Bestätigung im Amt
Obgleich ihr Mandat erst Ende August 2025 ausgelaufen wäre und normalerweise der Nominierungsprozess erst neun Monate vorher beginnt, hatten Vertreter der afrikanischen Gruppe bereits im Sommer darauf gedrängt, die WTO-Führungsfrage frühzeitig zu klären. Im Allgemeinen Rat im Juli 2024 sprachen sich 78 Mitgliedstaaten für eine zweite Amtszeit von Ngozi Okonjo-Iweala aus, darunter auch die Europäische Union. Gegenkandidaten gab es keine.
Das Hauptargument der Befürworter der zweiten Amtszeit der Generaldirektorin war die Ende 2025 in Kamerun geplante 14. WTO-Ministerkonferenz und die dafür notwendigen Verhandlungsprozesse im Vorfeld, welche eine starke Führung aus dem WTO-Sekretariat benötigen.
Allerdings ist davon auszugehen, dass der Faktor „Trump“ und dessen zweite Amtszeit auch eine Rolle bei der Ausgestaltung der Agenda des WTO General Council Meetings am 28. und 29. November gespielt haben.
Als der vorherige WTO-Generaldirektor, Roberto Azevedo, ein Jahr vor dem Ende seines Mandats sein Amt 2020 niederlegte, war es Donald Trump, der sich der Wahl von Ngozi Okonjo-Iweala in den Weg stellte und die dafür notwendige Konsensentscheidung innerhalb der WTO über Monate blockierte. Erst die Amtsübernahme durch Präsident Biden löste im März 2021 die Führungsfrage in der WTO.
Die frühzeitige Bestätigung im Amt wurde zum Teil von der Presse kritisch aufgegriffen und es würde Trump’s Politikstil entsprechen, wenn diese frühzeitige Entscheidung aller WTO-Mitgliedsstaaten (inkl. der amerikanischen Regierung) in seinen zukünftigen Angriffen gegen die WTO Verwendung fänden. Allerdings sind die Konflikte der WTO mit der neuen US-Regierung auch auf anderen Ebenen bereits vorprogrammiert.
Nicht nur sind es die bereits von Donald Trump angekündigten weiteren Strafzölle auf Waren aus Kanada und Mexiko in Höhe von 25% und damit die Unterwanderung des von ihm selbst geschlossenen und 2020 in Kraft getretenen Freihandelsabkommen USMCA. Es ist vor allem der bilaterale Charakter des von Trump anvisierten Zollsystems, welcher die WTO Normen aushebelt. Auch die bestehende Paralyse der Appellationsinstanz der WTO-Schiedsgerichtsbarkeit ist vor allem auf die US-Administrationen übergreifende Position der Vereinigten Staaten zurückzuführen. Bereits Präsident Obama hatte sich ab 2011 der Nominierung bestimmter Richter für die Appelationsinstanz verweigert, Präsident Trump blockierte dann später jegliche Nominierung von Obleuten für die Appellationsinstanz.
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