Die Einführung einer CO2-Steuer bei gleichzeitiger Rückzahlung an Bevölkerung und Unternehmen und Integration bestehender energie- und CO2-bezogener Abgabenkomponenten ließe sich womöglich ökonomisch effizient, ökologisch effektiv und sozial akzeptabel ausgestalten. Ihrem Wesen nach kann sie Emissionen allerdings nur indirekt über Preisanreize reduzieren.
Ein Emissionshandel begrenzt durch die geltende Obergrenze die erfassten CO2-Emissionen technisch am effektivsten. Als Übergangslösung ist für den Verkehrs- und Gebäudebereich ein nationales Emissionshandelssystem (ETS) denkbar.
Bei gleichzeitiger Abschaffung bzw. Reform bestehender Regelungen, Förderbestände, Abgabenund Umlagen sind sowohl CO2-Steuer als auch Emissionshandel aus klimapolitischer Sicht dem Status Quo vorzuziehen. Zentral ist die Organisation des sozialen Ausgleichs, auch mit Blick auf die nach Sektoren unterschiedlichen Möglichkeiten zu effektiver CO2-Vermeidung.
Agenda 2030 - Grundgesetz der Nachhaltigkeit
Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wurde 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedet. Sie enthält ein klares Bekenntnis zur gemeinsamen Verantwortung für einen tiefgreifenden Umbau unserer Gesellschaften, der alle Lebensbereiche betrifft und das Ziel hat, unseren Planeten auch für kommende Generationen als lebenswerte Heimat zu erhalten.
Einen Überblick über die ambitionierten Ziele der Agenda 2030, ihre Entstehung sowie über Beteiligungsmöglichkeiten unterschiedlicher Akteure bietet der Infoflip „Agenda 2030 Grundgesetz der Nachhaltigkeit“.
Bitte melden Sie sich an, um kommentieren zu können.