich der Stimme oder war nicht anwesend. Bei der zweiten Lesung stimmten 70 Abgeordnete dafür und 12 dagegen. Vier sandinistische Abgeordnete ("bancada por la dignidad") stimmten vehement gegen die Änderungen. Die Sprecherin dieser Gruppe (Monica Baltodano) ist der Meinung, dass diese Änderungen einen grossen Schaden für die sandinistische Partei bedeuten würden und mit hohen politischen Kosten verbunden sei.
In einer Rekordzeit von nur einem Tag wurden die Verfassungsänderungen am 19.01.2000 mit der Veröffentlichung in "La Gaceta" in Kraft gesetzt. Die Änderungen des Wahlgesetzes werden erst später veröffentlicht.
In einer Wirtschaftsstudie wurde errechnet, dass die Verfassungsänderungen jährlich Kosten von 31 Mio. Córdobas (ca.3 Mio. US $) verursachen werden.
Im Einzelnen wurden folgende Änderungen beschlossen:
- Präsident Alemán und sein Vizepräsident Bolaños werden nach Beendigung ihres Präsidentenamtes automatisch Abgeordnete des Parlaments, unabhängig davon, dass sie als Expräsidenten gleichzeitig Abgeordnete des zentralamerikanischen Parlaments sein werden.
- Einführung einer "Contraloria Colegiada". Der Präsident des Rechnungshofes wird durch ein "Kollegium" von 5 Personen ersetzt, die vom Parlament gewählt werden. Dieses Gremium wird dann jeweils für ein Jahr aus ihrem Kreis den amtierenden "Contralor" wählen. Diese Entscheidung zielt voll darauf ab, den derzeitigen, der Regierung unbequemen Präsidenten des Rechnungshofes, Augustin Jarquin, loszuwerden. Es ist vorgesehen, dass Jarquin bis zum Ende seiner Amtszeit (April 2002) in dieser Fünfer-Gruppe bleiben könnte. Er hat jedoch bereits öffentlich verlauten lassen, dass er bei Einführung dieser "Konstruktion" zurücktreten werde.
- Festlegung eines Quorums von 35% der Wählerstimmen, um eine Wahl zur Präsidentschaft bereits in der ersten Runde gewinnen zu können, allerdings mit einer Differenz von mindestens 5% zum Zweitplazierten.
- Modifizierung der Verwaltungsstruktur des Obersten Wahlgerichts und Erweiterung von fünf auf sieben Personen. (Die Amtszeit beträgt weiterhin 5 Jahre.)
- Modifizierung der Struktur des Obersten Gerichtshofes und Erweiterung dieses Gremiums von 12 auf 16 Personen. (Die Amtszeit wurde von 7 auf 5 Jahre reduziert).
- Wer sich um die Präsidentschaft bewerben will, muss mindestens vier Jahre vor dem Wahlgang eine andere Nationalität abgelegt haben.
- Eine Partei muss für die Wahlzulassung mindestens 3% der Wählerstimmen aus der Wahl von 1996 nachweisen können. Das sind zur Zeit ca. 80 000 Stimmen.
- Bei der Bildung von Wahlallianzen muss jede Partei jeweils mindestens 4% der Wählerstimmen erlangen, um nicht ihre juristische Persönlichkeit zu verlieren.
- Politische Bewegungen werden eliminiert (suscripción popular), ausgenommen sind indigene und ethnische Gruppen der Atlantikküste.
- Ein Kandidat für ein Bürgermeisteramt muss die letzten beiden Jahre in der Gemeinde gewohnt haben und auch dort geboren sein.
- Patriotische Symbole und der Name Nicaragua dürfen von den Parteien nicht mehr benutzt werden.
- Der Modus der Wahlkampffinanzierung wird geändert: Bisher bekamen Parteien, die sich zur Wahl stellten, vorab einen Zuschuss zur Finanzierung des Wahlkampfes. Die Zahlung erfolgt nun erst nach der Wahl, aber nur für die Parteien, die die 4%-Hürde übersprungen haben.
- Die Kommunalwahlen 2000 werden für den ersten Sonntag im November anberaumt.
Skandal um den aussichtsreichsten Kandidaten für das Bügermeisteramt von Managua
Das Mitglied des Stadtrates von Managua und aussichtsreichster Kandidat für das Amt des Bürgermeisters, Pedro Solorzano, wurde aufgrund der Wahlrechtsänderungen auf skandalöse Weise ausgegrenzt. Die Stadtgrenze von Managua verlief bisher auf der Strasse Carretera Sur (Panamericana nach Costa Rica) bei km 15. Solorzano wohnt bei km 13,5. Da das Gemeindevermessungsamt jüngst die Gemeindegrenze von Managua auf km 12,9 vorverlegt hat, ist Solorzano nun nicht mehr Bürger von Managua und kann nicht mehr für das Bürgermeisteramt kandidieren. Die Zeitungen kommentieren diese Manipulation mit "tiro de gracias" (Gnadenschuss) für Pedro Solorzano.
Referendum gegen die Verfassungsänderung
Auf Anregung von Augustin Jarquin Anaya, dem noch amtierenden Präsidenten des Rechnungshofes, wurde von verschiedenen Gruppierungen der zivilen Gesellschaft am 10. Januar 2000 eine Unterschriftenaktion eingeleitet, um ein Referendum gegen die Verfassungsänderungen auf den Weg zu bringen. Dazu sind 50 000 Unterschriften nötig. Verfassung und Wahlrecht räumen diese Möglichkeit ein. Die Expräsidentin, Violeta Barrios de Chamorro, hat als erste diese Aktion mit ihrer Unterschrift unterstützt.
Nach Erreichen des Quorums von 50 000 Unterschriften muss das Parlament über das Referendum entscheiden. Die Initiatoren der Aktion sind sich zwar bewusst, dass der Antrag auf ein Referendum im Parlament keine Mehrheit finden wird, sehen das Ganze jedoch als demokratische Manifestation der Nicaraguaner, um ihre politischen Rechte wahrzunehmen und ihrem Protest gegen die Verfassungsänderung Ausdruck zu verleihen.
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