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Völkerrecht und juristische Grundlagen des Asyl- und Flüchtlingsrechts in Deutschland

Vortrag und Gespräch

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Am 08.06.2016 um 19:00 im Collegium Maius in Erfurt die Veranstaltung „Völkerrecht und juristische Grundlagen des Asyl- und Flüchtlingsrechts in Deutschland“ statt. Nach einem kurzen Grußwort von Daniel Braun vom PBF Thüringen hielt der geladene Referent, Professor Harald Dörig, einen Vortrag über die völkerrechtlichen Grundlagen in Bezug auf das Thema auf Asyl und Flucht.

Er begann den Vortrag mit den Grundlagen des Asylrechts nach Art 16a Grundgesetz und der Genfer Flüchtlingskonvention, welche das Gerüst für die Verpflichtungen und Einstufungen für nach Deutschland kommende Migranten, die sich darauf berufen, darstellen. Außerdem ging er auf die Regelungen der europäischen Union und die sogenannten Dublin-Abkommen ein.

Die Vereinbarungen des Dublin-Abkommens sehe laut Dörig eine Regelung vor, die die EU-Außenstaaten zum einen mit der Grenzsicherung beauftrage und zum anderen Menschen, die aufgenommen würden, dort auch zu bleiben hätten. Das System sehe somit eigentlich keine Notwendigkeit der Aufnahme von Flüchtlingen für Länder ohne EU-Außengrenzen vor. Da aber das europäische Recht gemäß des §78 EUV die Regelung vorgebe, dass Flüchtlinge zunächst aufgenommen werden müssten und dieses Recht das Nationale überschneide, könne man lediglich durch das Argument der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und die Gefahrenlage des gesellschaftlichen Friedens eine Rechtsprüfung vor dem EUGH einleiten.

Im Hinblick auf mögliche Reformen des Asyl- und Flüchtlingsrechts nannte Dörig eine mögliche Übertragung der Verteilungs- und Verwaltungskompetenzen in Bezug auf Flüchtlinge auf europäische Ebene. Da sich die Staaten der EU jetzt schon uneinig über die Aufnahme von Geflüchteten seien, könne sich darüber hinaus auch eine „Gruppe der Willigen“ Staaten zusammenfinden, welche im Rahmen einer Selbstkoordinierung die Menschen auf die Länder gleichmäßig verteile. Darüber hinaus müssten die Hilfsleistungen für die direkten Nachbarstaaten der Konfliktregion maßgeblich erhöht werden, um die Menschen in den Lagern besser zu versorgen und ihnen eine Perspektive bieten zu können und somit Gründe zur gefährlichen Weiterreise, meist über das Mittelmeer zu minimieren.

In der sich anschließenden Diskussion wurde die Kontingentierung und Schaffung einer Obergrenze aufgegriffen und darüber hinaus der Flüchtlingsstatus und Asylbewerberstatus näher beleuchtet. Auch die Beziehungen zur Türkei als wichtiges Schlüsselland in der Flüchtlingskrise wurden angesprochen, so wies Dörig darauf hin, dass Deutschland sich nicht politisch abhängig machen sollte. Als weiterer Aspekt wurde das Problem der vielen nicht registrierten Flüchtlinge, welche sich in Deutschland aufhalten angesprochen. Diese stellten ein gewisses Sicherheitsrisiko dar. Nach Dörig sollte man sich aber bewusst werden, dass ein „australisches Modell“, welches ein filtern der Menschen nach Herkunft und sozialen und persönlichem Hintergrund vorsieht, in Europa so nicht funktioniere. Abschließend müsse man realistisch mit dem Thema umgehen und Lösungen finden, die auch einen legalen Weg der Einreise nach Europa, auch für die sogenannten „Wirtschaftsflüchtlinge“ inkludiere. Kontrovers wurde das Thema Kirchenasyl diskutiert, welches Dörig ablehnt, da es eindeutige gesetzliche Regelungen konterkariere. Kritisch bemerkte er zudem, dass gewählte Volksvertreter wie Ministerpräsident Ramelow in Thüringen ebenfalls die Verbindlichkeit des Rechtsstaates in Frage stellen, wenn dieser Abschiebungen als „persönliche Niederlage“ bezeichne, obwohl diese nach einem rechtsstaatlich abgeschlossenen Verfahren durchgeführt werden.

Nach einem kurzen Schlusswort endete die Veranstaltung nach ca. 2 Stunden.

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