Experteninterview mit Robin Hoenig über unternehmerische Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten
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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab 1. Januar 2023 zur Überwachung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in ihren globalen Lieferketten.
Mit Blick auf die Auswirkungen des am 11. Juni 2021 verabschiedeten deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) auf deutsche Firmen und ihre Tochtergesellschaften in Asien, hat das Rechtsstaatsprogramm Asien der Konrad-Adenauer-Stiftung die Außenhandelskammer in Singapur mit einer Studie beauftragt. Zwischen dem 14. Oktober und 20. November 2021 wurde von 364 Unternehmen mit Niederlassungen in Asien die derzeitige unternehmerische Praxis zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten sowie die Herausforderungen bei der Umsetzung des LkSG abgefragt.
Zwei Drittel der befragten Unternehmen betrachteten das Gesetz grundsätzlich als wirksam, um den Menschenrechts- und Umweltschutz in globalen Lieferketten zu verbessern. Der Großteil der vom Gesetz betroffenen Firmen ist außerdem durch bereits erfolgte Bemühungen gut vorbereitet. Die Einschätzungen zeigen aber auch auf, dass die Umsetzung des LkSG die Unternehmen durchaus vor Herausforderungen stellt: Die Kosten und der Bürokratieaufwand werden steigen. Auch aufgrund der in einigen Regionen schwer zu leistenden Nachverfolgung muss erwartet werden, dass eine nicht zu vernachlässigende Anzahl von Firmen ihre Zuliefer- und Produktionsstrukturen verändern werden. Die Notwendigkeit staatlicher Unterstützung zur Umsetzung der Anforderungen des LkSG ist deutlich erkennbar.
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