Parlamentswahlen in Kroatien sind Verhältniswahlen, bei denen Wahlvorschlagsträger (hauptsächlich Parteien) Gruppen von Kandidaten als geordnete Wahllisten aufstellen. Die Sitzverteilung erfolgt nach der d'Hondt-Methode. Die Sperrklausel beträgt fünf Prozent.
Die Abgeordneten werden in 12 Wahlkreisen (siehe Bild 1) für eine vierjährige Legislaturperiode ins kroatische Parlament (Sabor) gewählt. Die Wahlkreise bestehen aus je 2 Gespanschaften, davon gib es in Kroatien 20, wobei die Stadt Zagreb der dazugehörigen Gespanschaft zugerechnet wird, sowie einem Wahlkreis für die Diaspora und einem Wahlkreis der Minderheiten (Serbien, Italiener etc.).
Wähler können sich nur für eine Liste entscheiden. Seit den Parlamentswahlen 2015 können sie dabei einem Kandidaten dieser Liste ihre Vorzugsstimme geben. Erreicht ein Kandidat mehr als 10% dieser Vorzugstimmen im Verhältnis des/der vor ihm auf der Liste stehenden Kandidaten, rückt er entsprechend des Ergebnisses der Partei auf der Liste nach vorne (es handelt sich um eine Art der Kumulierung, wie sie in Deutschland bei Kommunalwahlen unter anderem in Bayern und in Hessen üblich ist). Falls zwei Kandidaten dieselbe Anzahl von Stimmen bekommen, ist die Listenreihenfolge entscheidend.
Regelmäßige Parlamentswahlen finden alle vier Jahre statt. Der Staatspräsident (gegenwärtig Zoran Milanovic, Sozialdemokrat) beruft das neugewählte Parlament zur ersten Sitzung ein und beauftragt dann eine Person mit der Regierungsbildung, die gemäß der Sitzverteilung im Sabor die Möglichkeit hat, das Vertrauen der Mehrheit von deren Mitgliedern durch Verhandlungen zu erlangen. Für eine parlamentarische Mehrheit sind mindestens 76 Mandate notwendig.
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Auslandsbüro Kroatien und Slowenien
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