Hans-Gert Pöttering, Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung, begrüßte die Gäste und ging auf das Spannungsverhältnis zwischen Individualität und Gemeinwohl beim Thema Eigentumsrecht nach Artikel 14 des Grundgesetzes ein.
Empfang zu Beginn der 10. Rechtspolitischen Konferenz
Günter Krings MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern
Jens Spahn, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen
Prof Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofs
Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, mit Begleitung
Dr. Sibylle Kessal-Wulf, Richterin des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
Dr. Petra Bahr, Leiterin der Hauptabteilung Politik und Beratung, Konrad-Adenauer-Stiftung
Prof. Dr. Rupert Scholz (links) und Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (rechts).
Prof. Dr. Markus Ludwigs sprach über den verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und völkerrechtlichen Rahmen der Energiewende: "Das Atomausstiegsgesetz ist nur ein Beispiel für die Herausforderungen beim Eigentumsschutz. Dieser kann nicht mehr nur national gedacht werden."
Prof. Dr. Rupert Scholz referierte über die Perspektive der Energiewirtschaft.
Dr. Matthias Heider MdB, verteidigte den Atomausstieg: "Fukushima hat zu einer neuen Risikoeinschätzung geführt. Die Politik sah die Verantwortung für die Unternehmen. Aber diese konnten schon 2002 nicht mehr auf lange Sicht mit der Kernenergie rechnen."
Prof. Dr. Foroud Shirvani sprach über die Sozialbindung von Eigentum: "Eine Lesart des Grundgesetzes sieht die Eigentümer dazu verpflichtet, ihr Eigentum zum Wohle der Gemeinheit einzusetzen. Aber stellen Zwangseinquartierungen von Flüchtlingen oder die Mietpreisbremse gerechtfertigte Eingriffe in die Grundrechte von Vermietern dar?"
Prof. Dr. Nils Gildschmidt: "Die Share Economy könnte einen Beitrag zu einem machtfreieren Markt liefern. Sie ist aber kein gesamtwirtschaftliches Modell und kein Ersatz für die Soziale Marktwirtschaft."
Prof. Dr. Frank Schorkopf ergänzte: "Share Economy ist ein Instrument zur effizienteren Ressourcennutzung. Sie könnte aber Folgen für das Eigentumsrecht haben. Die Konzepte der Share Economy sollten eigentumsfrei sein, sie darf nicht gegen die Owner Economy ausgespielt werden."
Dr. Günter Krings, MdB, LL.M., zur Share Economy: "Besitz und Eigentum scheinen vielen überholt, aber ohne eine umfassende Eigentumsgarantie kann es auch keine Freiheitsgarantie geben. So ist zum Beispiel der Schutz des Urheberrechts, des geistigen Eigentums eine staatliche Grundaufgabe."
Prof. Dr. Rolf Schwartmann stellte sich den Fragen, wem (personenbezogene) Daten eigentlich gehören und wie man ihren Wert bemisst: "Aussehen ist Persönlichkeit pur, genauso wie personenbezogene Daten, wie der Herzschlag, den die iWatch an Apple überträgt. Vielleicht müsse man über ein Lizenzmodell zur Datenverwertung nachdenken."
Prof. Dr. Leonhard Dobusch referierte über das Konzept der Wissensallmende: "Der urheberrechtliche Schutz ist so ausgeprägt, das er der Sozialverpflichtung des Eigentums widerspricht. Wir müssen an das Urheberrecht ran, um aus der Lose-Lose- eine Win-Win-Situation zu machen."
Abschließend sprach Prof. Dr. Andreas L. Paulus über das geistige Eigentum in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Europäischen Gerichtshöfe: "Die Gesetzgebung kommt häufig zu spät, dann muss die Rechtsprechung einspringen."
Auswirkungen der „Share Economy“ auf Eigentum
Der Schutz von Eigentum sei nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine wirtschaftliche Frage. Wenn man sich überlege, welche Veränderungen es bisher in den vergangenen 15 Jahren in verschiedensten Lebensbereichen gegeben hat, bekomme man eine Idee von den noch folgenden Entwicklungen in der Zukunft. Die Gesellschaft entwickle sich hin zu einer „Share Economy“, in der mehr geliehen, getauscht und geteilt werde als Eigentum zu wahren, erläuterte Spahn. Eine der Herausforderungen werde in dem Zusammenhang die Auslegung des Artikels 14 des Grundgesetzes zum Schutz des Eigentums im Bereich Datentransfer sein. „Denn Daten werden der maßgebliche Rohstoff der Wirtschaft werden“, betonte Spahn.
Vieles, was auch in der Wirtschaft und in der Finanzwelt auf einmal nicht mehr mit Eigentum zu tun habe, sondern sich in die Sphäre der Dienstleistung transferiere, werde gesellschaftliche aber auch rechtliche, wirtschaftliche und steuerrechtliche Folgen haben, stellte Spahn fest. Aktien würden schneller gehandelt als noch vor zwanzig Jahren und automatisierte Fahrzeuge seien bereits denkbar. „Die wichtige Frage wird sein, wie man das Spannungsfeld zwischen Verantwortung und Eigentum als Garant für Freiheit und Verbindlichkeit im Leben austariert.“
Weniger Bürokratie und mehr Einheit in der Flüchtlingspolitik
Mit Blick auf die aktuelle Flüchtlingspolitik kritisierte Spahn die damit verbundenen gesetzlichen Prozesse. Zu oft würden als erstes Bedenken von Seiten der Verfassungsjuristen geäußert. „Wenn man aber immer nur hört, was alles nicht geht, insbesondere wenn schnelle Reaktionen und Flexibilität gefragt sind, ist dies nicht befriedigend.“ Rechtliche Bindungen und Einschätzungen dürften nicht schnelle Handlungen lähmen. Er befürchte, sonst habe dies gesamtstaatliche Auswirkungen.
Zuvor ging auch Dr. Hans-Gert Pöttering, Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung und ehemaliger Präsident des Europäischen Parlaments, auf die Nutzung der in Privateigentum stehenden Gewerbeflächen für die Unterbringung von Flüchtlingen ein. Das Denken in Budapest sei ein anderes als in Deutschland, berichtete Pöttering. Er sprach sich für ein gemeinsames europäisches Handeln in der Flüchtlingspolitik aus. „Es muss uns immer wieder gelingen, die Einheit in der Vielfalt zu verwirklichen.“ Er warnte davor, Einzelfragen zu priorisieren, „denn sonst könnten daran Gesellschaften zerbrechen“.