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Interviews

„Der Grundwert des Lebens steht zur Disposition“

Dr. Norbert Arnold

Dr. Thomas Sitte zur geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 26. Februar 2020 das Verbot der „Geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Es monierte, dass die Autonomie des Menschen zu stark beschnitten werde. Fraglich ist, wie „autonom“ Menschen unter starkem Leidensdruck entscheiden können. Palliativmedizin hilft schwerkranken Menschen. Sie kann körperliches Leid wirkungsvoll lindern und bietet Lebenshilfe – statt Suizidbeihilfe.

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Auf einen Blick

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 26. Februar 2020 das Verbot der „Geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Gericht monierte, dass die Autonomie des Menschen zu stark beschnitten werde.

Damit steht der Gesetzgeber vor der schwierigen Aufgabe, eine neue Regelung für dieses ethisch sensible Thema zu finden. Sowohl der Schutz des menschlichen Lebens als auch die Selbstbestimmung des Menschen, die auch ein selbstbestimmtes Sterben einschließt, müssen dabei berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund stellt sich für den Gesetzgeber die Frage, wie autonome Entschei- dungen am Lebensende im Sinne des BVerfG-Urteils ermöglicht und gleichzeitig wirksame Grenzen für die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe, etwa durch Sterbehilfeorganisationen, gezogen werden können.

Das gesamte Interview können Sie als pdf herunterladen.

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Dr. Norbert Arnold

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