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Die DDR war ein Unrechtsstaat

arasında Prof. Dr. Bernhard Vogel

Aus der Vogelperspektive

In den letzten Wochen ist aus aktuellem Anlass vielfach die Frage aufgeworfen worden, ob die vor fast 20 Jahren untergegangene DDR ein Unrechtsstaat gewesen sei. Die Frage lässt sich nur beantworten, wenn man zunächst festhält: In einem Rechtsstaat gelten Grundrechte für jeden ohne Ausnahme, ist das Handeln der staatlichen Organe an Gesetze gebunden und sind sie richterlicher Kontrolle unterworfen. Es gelten Legalität und Legitimität.

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Ein Staat aber, in dem es keine Gleichheit aller Bürger vor dem Recht gab, in dem grundlegende Freiheitsrechte nur so lange in Anspruch genommen werden konnten, wie sie dem Sozialismus nicht entgegenstanden, in dem das geltende Recht die Herrschaft der Arbeiterklasse sichern sollte, in dem das Recht nur begrenzte Bindewirkung hatte und nur so lange galt, wie es mit den politischen Zielen der SED übereinstimmte, in dem eine Partei laut Verfassung die höchste Instanz des Staates war, in dem kein unabhängiges Verfassungsgericht existierte, in dem Opposition nicht möglich war, in dem es keine freie und unabhängige Presse gab, ist kein Rechtsstaat.

Es gab in der DDR keine unabhängige Justiz. Dies aber ist ein grundlegendes Kennzeichen jedes Rechtsstaates. Die DDR war vielmehr eingebunden in die Strukturen und den Mechanismus des SED-Machtapparates. Die Justiz war abhängig von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Die Verwaltungsgerichte z. B. wurden auf der zweiten SED-Parteikonferenz vom 9.-12. Juni 1952 abgeschafft.

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Es war Unrecht, dass:

  • über Jahrzehnte in der DDR keine freien Wahlen stattfanden. Ihre Ergebnisse wurden gefälscht, eine Nichtteilnahme an Wahlen konnte zu Haftstrafen führen;
  • oppositionelle Schriftsteller für die Verbreitung regimekritischer Schriften verurteilt oder wie z. B. Wolf Biermann zwangsausgesiedelt wurden;
  • „Republikflucht“ als Straftatbestand galt, durch Todesstreifen und Schießbefehl sollte sie verhindert werden;
  • im Sommer 1961 der Schusswaffengebrauch gegen „Grenzverletzer“ angeordnet wurde;
  • zwischen 1961 und 1989 an der Berliner Mauer mindestens 136 Menschen getötet wurden;
  • an der innerdeutschen Grenze mindestens 421, wahrscheinlich aber wesentlich mehr Menschen ums Leben kamen, das Mauermuseum am Checkpoint Charlie geht von bis zu 1245 Getöteten aus;
  • noch 1989 rund 189.000 IM aktiv tätig waren. Ein IM auf 89 Einwohner!
  • in 40 Jahren DDR 200.000 Menschen politisch verfolgt und zu Haftstrafen verurteilt wurden. Viele von ihnen mussten unmenschliche Haftbedingungen, Einzelhaft, physische und psychische Folter ertragen und unter gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen Zwangsarbeit leisten. Die medizinische Versorgung, die Ernährung und die sanitäre Ausstattung waren ungenügend;
  • von 1963 bis 1989 fast 35.000 Häftlinge von der Bundesrepublik freigekauft werden mussten.
Niemand kann es bestreiten, niemand kann es in Zweifel ziehen: Die DDR war kein Rechtsstaat, sie war ein Unrechtsstaat, sie war eine Diktatur.

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Südthüringer Zeitung

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Berlin Deutschland