Vom 7. bis zum 8. Dezember 2006 fand die 1. Berliner Rechtspolitische Konferenz der Konrad-Adenauer-Stiftung statt. Über 120 namhafte Rechtswissenschaftler und Juristen aus Legislative, Judikative und Exekutive diskutierten darüber, welche Wertentscheidungen unserer Rechtsordnung zu Grunde liegen, sie prägen und damit einen wesentlichen Teil unserer politischen Kultur ausmachen.
Werte als ethisch-normative Größen entfalten ihre Wirkung in Staat und Gesellschaft – und im Recht, namentlich in den Grundrechten. Eine wichtige Frage ist, ob wir in unserer Gesellschaft diese Wertentscheidungen noch hinreichend vermitteln und ob in der Bevölkerung noch ein ausreichendes Bewusstsein, also ein Konsens über den „Wert” dieser Grundentscheidungen vorhanden ist.
Gewissermaßen der Anker unserer Wert- und Rechtsordnung ist dabei die Würde des Menschen, die laut Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unantastbar ist. Der Mensch darf nicht zum Objekt herabgestuft werden. Der Mensch ist nicht für den Staat da, sondern der Staat für den Menschen. Die vornehmste Aufgabe des Staates liegt darin, die Freiheit seiner Bürger zu sichern und zu verwirklichen.
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Broschürenreihe der Konrad-Adenauer-Stiftung mit den Beiträgen von Konferenzen, Fachtagungen und Kongressen, die von längerfristigem Interesse sind.